17.12.2016

Bundesrat stärkt die Rechte von Kreativen

TSK Medieninformation 266/2016 vom 16. Dezember 2016

Zur Beratung des Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung am 16. Dezember 2016 erklärt der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff:

"Das heute im Bundesrat beratene Gesetz stärkt die Rechte und Verhandlungsmacht der Kreativen und Urheber, ohne die berechtigten Interessen der Verlage und Unternehmen der Kulturwirtschaft zu schwächen. Künftig verhandeln Kreative und Rechteverwerter fair und auf Augenhöhe. Tarifverträge bzw. Vergütungsregelungen, die von Verbänden ausgehandelt werden und das Verbandsklagerecht werden rechtlich abgesichert. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Kreativwirtschaft ist das eine moderne und sozial gerechte gesetzliche Regelung."

Weiter erklärt der Kulturminister, dass bundesweit in der Kultur- und Kreativbranche rund 1,6 Millionen Menschen beschäftigt sind, ein großer Teil von ihnen ist freiberuflich und nicht selten unter prekären Rahmenbedingungen tätig. Zwar wurde bereits 2002 ein Anspruch auf angemessene Vergütung gesetzlich verankert, doch gelingt es den freiberuflich tätigen Kreativen oftmals nicht, diesen Anspruch durchzusetzen. Häufig müssten Kreative Vertragsbedingungen zustimmen, mit denen gegen eine Einmalzahlung alle Rechte an ihren Leistungen aus der Hand gegeben würden, da ihnen sonst ein faktischer Boykott seitens der Rechteverwerter durch das sogenannte ‚Blacklisting‘ drohe.