14.10.2023

Rechtsgutachten zur Ernennung politischer Beamt:innen vorgestellt

 

Der Chef der Staatskanzlei, Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, stellte in der Regierungsmedienkonferenz  gemeinsam mit Prof. Dr. Florian Meinel, Inhaber des Lehrstuhls für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, die Ergebnisse eines Gutachtens zu den Rechtsfragen der Ernennung von politischen Beamten in Thüringen vor.

Zuvor hatte das Kabinett hat das Gutachten des renommierten Rechtswissenschaftlers zur Kenntnis genommen. Das Gutachten beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten der Gewinnung und den rechtlichen Regelungen zur Ernennung von Staatssekretäre in Thüringen. Es nimmt zu grundsätzlichen Fragen der Staatssekretärsthematik sowie zu verschiedenen laufbahnrechtlichen Besonderheiten Stellung und ordnet die Ausführungen des Rechnungshofes insoweit ein. Die Landesregierung sieht sich durch das Gutachten darin bestätigt, nach der vorliegenden Prüfung des Rechnungshofes zur Schaffung von Rechtsklarheit eine Fortschreibung des Laufbahnrechtes anzustreben, wie es mit dem Entwurf eines "Thüringer Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte" (TLT DS 7/8656) bereits erfolgt ist. Der Gesetzentwurf liegt derzeit zur Beratung im Innenausschuss des Thüringer Landtages. Die Landesregierung wird das Gutachten dem Untersuchungsausschuss 7/4 des Thüringer Landtages, der Staatsanwaltschaft und dem Rechnungshof zur Verfügung stellen und es zudem auf weiteren Handlungsbedarf prüfen.

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