07.07.2017

Wichtiger Tag für die Beendigung jahrzehntelanger Diskriminierung

Zu den heutigen Beschlüssen im Bundesrat

Zu den Beschlüssen des Bundesrates, zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen sowie dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilter Personen zuzustimmen, erklärt der Chef der Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff:

 

„Für Lesben und Schwule und die LGBTTIQ-Community in Deutschland ist der heutige 7. Juli 2017 ein wichtiger Tag. Jahrzehntelange Diskriminierung findet hiermit ein Ende. ‎Der Bundesrat hat heute das Gesetz über die Ehe für Alle passieren lassen und entschieden, dass Lesben und Schwule, die nach 1945 in Ost- wie in Westdeutschland wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilt wurden, rehabilitiert werden und ihnen eine Entschädigung gezahlt wird. Weil es sich bei dieser Personengruppe um Menschen vielfach hohen Alters handelt, soll die Entschädigung pauschaliert werden, um eine zügige Auszahlung zu ermöglichen.

 

Der Freistaat Thüringen gehörte mit der rot-rot-grünen Koalition zur Gruppe derjenigen Länder, die den Gesetzesantrag in den Bundesrat einbrachten und zur Mehrheit führten, der in der vergangenen Woche im Deutschen Bundestag die Grundlage der Entscheidung für die Ehe für Alle darstellte. Auch die Rehabilitierung derjenigen, die nach 1945 wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilt wurden, wurde von Thüringen von Beginn an unterstützend begleitet und wird begrüßt. Für die rot-rot-grüne Koalition wird damit ein Beitrag zur Aufarbeitung von in der DDR erlittenem Unrecht geleistet, auch wenn es entsprechende Urteile in beiden deutschen Staaten gab.

 

Gleichwohl liegt zur tatsächlichen Gleichstellung von LGBTTIQ noch ein weiter Weg vor uns. Das geplante Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wird für Thüringen einen Beitrag gegen Homophobie leisten.“