01.06.2017

Regierungserklärung vom 1. Juni zur Thüringer Bildungslandschaft

Es gilt das gesprochene Wort!

Download der Regierungserklärung

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Mitglieder der Landesschülervertretung, Mitglieder der Landeselternvertretung aus den Bereichen Kita und Schule, Vertreter der Gewerkschaften, liebe Lehrer, Eltern und Schüler, hier im Thüringer Landtag und anderswo, meine sehr verehrten Damen und Herren,

in rund einer Stunde werden vor diesem Haus mehrere hundert Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern mit kreativen Aktionen auf das Problem des Unterrichtsausfalls in Thüringen aufmerksam machen. Heute Nachmittag findet in Gera eine Demonstration mit gleicher Zielrichtung statt.

Initiiert wurden diese Veranstaltungen von der Landeselternvertretung, der Landesschülerinnen- und -schülervertretung, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie dem Thüringer Lehrerverband.

Vertreterinnen und Vertreter dieser Organisationen sind heute hier im Plenarsaal. Denn ich habe sie eingeladen, dieser Regierungserklärung sowie der anschließenden Debatte über die Thüringer Bildungspolitik beizuwohnen. Danke, dass Sie meiner Einladung gefolgt sind.

Ebenfalls sind als Zuhörerinnen heute auf der Gästetribüne Frau Lailach, Horterzieherin aus Gera, Frau Lehmann, Leiterin der Kita Montessori-Kinderhaus „Sausewind“ im Ostthüringer Bürgel, Frau Hammer, Lehrerin an der Gesamtschule „Grete Unrein“ in Jena sowie Frau Dr. Purgahn, Lehrerin am Spezialschulteil des Erfurter Albert-Schweitzer-Gymnasiums.

Auch sie haben meine Einladung angenommen, nachdem wir uns am Dienstag zu einem ausführlichen Gespräch trafen. Denn ich hatte Sie gebeten, mir Ihre Sichtweise auf das Thüringer Bildungssystem darzulegen – obwohl oder gerade weil wir uns und auch Sie sich untereinander bis dato überhaupt nicht kannten. Ich danke Ihnen für Ihre Offenheit, die auch in die Darstellung dessen, was ich Ihnen heute vortragen möchte, einfließen wird.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Regierungserklärung, die ich heute vor Ihnen halten darf, gebe ich in Vertretung der erkrankten Bildungsministerin. Sie gestatten, dass ich Birgit Klaubert von diesem Pult aus und sicher auch mit Ihrer aller Zustimmung beste Genesungswünsche übermittle.

Bildungspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren, galt ursprünglich als Königsdisziplin der Länder im föderalen Bundesstaat. Zu Recht, denn viele Reformen, die die Bundesrepublik im internationalen Vergleich vorangebracht haben, beruhen auf bildungspolitischen Innovationen, die zunächst in einzelnen Ländern entwickelt und erprobt wurden.

Dennoch ist der Bildungsföderalismus in Verruf geraten. Statt innovativer Dynamik wird im öffentlichen Raum die schul- und bildungspolitische Kleinstaaterei kritisiert. Daran sind die Länder – egal welche politische Konstellation regiert – nicht unschuldig.

Das Hin und Her bei G 8 oder G 9, also der Frage, ob das Abitur nach 12 oder 13 Jahren absolviert werden kann, ist dafür ein beredtes Beispiel. Bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und bei den Lehrkräften hat sich bundesweit der Eindruck verfestigt, Schulpolitik sei zum Experimentierfeld geworden.

Erst in dieser Woche präsentierte der Thüringer Lehrerverband die Ergebnisse einer Befragung von 250 Lehrerinnen und Lehrern aus Mitteldeutschland zur Inklusion im Bildungsbereich. Kritik wird nicht am Ziel des Gemeinsamen Unterrichts geäußert, sondern daran, dass ein als sinnvoll erachtetes Ziel aufgrund unzureichender personeller und baulicher Voraussetzungen droht, auf dem Rücken der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler durchgesetzt zu werden.

Langjährige ideologische Debatten zwischen Mitte-Links einerseits und Liberalen sowie Konservativen andererseits über die Gesamtschule vs. Gymnasium oder über längeres gemeinsames Lernen in der Gemeinschaftsschule haben dazu beigetragen, dass das Vertrauen in die Bildungspolitik – egal welche Partei jeweils das Bildungsressort in einer Landesregierung verantwortet – abgesunken ist.

Lehrkräfte, die lange unterschiedlichste Modellvorhaben vorangebracht haben, ziehen nicht selten eine ernüchterte Bilanz.

Ich möchte diese Regierungserklärung nutzen, in der Mitte der laufenden Wahlperiode, nach zweieinhalb Jahren rot-rot-grüner Landesregierung aber auch nach mehr als einem Vierteljahrhundert der Wiedererrichtung des Freistaates Thüringen, über die Herausforderungen der Thüringer Bildungspolitik zu sprechen. Ich werde dabei über Erfolge berichten und über ungelöste Probleme sprechen. Ebenso über Entscheidungen, die zu ihrer Zeit richtig waren und heute dennoch neu getroffen werden müssen, weil sich die Zeiten und die zu lösenden Probleme fundamental geändert haben.

Ich werde Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, Komplexität und Ambivalenzen zumuten, denn es gibt in der Bildungspolitik aus meiner Sicht nur selten ein eindeutiges „richtig“ oder „falsch“. Dafür ist das Bildungssystem mit 1.315 Kindertagesstätten und 1.009 Schulen, den zahlreichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie über 50.000 Beschäftigten zu differenziert.

