18.08.2017

Europaminister Hoff reicht Vorschläge zur Verbesserung der Europäischen Bürgerinitiative bei der EU ein

TSK Medieninformation 140/2017 vom 18. August 2017

Europaminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff hat sich mit einem Beitrag an der öffentlichen Konsultation zur Europäischen Bürgerinitiative der Europäischen Kommission beteiligt.

„Das Potenzial der Europäischen Bürgerinitiative als Instrument der Partizipation auf EU-Ebene ist bisher bei weitem nicht ausgeschöpft worden. Die Hürden zur Einreichung und Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative sind in der geltenden EU-Verordnung außerordentlich hoch und das Verfahren für die Organisatoren sehr kompliziert. Das schreckt viele interessierte Bürgerinnen und Bürger ab – wenn sie denn überhaupt das Instrument kennen.“

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Europaminister etwa für einen Ausbau und die Stärkung von Informations- und Beratungsangeboten zur Europäischen Bürgerinitiative, für die Vereinfachung der Anforderungen zur Unterstützung einer Initiative und für eine Straffung der Verfahrensschritte aus. „Unser Anliegen ist es, die Europäische Bürgerinitiative einfacher, unbürokratischer und wirksamer zu gestalten. Auch muss eine Initiative für jede und jeden zugänglich sein, d.h. sie muss in allen Amtssprachen der EU vorliegen, die Datenanforderungen müssen auf ein Minimum reduziert werden und es muss die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für die Organisatoren geben.“

Die eingereichten Konsultationsbeiträge werden von der Kommission ausgewertet und fließen in die Überarbeitung der geltenden EU-Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative ein.

 

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde im Vertrag von Lissabon als Instrument der Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene geschaffen und ist seit 2012 im Einsatz. Mithilfe einer Europäischen Bürgerinitiative können EU-Bürgerinnen und -Bürger die Europäische Kommission dazu auffordern, einen Rechtsakt zur Umsetzung der Verträge vorzulegen, der im Kompetenzbereich der Kommission liegt. Die Anforderungen für die Einreichung einer Europäischen Bürgerinitiative liegen bei 1 Mio. Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten.

Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Bürgerinitiative gab es wiederholt Kritik an den hohen Anforderungen und dem komplizierten Verfahren. Besonders kritisiert wurde auch die hohe Quote von Ablehnungen der Europäischen Kommission zur Registrierung einer Bürgerinitiative. Die Kommission hat daher eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Europäischen Bürgerinitiative durchgeführt, deren Frist am 16. August 2017 geendet hat.

Alle eingereichten Konsultationsbeiträge werden auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht.