Benjamin-Immanuel Hoff

Entschließung des Bundesrates: Rentenbenachteiligung jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer beenden (BR-Drs. 754/20)

Rede zu Protokoll im Rahmen der 1000. Bundesratssitzung am 12. Februar 2021

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1990 sind auf der Grundlage von Beschlüssen des Runden Tisches der DDR, des Ministerrats der DDR sowie der Ministerpräsidentenkonferenz über 220.000 Jüdinnen und Juden mit ihren Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion als sogenannte Kontingentflüchtlinge nach Deutschland gekommen und haben sich hier ein neues Leben aufgebaut. Über diesen Weg wurde – nicht zuletzt mit Blick auf die historische Verantwortung angesichts der Shoa - jüdisches Leben und Kultur wieder ermöglicht und gestärkt. Auch die jüdischen Gemeinden in Deutschland profitieren bis heute von dieser Zuwanderung.

Schwierig ist es allerdings um die soziale Lage insbesondere vieler älterer jüdischer Zuwanderer bestellt. Hier handelt es sich häufig um Personen, die einen Großteil des Erwerbslebens im Ausland zurückgelegt haben und keine ausreichenden Rentenanwartschaften mehr in Deutschland aufbauen konnten. Aufgrund nach wie vor fehlender Sozialversicherungsabkommen mit Russland und den meisten anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden Beitragszeiten bzw. Rentenansprüche, die vor der Auswanderung nach Deutschland erworben worden sind, nicht anerkannt. Es gibt auch Fälle, in denen die im Ausland erwirtschafteten Renten und Einkünfte nicht nach Deutschland gezahlt werden oder zu gering sind. Zudem werden die in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bzw. der Sowjetunion selbst zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten für jüdische Zuwandererinnen und Zuwanderer - im Gegensatz zu Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern - bei der Rentenberechnung in Deutschland nicht berücksichtigt. Weitere Gründe für Altersarmut sind mangelnde Anerkennung von Berufsausbildungen oder das Ausüben einer Tätigkeit, die nicht dem eigentlichen Qualifizierungsniveau entsprochen hat. Dies führt in vielen Fällen zu so niedrigen Renten, dass die Betroffenen auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Aber auch diejenigen, die Rentenzahlungen aus ihrem Herkunftsland erhalten, sind oft dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen, da die Beträge nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen.

Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag von Bremen, Berlin und Thüringen fordert der Bundesrat die Bundesregierung noch einmal nachdrücklich auf, schnellstmöglich geeignete Maßnahmen im Sinne der Betroffenen umzusetzen.

Dabei können verschiedene Lösungswege in Betracht kommen.

Eine Möglichkeit ist schon im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthalten. Die dort getroffene Zusage „Für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess wollen wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Entsprechendes wollen wir auch für die Gruppe der Spätaussiedler und der jüdischen Kontingentflüchtlinge prüfen.“ Muss eingelöst und umgesetzt werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte sich mit einer Fondslösung für Härtefälle in der Rentenüberleitung Ost-West beschäftigt und im vergangenen Jahr einen Bericht vorgelegt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse könnten sicher auch in eine Lösung für die Gruppe der jüdischen Kontingentflüchtlinge einfließen. Ein solcher Fonds wird zwar nicht alle Probleme umfassend lösen, aber es wäre endlich ein Schritt in die richtige Richtung.

In diesem Zusammenhang wäre der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, vor allem mit Russland, begrüßenswert. Dadurch könnten in diesem Ländern erworbene Rentenansprüche dann ebenso geltend gemacht werden wie diejenigen aus Deutschland. Die Zusammenrechnung deutsch-russischer Versicherungszeiten würden Rentenansprüche entstehen lassen bzw. bereits bestehende Rentenzahlungen könnten sich möglicherweise erhöhen. Wenngleich dieser Weg mit Blick auf die außenpolitische Lage zumindest in absehbarer Zeit nicht realistisch erscheint, sollte aber dennoch nicht aufgegeben werden.

Ergänzend oder bei Nichtzustandekommen einer Fondslösung bzw. der Sozialversicherungsabkommen könnte auch eine rentenrechtliche Gleichstellung der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern erfolgen und eine entsprechende Änderung des Fremdrentengesetzes vorgenommen werden. Vermutlich würde zwar eine solche Regelung nicht in allen Fällen einen Grundsicherungsbezug vermeiden, aber dennoch eine bessere Absicherung für viele Betroffene mit sich bringen..

Aber ganz gleich, welcher Weg eingeschlagen wird: Fest steht, dass nicht zuletzt mit Blick auf das teilweise hohe Alter der Betroffenen eine zügige Verbesserung der Situation erreicht werden muss! Vielen Dank.