01.04.2024

Entlastung der Vereine von GEMA-Gebühren ist auf dem Weg

Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins und vertritt die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von ihren Mitgliedern (z. B. Textdichter, Komponisten und Verleger).

Bereits seit Ende 2023 stehen auf meine Initiative hin die GEMA, die Thüringer Ehrenamtsstiftung sowie die GEMA im Austausch, um die Entlastung von Thüringer Vereinen von den GEMA-Gebühren umzusetzen. 

Die Geschwindigkeit der Entlastung Thüringer Vereine wird bestimmt durch die Umsetzungsprozesse innerhalb der Verwertungsgesellschaft, nicht jedoch durch Entscheidungen der Thüringer Staatskanzlei. 

Gemäß der getroffenen Festlegungen, sollen im zweiten Quartal 2024 alle technischen Voraussetzungen vorliegen, damit Thüringer Vereine - zunächst für das laufende Jahr - von den GEMA-Gebühren entlastet werden. 

Über die vorgesehenen Maßnahmen wurden nicht nur die Mitglieder des Stiftungsrates der Thüringer Ehrenamtsstiftung, darunter CDU-Vertreter, sondern auch die Mitglieder der CDU im Kulturausschuss des Landtags informiert. Dies scheint beim Fraktionsvorsitzenden freilich nicht angekommen zu sein oder interessierte ihn nicht. 

Hintergrund:

Zunächst beschränkt auf das Haushaltsjahr 2024 stehen 325.000 EUR im Einzelplan 02 (Thüringer Staatskanzlei) zur Verfügung, um gemeinnützige Vereine von GEMA-Gebühren durch einen Pauschalvertrag des Freistaates mit der GEMA zu entlasten.

Entlastet werden gemeinnützige Vereine bei der Durchführung einer beschränkten Anzahl von Veranstaltungen, bei denen kein Eintritt verlangt wird und die nicht bereits über einen Pauschalvertrag eines Dachverbes von der GEMA-Gebühr befreit sind.

Aktualisierung am 16. April 2024:

Stärkung des Ehrenamtes im Freistaat Thüringen durch Übernahme der GEMA-Gebühren – Anmeldung ab jetzt möglich!

Ehrenamtlich tätige Vereine, Organisationen und Einrichtungen leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben im Freistaat Thüringen. Ihre Vereinsfeste bringen Menschen zusammen und fördern das soziale Miteinander. Um ihr Engagement zu unterstützen, beabsichtigen der Freistaat Thüringen und die GEMA in diesem Jahr eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine zu treffen. Ziel ist es, dass der Freistaat Thüringen für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen Musik abgespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die GEMA-Lizenzvergütungen übernimmt. Musik muss immer dann über die GEMA lizenziert werden, wenn sie öffentlich genutzt wird.

Um den Kostenrahmen für das Land richtig einschätzen zu können, werden alle ehrenamtlichen Vereine, Organisationen und Einrichtungen gebeten, die eine Kostenübernahme in Anspruch nehmen wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, sich über die Webseite der GEMA anzumelden. Dies ist ab heute, den 16. April 2024 bis zum 31. Mai 2024 möglich. Die einmalige Anmeldung durch die Vereine ist einfach und in wenigen Minuten erledigt. Mit der Ermittlung des Bedarfs kann das Kontingent besser bestimmt werden.

Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Herr Prof. Dr. Hoff, unterstreicht dabei die Bedeutung des Vorhabens: „Wir stehen als Land mit der GEMA in finalen Verhandlungen zum Pauschalvertrag. Unser Ziel ist es, für ehrenamtliche Vereine die Übernahme der Zahlung von GEMA-Gebühren zu ermöglichen. Dafür ist es wichtig, dass wir Klarheit erlangen, wie viele unserer rund 18.400 Vereine im Freistaat Thüringen von dem Angebot der Gebührenübernahme Gebrauch machen wollen und die durch die GEMA vorgegebenen Kriterien erfüllen.“ Der Minister betont: „Wir haben ein einfaches Verfahren mit der GEMA vereinbart, um den Verwaltungsaufwand für die Vereine minimal zu halten und Bürokratie zu vermeiden.“

Jürgen Paudtke, Leiter Vertragspartnerschaften und Verbandsbeziehungen der GEMA, sagt: „Wir freuen uns sehr, dass nun auch der Freistaat Thüringen den Einsatz von Musik bei ehrenamtlichen Veranstaltungen unterstützen will. Damit unterstützen wir die Musikschaffen-den und die föderale Kulturlandschaft. Die GEMA ist digital bestens aufgestellt – Anmeldungen für das Verfahren können bereits in wenigen Minuten über die Webseite der GEMA erledigt werden.“

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung wird die Vereine im Freistaat über ihre Verteiler informieren. „Gerade für die kleineren Vereine ist das ein großer Gewinn“, so Frank Krätzschmar, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „Sie werden nicht nur finanziell entlastet, der Bürokratieabbau senkt auch die Hemmschwelle, eigene Veranstaltungen durchzuführen.“

Anmelden können sich Vereine, die

-           ihren Sitz im Freistaat Thüringen haben,

-           gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 AO verfolgen und über entsprechende Freistellungsbescheide verfügen,

-           vorwiegend ehrenamtlich tätig sind und

-           Veranstaltungen auf Flächen mit weniger als 500 qm durchführen.

Nach Abschluss der Anmeldephase wird die Kostenübernahme über das GEMA Onlineportal vorbereitet. Das ist ab dem 1. Juli 2024 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können dann gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine eine Übernahme der GEMA-Gebühren für ihre eintritts-freien Vereinsfeste, auf denen Musik dargeboten werden soll, beantragen. Über die Antrags-konditionen werden alle betreffenden Vereine bis zum 1. Juli 2024 informiert.

Weitere Informationen unter: Ehrenamt Thüringen (gema.de) <https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamt-thueringen