15.08.2018

Landesregierung strebt zügigen Eigentumsübergang auf den Freistaat an

TSK Medieninformation 189/2018 vom 15. August 2018

Gegen die wegweisende Entscheidung des Landesverwaltungsamtes Weimar, die Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn zu enteignen und auf den Freistaat Thüringen zu übertragen, haben mehrere Verfahrensbeteiligte in den vergangenen Tagen Anträge auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Dazu erklärt der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff:

 „Wie von der Landesregierung erwartet, haben Verfahrensbeteiligte von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Entscheidung der Enteignungsbehörde überprüfen zu lassen. Dies ändert nichts an der Feststellung der Landesregierung, dass die Entscheidung der Enteignungsbehörde, die bisherigen Eigentümer aufgrund ihrer jahrelangen unterlassenen Erhaltungsmaßnahmen am Schloss zu enteignen und das Eigentum auf den Freistaat Thüringen zu übertragen, richtig ist. 

Eine inhaltliche Bewertung der Anträge der Verfahrensbeteiligten wird erst nach deren Prüfung vorzunehmen sein.

Trotz der nun eingetretenen Verfahrensverzögerung strebt die Landesregierung den zügigen Eigentumsübergang auf den Freistaat an. Wir werden wir mit allen Möglichkeiten daran arbeiten, Schloss Reinhardsbrunn zu erhalten und gemeinsam mit privaten und öffentlichen Partnern zukunftssicher zu entwickeln. Die im Haushalt vorgesehenen Mittel für die dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen am Schloss in Höhe von rund zwei Millionen Euro werden auch weiterhin zur Verfügung gestellt.“