Ich werde natürlich darauf verweisen, was wir als rot-rot-grüne Landesregierung erfolgreich umgesetzt haben. Aber ich werde auch deutlich machen, welche richtigen Entscheidungen durch Christine Lieberknecht, Dieter Althaus, Michael Krapp, Jens Goebel, Bernward Müller und Christoph Matschie getroffen wurden, von denen Birgit Klaubert und ich aber insbesondere das Thüringer Bildungssystem heute profitieren.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Dr. Purgahn,

bei unserem Gespräch am Dienstag fragte ich Sie, was in einer Regierungserklärung zur Bildungspolitik aus Ihrer Sicht eine wichtige Aussage sein sollte. Und ohne lange nachzudenken antworteten Sie mir: „Es wäre gut, wenn Sie sagen würden, dass es Probleme gibt und wie diese Probleme gelöst werden sollen. Aber weisen Sie bitte auch darauf hin, dass wir bei allen Problemen auf das Thüringer Bildungssystem stolz sein können.“

Dieser Aufforderung komme ich gern nach. Ich halte es vielmehr für unerlässlich, dass wir uns der Stärken des Thüringer Bildungssystems aus zwei Gründen bewusst werden:

 

  1. Die Stärke unseres Bildungssystems beruht auf dem Engagement der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten und dem Hort, den Lehrkräften an den Schulen von der Grundschule bis zur Berufsschule. Ich sehe es als meine Pflicht an, mich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen in den Kitas, Horten und Schulen im Namen der Landesregierung aber sicher auch namens der hier versammelten Abgeordneten zu bedanken. Bei allem Streit und den vielen Differenzen, die in der Debatte nach meiner Regierungserklärung zwischen den Landtagsfraktionen deutlich werden wird, eint uns doch das gemeinsame Ziel, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Thüringer Bildungssystem zu verbessern.
     
  2. Proportional zur Stärke unseres Bildungssystems steigen die Herausforderungen. Ein Beispiel: In Thüringen ist der Schulhort organisatorischer Teil der Grundschule. Das ist in dieser Form selbst in Ostdeutschland einmalig – westdeutsche Bundesländer sind davon weit entfernt. Diese hervorragende Infrastruktur aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln ist personal- und kostenintensiv. Jeder Euro ist hier gut investiert.

Wenn wir aus dieser Perspektive über das Bildungsland Thüringen und seine Menschen sprechen, müssen wir meines Erachtens Neues wagen. Sowohl in der Debatte, als auch bei den Lösungswegen.

 

Zunächst sollten wir uns von zwei alten Mustern verabschieden:

  1. Probleme entweder zu relativieren oder sie zu überhöhen, und
  2. zu glauben, es gäbe wahlweise einfache oder alternativlose Lösungen.

Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel verdeutlichen. In den vergangenen Wochen wurde – auch im Vorfeld der heutigen Kundgebung vor dem Landtag – immer mal wieder davon gesprochen, dass die Thüringer Schulen vor dem Kollaps stehen würden. Ich sage ganz klar: Nein, dies ist nicht der Fall. Die Thüringer Schulen leisten gute Arbeit und bieten unseren Kindern eine hervorragende Bildung.

Dennoch hat der bildungspolitische Sprecher der CDU-Opposition, Herr Abgeordneter Tischner, mit einer Kleinen Anfrage zum Unterrichtsausfall in unserem Freistaat den Finger in die Wunde gelegt. Es besteht zwischen Herrn Tischner und mir ebenso wie zwischen den Bildungspolitikern der Regierungsfraktionen kein Dissens.

Dass ein Wohlfahrtsstaat wie Thüringen nicht allen Schülerinnen und Schülern garantieren kann, dass sie am Schuljahresende in allen Fächern eine Note auf dem Zeugnis haben, weil der Unterrichtsausfall zu hoch war, ist nicht zu akzeptieren. Das ist sowohl aus Sicht von Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Lehrerschaft nicht akzeptabel als auch nicht aus Sicht der Politik.

Deshalb ist es das Ziel dieser Landesregierung, die Rahmenbedingungen für eine Thüringer Unterrichtsgarantie zu schaffen. An diesem Ziel wird Bildungspolitik gemessen werden – egal ob ich hier vor Ihnen stehe, Frau Ministerin Klaubert oder nach einer der nächsten Wahlen vielleicht auch einmal ein Bildungsminister Tischner von der CDU.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich habe bewusst die Formulierung gewählt, dass wir die Rahmenbedingungen für eine Thüringer Unterrichtsgarantie schaffen müssen. Dies wird diese Landesregierung nicht allein bewältigen können. Warum? Weil es hierfür der Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Kommunen bedarf, die Schulträger und damit für die Schulnetzplanung verantwortlich sind. Weil wir hierfür mit den Gewerkschaften ebenso wie mit den Personalräten zusammenarbeiten müssen. Weil manifeste Widersprüche und Interessengegensätze bestehen, die mit den Eltern- und Schülervertretungen zu klären sind.

  • Gleichzeitig sind wir dafür gut gerüstet. Wir sind im Bundesvergleich das Land mit den höchsten Bildungsausgaben pro Kopf. 8.100 Euro pro Schülerin oder Schüler investiert der Freistaat jährlich.
  • Wir haben in allen Schularten im Ländervergleich 2015 kleinere Klassengrößen als andere Länder.

Die vom Ministerpräsidenten und der Bildungsministerin Klaubert eingesetzte „Kommission Zukunft Schule“, die im Juni ihre Empfehlungen vorlegen wird und gestern erneut tagte, hat wiederum den Auftrag, Vorschläge zu unterbreiten, wie wir die bereits jetzt in das Thüringer Schulsystem investierten Ressourcen so einsetzen, dass wir einen spürbaren Schritt vorwärts kommen beim Ziel der Herstellung einer Thüringer Unterrichtsgarantie.

