Die Beschwerdestelle wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gefördert. Träger ist Gesundheit Berlin-Brandenburg. Ziel ist es, Patient/innen und Betroffene in ihren Rechten zu stärken. Dazu gehen die Mitarbeiter/innen der BIP den individuellen Beschwerden nach und übernehmen bei Bedarf eine Vermittlerrolle.
„Das Angebot psychiatrischer Hilfesysteme ist umfangreich, differenziert und mitunter unübersichtlich. Beim Übergang von einem zum anderen kann es dadurch zu Lücken und Mängeln kommen. Insbesondere richterlich angeordnete Zwangsmaßnahmen können Anlass zu Beschwerden geben, wenn sie von den Betroffenen als unrechtmäßig, unangemessen oder fehlerhaft eingeschätzt werden. Diese Beschwerden erfordern besondere Aufmerksamkeit, da sie verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte betreffen. Die BIP wird Betroffene und Angehörige unterstützen und begleiten“, so Katrin Lompscher, Berliner Gesundheitssenatorin.
