Mit der am 1. Januar 2010 in Kraft tretenden zweiten Stufe der Umweltzone müssen viele Fahrzeuge mit gelber Plakette mit einem Rußfilter nachgerüstet werden, um die geforderte grüne Plakette zu erhalten.
Da die Nachfrage nach Rußfiltern zum nachträglichen Einbau deutlich gestiegen ist, kommt es bei vielen Filterherstellern zu mehrwöchige Lieferfristen, so dass der Einbau nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Damit nachrüstungswillige Fahrzeughalterinnen und -halter nicht aus der Umweltzone ausgesperrt werden, wurde eine Kulanzregelung getroffen. Danach wird bis Ende Januar bei Fahrzeugen mit gelber Plakette auf die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wegen fehlender grüner Plakette oder nicht vorliegender Ausnahmebescheinigung verzichtet.