 

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der CDU,

bevor die „Kommission Zukunft Schule“ ihre Arbeit aufgenommen hat, habe ich bei Ihnen angefragt, ob es ein Interesse daran gäbe, eine Art „Pakt für die Thüringer Schule“ zu schließen. Also auf ideologische Spitzfindigkeiten zu verzichten und stattdessen die jeweiligen Ideen übereinander zu legen. Sie haben diese ausgestreckte Hand ausgeschlagen mit dem Hinweis, dass sich der „Schulfrieden“, den die rot-grüne Landesregierung 2010 mit der CDU geschlossen hatte, für die Union in NRW nicht ausgezahlt habe.

Sie, lieber Herr Tischner, waren leider nicht einmal bereit der Kommission, in der ehrenwerte Mitglieder ihrer Partei aus Thüringen wie aus Baden-Württemberg mitarbeiten, die Vorstellungen der CDU in der Bildungspolitik vorzutragen. Sie wollten durch einen solchen Besuch nicht die Arbeit der Kommission legitimieren, um ihre Ergebnisse anschließend besser kritisieren zu können.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tischner,

Sie wissen, ich habe Ihre Entscheidung, die Einladung der Schulkommission zu einem Gespräch über die bildungspolitische Analyse und Vorschläge der CDU zu verweigern, akzeptiert aber ich halte sie weiterhin für falsch.

Richtiger ist es aus meiner Sicht, uns gemeinsam ehrlich zu machen. Wenn wir analytisch aus den parteipolitischen Schützengräben der Bildungspolitik heraustreten, werden wir gemeinsam feststellen:

Viele Entscheidungen der vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten in Thüringen können jede für sich begründet werden. Sie wurden mit dem jeweils gültigen Wissen unter spezifischen Rahmenbedingungen und in guter Absicht getroffen. Nur ein Beispiel: Anfang der 1990er Jahre erlebte Thüringen wie die anderen ostdeutschen Länder auch den sogenannten Geburtenknick. Die Schülerinnen- und Schülerzahlen gingen drastisch zurück. Hieraus folgte ein erheblicher Personalüberhang. Man musste deshalb in Thüringen nicht die Frage stellen, ob eine einzügige Schule mit kleinen Klassen ein gutes Modell zur Schulorganisation ist. Ganz im Gegenteil: es wurden sogar händeringend Aufgaben für Lehrerinnen und Lehrer gesucht – etwa im Unterstützersystem.

Heute stehen wir vor gänzlich gewandelten Herausforderungen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler steigt wieder leicht an. Das merken wir bereits heute in den Kindertagesstätten. Gleichzeitig erreichen bis 2025 rund 7.500 Lehrerinnen und Lehrer das 65. Lebensjahr. Das Durchschnittsalter an den Regelschulen beträgt: 53,7 Jahre, an den Berufsschulen 52,3 Jahre. Der erhöhte Altersdurchschnitt trägt auch dazu bei, dass Erkrankungen zunehmen. Insgesamt sind 946 Kolleginnen und Kollegen an den Schulen dauerkrank. Daraus entsteht eine zusätzliche Belastung für die Kollegien, die versuchen dies aufzufangen. Und hier stoßen insbesondere kleine Schulen nun an Grenzen. Sowohl bei der Unterrichtsabdeckung als auch bei der Gewährleistung des Hortanspruchs. Es fällt Unterricht aus, der Hort ist nicht verfügbar. Die einfache Antwort darauf lautet: Stellt mehr Lehrerinnen und Lehrer ein. Das ist ein richtiger Lösungsweg, weshalb wir zielgerichtet personalwirtschaftliche Maßnahmen getroffen haben, um die Schulen zu entlasten, mehr Flexibilität herzustellen. Ich werde darauf eingehen.

Die Schwierigkeit aber, meine Damen und Herren, besteht darin, dass mit der Forderung nach mehr Personal allein die Thüringer Unterrichtsgarantie nicht hergestellt werden kann.

Am Dienstag vor Himmelfahrt trafen Bildungsstaatssekretärin Gabi Ohler und ich mit der Thüringer Landeselternvertretung zusammen. In diesem Gespräch wiederholte ich, was ich der Landeselternvertretung aber auch der Landesschüler/-innenvertretung, dem tlv und der GEW bereits vorher im Hinblick auf den Aufruf zur heutigen Kundgebung bereits schriftlich mitgeteilt hatte. Die Forderung sofort 2.500 Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen einzustellen ist ebenso richtig wie wohlfeil. Weil wir alle wissen, dass wir diese 2.500 Lehrerinnen und Lehrer in den Mangelfächern, dort wo der Unterrichtsausfall am stärksten ist – in den musischen Fächern und im naturwissenschaftlichen Bereich – gar nicht gewinnen werden, weil sie bundesweit fehlen. Nirgendwo in Deutschland kann man sich beispielsweise Physik- oder Chemielehrer mittels eines 3-D-Druckers herstellen, obwohl sie händeringend gesucht werden.

Kurzum: wir müssen nun versuchen mit den Gestaltungsinstrumenten, die wir haben, gute Entscheidungen zu treffen. Und, das ist uns allen bewusst, diese Entscheidungen werden nicht immer bei allen Beteiligten Zustimmung ernten. Es gibt stets Interessenunterschiede zwischen Lehrern, Schülern, Elternvertretern und Gewerkschaften. Und deshalb werden wir diese verschiedenen Modelle zur Schulorganisation auch unterschiedlich bewerten.

