Interview mit Pro Media: Jo-Jo-Effekt beim Rundfunkbeitrag vermeiden

Interview mit Pro Media

Hoff, Benjamin-Immanuel 2016, Keinen Jo-Jo-Effekt. Thüringen ist gegen eine Senkung des Rundfunkbeitrages, in: pro media, Heft 9/2016.

Fragen an Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff von promedia:

 

1. Sie haben beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland erklärt, dass Thüringen gegen eine Absenkung des Rundfunkbeitrages um 30 Cent ist. Bleiben Sie bei dieser Meinung? (Warum)

Ich spreche mich auch weiterhin gegen eine nochmalige Senkung des Rundfunkbeitrags aus. Aus meiner Sicht sollten die Überschüsse erneut in eine Rücklage einfließen. Diese Rücklage könnte zur übernächsten Beitragsperiode ab 2021 aufgelöst werden mit der Folge, dass der Rundfunkbeitrag 2021 nach Prognose der KEF nicht auf 19,40 Euro, sondern „nur“ auf 19,10 Euro steigen müsste. Im Interesse einer längerfristigen Beitragsstabilität könnte ein Jo-Jo-Effekt auf diese Art vermieden bzw. abgemildert werden.

 

2. Würde eine Absenkung nicht zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber dem Beitrag führen?

Eine Absenkung des Rundfunkbeitrages würde die Akzeptanz kaum erhöhen, da sie nur Symbolwert hätte. Nur eine langfristige Beitragsstabilität, wie wir sie anstreben, wird zu verstärkter Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für den Rundfunkbeitrag führen.

Ich sehe derzeit vor allem politische Akteure, darunter die AfD und PEGIDA, die unter der Vorspiegelung, die GEZ-Beiträge würden fortbestehen etc. und anderer falscher Sachverhalte versuchen, Vorbehalte gegenüber dem öffentlichen Rundfunk zu mobilisieren. Durchaus geschickt wird hier im Sinne der Tea-Party-Bewegung versucht, antistaatliche Ressentiments, vermeintlichen Kampf gegen Zwangsabgaben mit dem gefährlichen Vorwurf ‚Lügenpresse‘ zu verknüpfen. Dagegen hilft keine Beitragssenkung, die letztlich nur als Rechtfertigung für die falsche Argumentation von AfD, PEGIDA und sogenannten Reichsbürgern dient.

 

3. Die Zahl der Beitragsverweigerer scheint – Zeitungsberichten zufolge – trotz Mahnverfahren und Pfändungen zuzunehmen. Ist das Ziel der Länder, mit der Beitragsreform auch mehr Einzahlergerechtigkeit zu erreichen, gescheitert?

Evidenzbasierte Aussagen zur Zahl der Beitragsverweigerer liegen mir nicht vor. Festzuhalten bleibt, der Rundfunkbeitrag hat zu erheblich mehr Beitragsgerechtigkeit geführt, da es bei der vormaligen Rundfunkgebühr deutlich einfacher war, sich der Zahlungspflicht zumindest zeitweise zu entziehen. Unsere Aufgabe besteht darin, für die Akzeptanz qualitativ hochwertigen öffentlichen Rundfunks zu werben. Die Anstalten müssen diese Qualität nachweisen.

 

4. Die Länder haben eine Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ eingesetzt. Welche Erwartungen hat Thüringen an diese Arbeitsgruppe?

Ziel der AG ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk modern und zukunftssicher zu aufzustellen, auch um dessen Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Daneben sollen die Interessen der Beitragszahler an einer weiterhin sozialverträglichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Einklang mit den finanziellen Herausforderungen gebracht werden.

 

5. Der KEF-Vorsitzende Dr. Heinz Fischer-Heidlberger hat in einem promedia-Interview gesagt: „Die Länder wollen möglichst lange Beitragsstabilität sichern. Um das auch für 2021 bis 2024 zu erreichen, müssten strukturelle Einsparungen und Aufwandsreduzierungen in einer Größenordnung über 2,5 Mrd. hinaus erreicht werden“. Halten Sie es für machbar, dass die Arbeitsgruppe Einsparungen in einer solchen Größenordnung erreichen könnte?

Einsparungen in dieser Größenordnung sind nicht auszuschließen, stellen aber nicht das vorrangige Ziel der Arbeitsgruppe dar. Der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 stabil und wurde sogar bereits einmal gesenkt. Eine moderate Steigerung ab 2021 wäre demnach hinnehmbar. Insbesondere im Hinblick darauf, dass Einsparungen keinesfalls zur Gefährdung einer unabhängigen und qualitativen Berichterstattung führen dürfen.

 

6. Das Verfassungsgericht achtet sehr sorgfältig darauf, dass sich die Länder nicht in die Programmhoheit der Sender einmischen. Wie groß ist der Spielraum der Länder für weitere Reformen?

Der Spielraum der Länder ist gerade so groß, wie das Bundesverfassungsgericht ihn definiert. D.h. Eingriffe in die Programmautonomie sind nicht erlaubt. Sehr wohl aber kann beispielsweise der Auftrag für bestimmte Programme zurückgenommen oder verändert werden.