02.02.2018

Rede zur Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II

Freitag, 2. Februar 2018, Bundesratssitzung TOP 26

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Jahren waren die Jobcenter enormen Veränderungen unterworfen, bei gleichzeitiger Erwartung, bestmöglich zur Vermittlung von Arbeitssuchenden in Beschäftigung beizutragen.

Trotz des Rückgangs der Anzahl der Arbeitslosen in Deutschland, trotz des Umstandes, dass auch in einem Land wie Thüringen in einzelnen Regionen faktisch Vollbeschäftigung herrscht, stehen die Jobcenter weiterhin vor großen Herausforderungen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern tragen Verantwortung für ca. 3,2 Mio Bedarfsgemeinschaften, in denen mehr als 6 Mio Menschen leben, darunter ein Drittel Kinder und Jugendliche.

Die Beratung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen sowie von Flüchtlingen in Beschäftigung ist zeit- und personalintensiv.

Für die aufgabengerechte Mittel- und Personalausstattung der Jobcenter trägt in erster Linie der Bund die Verantwortung. Dort liegt auch die Verantwortung für die drastischen Kürzungen der Mittel der Eingliederungsleistungen und der Verwaltungsausgaben.

Wir als Länder stellen fest, dass die Verwaltungsaufwendungen der Jobcenter nicht mehr ausreichen, um die notwendigen Aufgaben wahrzunehmen. Dies wird uns auch in unseren Gesprächen mit den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, in den Verwaltungsratssitzungen aber auch im Austausch mit Mitarbeitern der Jobcenter immer wieder bestätigt.

 

Mehr als 90% der Jobcenter schichten deshalb Mittel, die eigentlich für die Eingliederungsleistungen, also das Kerngeschäft der Arbeitsvermittlung notwendig sind, in den Verwaltungshaushalt um, weil dort zu wenig Mittel vorhanden sind.

Diese Mittel fehlen also, um Menschen, die Arbeit suchen, in Beschäftigung zu bringen bzw. Firmen, die Mitarbeiter suchen, zu Personal zu verhelfen.

Der Antrag, den die Länder Thürjngen, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz heute einbringen, dient dazu, den Bund aufzufordern diese unhaltbare Situation zu verändern.

Denn auf der Grundlage des ersten Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2018 sind wiederum Kürzungen bei den Jobcentern zu erwarten. Die Decke wird also nochmal kürzer gemacht.

Zwei Zahlen dazu:

  • Das Budget für die Eingliederungsleistungen soll gegenüber 2017 um weitere 250 Mio. EUR sinken
  • Die Verwaltungsleistungen, die sowieso bereits zu niedrig sind, sollen um 600 Mio. EUR unter den Ausgaben des Jahres 2016 liegen.

Der Antrag fordert deshalb dazu auf, hier mit Vernunft und Augenmaß Korrekturen vorzunehmen.

Der Antrag verfolgt das Ziel, die Mittelausstattung bei den Jobcentern aufgabengerecht auszugestalten. Wenn wir wollen, dass vom wirtschaftlichen Aufschwung alle Menschen in unserem Land profitieren, müssen wir diejenigen Institutionen stärken, die sich um diejenigen kümmern, die in Gefahr sind, ansonsten abgehängt zu sein.

Wer niemanden in unserem Land zurücklassen will, muss die Jobcenter aufgabengerecht ausstatten statt sie als Spardose zu missbrauchen.