Nur ein kurzes Beispiel: Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern werden sich von einem Filial-, Sprengel- oder Verbundschulsystem eine bessere Unterrichtsversorgung und eine höhere Angebotsvielfalt versprechen. Lehrerinnen und Lehrer hingegen müssten in diesem Modell zwischen den beteiligten Schulen wechseln. Sie werden also die Modelle unterschiedlich bewerten.

Wir werden in den kommenden Monaten mit allen Beteiligten besprechen, wo Gemeinsamkeiten liegen. Welche Vorhaben wir gemeinsam umsetzen können. Dies heißt aber auch: dort wo sich dieser Konsens nicht herstellen lässt, werden wir uns unserer Verantwortung stellen und entscheiden. Wir wollen die chancengleiche und bestmögliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen – von der Kita bis zur Berufsausbildung oder dem Studium. Und wir wollen das Thüringer Bildungswesen zukunftsfest und fair gestalten. Hierzu laden wir ein.

Ich danke allen Institutionen und Einzelpersonen, die der Kommission „Zukunft Schule“ ihre Positionen vorgetragen haben, insbesondere der Landeselternvertretung, der Landesschüler/-innenvertretung, der GEW, dem tlv sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Schulen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Kommunalen Spitzenverbände der Einladung der Kommission gefolgt wären. Es hat bei den externen Kommissionsmitgliedern aus Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg gelinde gesagt Erstaunen hervorgerufen, dass die Kommunalen Spitzenverbände es ablehnen, der Einladung einer Kommission zu folgen, die der Ministerpräsident gemeinsam mit der Bildungsministerin eingesetzt hat und die sich mit unmittelbaren kommunalen Angelegenheiten befasst.

Ich würde mich freuen, wenn die Kommunalen Spitzenverbände der Einladung zur Präsentation der Kommissionsempfehlungen folgen und insbesondere den Prozess der öffentlichen Debatte und der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen konstruktiver begleiten.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kommission „Zukunft Schule“ wurde durch den Ministerpräsidenten und die Bildungsministerin eingesetzt, um Vorschläge für die Zukunft kleiner Schulen im ländlichen Raum zu unterbreiten sowie Empfehlungen für die Schulorganisation und Schulverwaltung zu unterbreiten.

Die Diskussion der Kommission ging naturgemäß weit über diese zwei Themenfelder hinaus. Ohne den Ergebnissen der Kommission vorgreifen zu wollen, möchte ich einige Aspekte bereits aufgreifen:

Der Vorwurf des „Angriffs auf den ländlichen Raum“ ist in jüngerer Zeit zu einem Schlagwort geworden, das stets dort anzutreffen ist, wo nach konstruktiven Lösungen gesucht wird, um öffentliche Daseinsvorsorge auch in den Landesteilen zu sichern, die demographisch negative Prognosen vorweisen. Davon ist die Gebietsreform ebenso weit entfernt wie die Diskussion der Schul-Kommission. Zunächst müssen wir konstatieren, dass von den 793 allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Thüringen die Hälfte eine Schüler/-innenzahl von weniger als 180 aufweist. An jeder fünften unserer allgemeinbildenden Schulen lernen weniger als 100 Kinder. Diese Schulstruktur hatte – ich habe bereits darauf hingewiesen – ihre Berechtigung zu einer Zeit, als Personalüberhang das dominierende Merkmal der Schulpolitik war. Damals war u.a. Ostthüringen Modellregion für die Sicherung kleiner Schulen im ländlichen Raum. Und es war richtig. Zu dieser Zeit. Spätestens als sich abzeichnete, dass der Personalüberhang abschmilzt und sich ins Gegenteil verkehrt, hätte jedoch eine Kommission eingesetzt werden müssen. Dies ist nicht geschehen.

Weder der Landesregierung noch der Schul-Kommission geht es darum, beste Wege für Schulschließungen zu diskutieren – im Gegenteil. Schulschließungen sind und bleiben die Ultima Ratio der Schulträger. Gefragt und vorgelegt werden vielmehr Schulformen, die dem Grundsatz der Ökonomie der Ressourcen sowie dem Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“ Rechnung tragen. Der Kommission ist dabei bewusst, dass es nicht eine Schulform für alle Landesteile geben wird. Es ist ein Unterschied, ob Lehrerinnen und Lehrer 10 km im Mittelgebirgsraum um Sonneberg oder um Hildburghausen zurücklegen müssen oder innerhalb von Sömmerda und dem Weimarer Land.

 

Schularten

Wir führen in Thüringen keinen Schulkampf! Sechs Jahre nach ihrer Einführung hat sich die Thüringer Gemeinschaftsschule fest etabliert. Aktuell gibt es 64 Thüringer Gemeinschaftsschulen. Weitere 20 Schulen befinden sich im Betreuungsprozess zur Schulartänderung. Aber damit verlieren aus unserer Sicht die anderen Schularten nicht an Bedeutung. Ganz im Gegenteil: sie tragen zu einem Bildungspluralismus bei. Wir wollen sie – wie alle anderen Schularten übrigens auch – erhalten.

Besonderes Augenmerk wollen und müssen wir auf die Regelschule richten. Sie braucht mehr Aufmerksamkeit und eine Zukunftsperspektive. Sie hat es nicht verdient, gelegentlich als „Restschule“ abgetan zu werden. Thüringer Regelschüler schneiden im Bundesvergleich sehr gut ab, was ja im Umkehrschluss heißt, dass an den Regelschulen eine gute Arbeit gemacht wird. Und trotzdem droht an den Regelschulen – wie auch an den Berufsbildenden Schulen – ein Fachkräftemangel. Einerseits finden Absolventen mit der Fachrichtung Deutsch und Geschichte für das Gymnasium nicht alle einen Job. Trotzdem ist kaum ein Gymnasiallehrer bereit, an einer Regelschule zu arbeiten. Diese Widersprüche zu benennen gehört zur bildungspolitischen Wahrheit dazu.

Befürchtungen, dass wir die Thüringer Gemeinschaftsschule auf Kosten der Regelschulen befördern wollen, sind jedoch grundlos. Genauso wie Befürchtungen, das Gymnasium solle abgeschafft werden.

 

Freie Schulen

Eine Regierungserklärung zum Thüringer Bildungssystem muss zwangsläufig unvollständig bleiben, wenn wir nur über die staatlichen Bildungseinrichtungen sprechen und diejenigen vergessen, die von Freien Trägern geführt sind. Die Freien Schulen umfassen inzwischen einen Anteil von gut 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler.

Die Freien Schulen nehmen eine unverzichtbare Rolle ein und sind für die Landesregierung ein wichtiger Partner sowohl bei der Gewinnung von Fachkräften, bei der Ausgestaltung der Inklusion als auch der Begabtenförderung.

Aus diesem Grund haben wir am 10. September 2015 das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft im Thüringer Landtag verabschiedet. Die Entstehung dieses Gesetzes war nicht einfach. Dennoch war und ist es wichtig, dass damit für die Schulträger Planungssicherheit und mehr Transparenz bei der Berechnung der Finanzhilfe geschaffen wird. Dank eines deutlichen finanziellen Aufwuchses durch Einführung eines Festbetragsmodells mit jährlichen Steigerungsraten werden sich die Ausgaben des Landes für die freien Schulen in diesem Jahr auf voraussichtlich 163 Millionen Euro erhöhen. Damit haben sie gute Möglichkeiten, sich bei Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrages weiter zu entwickeln.

Durch das höhere finanzielle Engagement des Landes haben wir zudem vermieden, dass durch ausufernde Elternbeiträge und eine damit verbundene soziale Segregation der Zugang zu Freien Schulen erschwert wird.

Die Kommission „Zukunft Schule“ hat sich mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Schulen getroffen und es war spannend zu sehen, welche gemeinsamen Interessen bei der Fachkräftegewinnung beispielsweise bestehen und welche Möglichkeiten der Kooperation bislang ungenutzte Ressourcen darstellen. Dies betrifft auch den Bereich der Inklusion, bei denen wir die Freien Schulen eingeladen haben, das System der Diagnostik im Rahmen der TQB zu verstärken. Konkrete Gespräche dafür sind vorgesehen, bei denen insbesondere die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, mit denen ich mich getroffen hatte, ein Ansprechpartner in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Schulen sein wird.

 

Inklusion

Sehr geehrte Damen und Herren,

Furcht ist kein guter Ratgeber. Doch die Befürchtung an vielen Schulen, mit dem anerkannten Ziel der Inklusion allein gelassen zu werden, ist mit den Händen zu greifen.

Wir haben deshalb als Landesregierung klar und deutlich gesagt: Qualität vor Geschwindigkeit.

Inklusion ist in Thüringen gelebte Realität. Niemand stellt sie ernsthaft in Frage. Kein Kind darf zurückgelassen werden! Das ist gesellschaftlicher Konsens.

Die vorhergehende Landesregierung hat die Inklusion im Bildungswesen vorangetrieben, weshalb Thüringen inzwischen bundesweit einen guten Platz belegt. Wir haben viel erreicht. Zum Beispiel eine Inklusionsquote von 37,9 Prozent. Es gibt zahlreiche gelungene Beispiele, auf die wir aufbauen können. Viele haben zu diesem Erfolg beigetragen: Lehrerinnen und Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher. Eltern und Schülerinnen und Schüler. Sie sind es, die Inklusion umsetzen und leben.

Wir haben uns in den vergangenen Monaten die Argumente und Kritik zur bisherigen Inklusion in Thüringen angehört. Wir werden die Inklusion unter Einbeziehung aller am Prozess Beteiligten qualitativ, aber mit Augenmaß fortführen.

Der Leitsatz lautet: Qualität geht vor Quantität. Weitere Schritte gibt es nicht mit der Brechstange.

Wir haben verstanden, dass es weiterhin einen gesellschaftlichen Bedarf für Förderzentren gibt. Dies muss ernst genommen werden. Wir wollen unter anderem die Förderzentren mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung mittelfristig zu „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren“ im Interesse der Qualität des gemeinsamen Unterrichts weiterentwickeln. Einschulungen sollen jedoch solange möglich sein, wie es ausreichenden Bedarf seitens der Eltern gibt.

Mit den Eltern werden wir nach der individuell besten Lösung für jedes Kind suchen, sie hierbei beraten und in jedem Fall die Elternentscheidung respektieren. Damit stärken wir ganz bewusst die Elternrechte.

Der neue Entwicklungsplan Inklusion wird regionale Stufenpläne mit regional unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten beinhalten, die mit den Verantwortlichen vor Ort ausgehandelt werden müssen.

Wir wollen nicht unterfordern aber auch nicht überfordern. Inklusion kann man nicht mit der Brechstange durchsetzen.

 

Rolle von Lehrern in der Gesellschaft

Die Gespräche der Kommission mit den angehörten Institutionen haben deutlich gemacht, dass jede Veränderung im Schulsystem Thüringens auf dem Boden manifester Verunsicherung und Überlastungssymptomen stattfindet und diese berücksichtigen muss, soll das Scheitern als richtig erkannter Maßnahmen nicht von vornherein einkalkuliert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Lehrerinnen und Lehrer haben mir in den vergangenen Wochen vermittelt, dass veränderte Ansprüche von Kindern und Eltern aber auch verändertes Erziehungsverständnis als Belastung wahrgenommen werden.

Teilweise erleben die Kolleginnen und Kollegen auch tätliche Angriffe im Schulalltag. Auch Frau Hammer, Lehrerin aus Jena, die heute hier ist, berichtete mir von einem selbst erlebten Übergriff. Frau Hammer verfügt offensichtlich über die anerkennenswerten Fähigkeiten, den Vorfall selbst gut zu verarbeiten. Aber ihr Unverständnis über das Verhalten der Eltern, die wenig Verständnis zeigten, ist bis heute groß.

Tätliche Übergriffe auf unsere Lehrkräfte, unsere Beschäftigten in den Bildungseinrichtungen sind nicht hinnehmbar. Es wird auch zu den zwischen Bildungsministerium, Gewerkschaften und Personalräten zu führenden Gesprächen gehören, darauf in geeigneter Weise zu reagieren. Eine Verschärfung des Strafrechtes, wie von Einzelnen gefordert, wird im Alltag nur wenig Wirkung zeigen.

Das Bild des Lehrers in der Gesellschaft ist heute ein anderes als noch vor einigen Jahren. Lehrerinnen und Lehrer hatten früher ein hohes Ansehen, galten als Respektpersonen. Heute sehen sich Lehrerinnen und Lehrer Vorurteilen ausgesetzt. Dass sie gegenüber anderen Berufsgruppen zu viel Freizeit und Urlaub haben ist nur einer der Vorwürfe. Das Berufsbild des Lehrers hat an Attraktivität eingebüßt.

Die Lehrkraft ist heute zusätzlich Psychologe und Sozialarbeiter, sie ist für Sicherheit und Ordnung in der Klasse verantwortlich, sie ist Vermittler sozialer Kompetenzen. Sie soll auch noch dann erziehen, wenn manche Elternhäuser resignieren. Dabei steht sie unter der Aufsicht des Bildungsministeriums, ihrem Arbeitgeber, und hat auch familiäre Verpflichtungen.

Schule kann nicht die Funktion eines gesellschaftlichen Reparaturbetriebs wahrnehmen und parallel Experimentierfeld einer Kette von Modellversuchen sein – sagen mir Lehrerinnen und Lehrer, wenn ich sie bitte, unverblümt ihre Meinung zu äußern.

Der Freistaat Thüringen als Arbeitgeber hat die Pflicht, die Einflüsse im Blick zu haben, denen die Lehrkräfte im Arbeitsumfeld ausgesetzt sind. Auch über manches subjektive Empfinden müssen wir uns da Gedanken machen. Es ist ja kein Geheimnis, dass die gestiegene physische und psychische Belastung innerhalb der Lehrerschaft heute – häufiger als früher – zu krankheitsbedingten Frühpensionierungen und leider auch zu Burn-Out-Problemen führen.

Ich habe eine große Hochachtung für die tagtägliche Arbeit unserer Lehrkräfte. Sie haben unsere feste Unterstützung. Wir stehen in der Pflicht, der Lehrerschaft den Rücken zu stärken und massive Anstrengungen zu unternehmen, dass die Attraktivität des Lehrerberufes wieder steigt. Wir müssen bessere Rahmenbedingungen für gute Arbeit in unseren Schulen schaffen. Deshalb werden wir die Arbeitsbedingungen und vor allem Möglichkeiten der Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern zum Thema machen. Gemeinsam werden wir mit den Gewerkschaften zu Beginn des neuen Schuljahres an der Überprüfung und Überarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes Schule mitwirken.

Ich habe sowohl die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft als auch den Thüringer Lehrerverband gebeten, uns Vorschläge zu unterbreiten, um Lehrkräfte zu entlasten. Inzwischen haben beide Gewerkschaften entsprechende Vorschläge unterbreitet. Diese werden wir nun gemeinsam diskutieren.

Mein Ziel besteht darin, bereits zum Beginn des kommenden Schuljahres konkrete Maßnahmen der Bürokratie-Entlastung vorzulegen, die mit den Bildungsgewerkschaften konsentiert sind. Einige dieser Vorschläge laufen darauf hinaus, bestehende Maßnahmen nicht einfach abzuschaffen, sondern vielmehr den Schulen deutlich mehr Freiheit bei der Ausgestaltung zu geben.

Zum Beispiel hinsichtlich des Rhythmus der Gespräche und Bemerkungen zu Lernentwicklung. Aus den von mir besuchten Schulen und den Rückmeldungen der Gewerkschaften wurde einhellig der Wunsch vorgetragen, den Dokumentationsbogen abzuschaffen und Bewertungstabellen statt Textformen vorzusehen. Dies ist nur ein Beispiel für konkretes Handeln zur Entlastung der Lehrkräfte.

Aber auch über die Besondere Leistungsfeststellung (BLF) soll diskutiert werden. Hier werden zwei Positionen vorgetragen: Grundsätzlich wird argumentiert, dass jede Schülerin und jeder Schüler nach Absolvierung der 10. Klasse über einen Regelschulabschluss verfügen soll. Das Verhältnis von BLF-Ergebnis und Jahresnoten wird kritisch bewertet, da die BLF einen zu hohen Stellenwert einnimmt. Befürworter der BLF argumentieren, dass diese Prüfungserfahrung hingegen gerade für künftige Abiturientinnen und Abiturienten wichtig sei. Hier zu einer Verständigung zu kommen bei Stabilität der Qualität unserer Bildungsabschlüsse sollte bis spätestens zu den Winterferien 2018 möglich sein.

 

Begabtenförderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle von mir genannten Herausforderungen, Probleme, Widersprüche ändern jedoch nichts daran, dass Thüringen ein starkes Bildungsland ist. Dazu trägt auch das leistungsstarke und differenzierte System der Begabtenförderung bei. Begabung ist mehr als Intelligenz sondern bezieht sich auch auf vielfältige Talente im technischen, künstlerischen und sportlichen Bereich. Individuelle Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen und zu fördern ist unser Ziel.

Die Thüringer Landesregierung sieht Begabung als Chance und als Herausforderung. Mit Talent kommt man weit. Mit gezielter Förderung kommt man weiter.

Ich möchte gern kurz aus einer letzte Woche verschickten E-Mail einer Lehrerin an zwei Schüler zitieren: „Mir fehlen die Worte ... und doch muss ich welche finden, um euch zu gratulieren, Mannschaft im Doppelpack für Thüringen, das gab es noch nie, never ever! Was seid ihr stark, lasst euch umarmen, feiern!“

Als sie das schrieb hatte Frau Dr. Uta Purgahn, Lehrerin für Mathematik und Chemie, gerade erfahren, dass sich zwei ihrer Schüler für die internationale Chemieolympiade qualifiziert haben und zum Finale nach Thailand reisen werden. Deutschland hat übrigens dort nur vier Startplätze. Thüringen stellt also die halbe deutsche Olympiamannschaft.

Frau Dr. Purgahn ist seit Mitte der 2000er Jahre am Spezialschulteil des Erfurter Albert-Schweitzer-Gymnasiums tätig. Als sie zum ersten Mal Abiturienten zum Studium nach Cambridge verabschiedete, meldete sich die University of Cambrigde nach einem Jahr per Brief und teilte mit: Schicken Sie uns gern mehr von diesen gut ausgebildeten jungen Menschen. Oder blicken wir nach Erlangen: denn das ist der zweite große Erfolg in dieser Woche. Drei Schüler gewannen den ersten Preis beim diesjährigen Bundeswettbewerb Jugend forscht. Zum Glück haben wir mit Frau Dr. Purgahn und den Kolleginnen und Kollegen unserer Schulen im besten Sinne gute Wegbereiter. Doch auch sie hat mir in einem persönlichen Gespräch mit auf den Weg gegeben, wie wichtig es ist, die richtigen Anreize zu schaffen, um die Lehrerinnen und Lehrer zu motivieren, damit sie ihren Beruf mit Berufung ausführen können. Dabei sprach sie von dem Funken, der zwischen Lehrer und Schüler überspringen muss, um Begeisterungen zu wecken und in deren Folge Begabungen zu erkennen.

In der Begabtenförderung können wir auf die Arbeit unserer Vorgängerregierungen aufbauen. Wenn ein Schüler besondere Talente in den Bereichen Sprachen, Musik, Sport und Mathematik/Naturwissenschaften hat, kann er auf ein Spezialgymnasium oder eine Schule mit bestimmten Spezialklassen gehen.

Von den etwa 50.000 Thüringer Gymnasiasten besuchen aktuell 1.511 Schüler ein Spezialgymnasium. Viele Schulen bieten Arbeitsgemeinschaften an. Bildungscamps in den Ferien und auch während der Schulzeit stehen allen Interessierten offen. In den Thüringer Universitätsstädten werden sogenannte Kinderuniversitäten organisiert. Und auch zahlreiche Bildungspartner unterstützen die Angebote des Landes mit einer breiten Palette an Projekten und Initiativen.

Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, das in den Thüringer Schulen vorhandene Potential an Begabungen weiter zielgerichtet zu gewinnen und zu fördern, denn es sichert uns den wissenschaftlichen, sportlichen und künstlerischen Nachwuchs von Morgen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in meinen bisherigen Ausführungen vor allem Wert auf die Ambivalenzen, die Komplexität und auch Widersprüchlichkeiten bei der Bewältigung bildungspolitischer Herausforderungen gelegt.

Lassen Sie mich nun darstellen, welche Maßnahmen die Landesregierung vorsieht oder auch bereits unternommen hat, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Dr. Purgahn sagte mir, wie ich bereits darstellte, dass wir stolz sein können auf die Stärke unseres Bildungssystems in Thüringen.

Wie es Land, Kommunen und den Schulen gelungen ist, auf die Herausforderungen der Flüchtlingszuwanderung zu reagieren, ist deutlicher Ausdruck dieser Stärke. Diese Koalition trug bereits mit Beginn der Zuwanderungswelle im Sommer 2015 dafür Sorge, dass zusätzlich zu den bereits vorhandenen Lehrerinnen und Lehrern für Deutsch als Zweitsprache weitere Lehrkräfte befristet eingestellt wurden. Diese Lehrkräfte entfristen wir nun und geben ihnen eine dauerhafte Beschäftigung an den Thüringer Schulen. Über 95 Prozent von ihnen haben ein unbefristetes Beschäftigungsangebot erhalten.

Es gibt daneben auch junge Menschen mit Migrationshintergrund, die über 16 Jahre alt sind und noch nicht über genügend Deutschkenntnisse für den erfolgreichen Besuch des Berufsvorbereitungsjahres Sprache [BVJ S] und des Berufsvorbereitungsjahres [BVJ] oder einer dualen Ausbildung verfügen. Für diese Jugendlichen werden wir passgenauere Angebote schaffen. Hierzu hat Thüringen mit dem Programm „Start Deutsch“ einen ersten Schritt getan. Nach der Pilotphase im Jahr 2016 wird nun eine Sprachförderung bis zur Niveaustufe A2 angeboten. Ein darauf aufbauendes Bildungsangebot, mit dem der Erwerb eines Schulabschlusses vorbereitet werden kann, wird derzeit von Bildungsministerium, Sozialministerium und Justizministerium gemeinsam erarbeitet. Darauf aufbauend eröffnet sich für die jungen Menschen eine Vielzahl von beruflichen und schulischen Qualifikationsmöglichkeiten.

 

Bildungsinfrastruktur

Sehr geehrte Damen und Herren,

bestmögliche Bildung geht nicht ohne eine leistungsfähige Bildungsinfrastruktur. Die Thüringer Landesregierung und der Bund sehen hier enorme Investitionen vor. Geld in diesem Bereich zu investieren, heißt in die Zukunft zu investieren. Das ist gut angelegtes Geld!

  • Vom Bund erhalten wir bis zum Jahr 2019 jährlich 423.000 € aus Entflechtungsmitteln, die wir für den Um- und Ausbau von Räumlichkeiten zur Verbesserung der lernunterstützenden Angebote in den Thüringer Schulen, wie beispielsweise Lernräume für Gemeinsamen Unterricht, MINT-Kreativräume und Lese-Schreib-Werkstätten nutzen. Mit dem Geld finanzieren wir 20 Projekte pro Jahr.
  • Des Weiteren stellt der Bund Thüringen gemäß dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz und dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder in der Kita-Invest-Förderperiode 2015 bis 2018 14 Mio. EUR zur Verfügung.
  • Auch wenn die genauen Konditionen für die nächste Kita-Invest-Förderperiode 2017 bis 2020 seitens des Bundes noch nicht abschließend feststehen, gilt als sicher, dass Thüringen für die gesamte Laufzeit Mittel in Höhe von 28,5 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden.
  • Hinzu kommt die Infrastrukturpauschale in Höhe von 18,2 Mio. EUR als zweckgebundene Zuweisung über den kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2017. Ergänzt werden die Kita-Investitionen auch noch durch ein Landesprogramm auf der Basis des im Landtag beratenen Entwurfs des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur. Mit diesem Landesprogramm können im Zeitraum 2017 bis 2019 weitere 10 Mio. EUR für wichtige Projekte ausgegeben werden.
  • Thüringen investiert nicht unerhebliche Finanzmittel in den Schulbuchbestand. Für dieses Jahr sind hierfür 5.800.000 € veranschlagt, für das kommende Jahr sollen sogar 6.726.000 € vorgesehen werden.

Es ist kein Geheimnis: der Sanierungsbedarf an den Thüringer Schulen ist hoch. Viele Investitionen sind erforderlich, um den seit Jahren angewachsenen Investitionsstau abzubauen. Zu diesem Zweck haben wir für die gesamte Legislaturperiode ein Schulinvestitionsprogramm in Höhe von 150 Mio. Euro aufgelegt. Aus diesen Mitteln wurden neben einer einmaligen Pauschale in 2015 bereits 18 Schulbauvorhaben als Projektförderung unterstützt. Weitere 10 Vorhaben wurden in der Programmaufstellung 2017 berücksichtigt und können in diesem Jahr beginnen. Natürlich ist eine wichtige Fördervoraussetzung ein barrierefreier Um- oder Neubau.

Zusätzlich erhalten die freien Schulträger jährlich eine Summe von rd. 2 Millionen Euro für entsprechende Investitionen.

Darüber hinaus unterstützt das Thüringer Infrastrukturministerium mit der jährlichen Investitionspauschale jedes Jahr 15 Millionen Euro Schulsanierungen und -neubauten der kommunalen Schulträger. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die Einsatzmöglichkeiten dieser Mittel zur Verbesserung der Barrierefreiheit an bestehenden Schulgebäuden. Hier kann oft schon mit kleinen Schritten viel erreicht werden. Kritiker, die behaupten, im Haushalt wäre kein einziger Euro für Inklusion vorgesehen, lade ich ein, sich vor Ort einmal ein Bild davon machen, was hier schon mit Landesgeldern erreicht werden konnte.

Auch der Bund konzentriert sich im Rahmen der geplanten Fortsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes auf die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur. Thüringen begrüßt diese wichtige Unterstützung der Anstrengungen der Länder, bedarfsgerechte und moderne Schulgebäude als Voraussetzung für ein leistungsstarkes Bildungssystem zu schaffen. Die erforderliche Kofinanzierung des Freistaates wird mit der Einordnung im Rahmen des Thüringer Gesetzentwurfes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur sichergestellt.

Alle diese Maßnahmen müssen auf hohem Niveau fortgeführt werden. Wir müssen jetzt in den konjunkturell günstigen Zeiten notwendige Anstrengungen für Investitionen unternehmen. Und wir müssen uns ehrlich machen. Schulbauinvestitionen müssen dort vorgenommen werden, wo der Schulstandort auch Perspektive hat.

 

Kita

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich diese Landesregierung im Kita-Bereich viel vorgenommen und bereits angepackt. Die Novelle des Kita-Gesetzes ist eingebunden in ein größeres Paket von Bildungsinvestitionen. Sie steht auch auf der Tagesordnung der Plenarsitzung in dieser Woche. Mit dem beitragsfreien Kita-Jahr setzt die Koalition ein wichtiges bildungspolitisches Ziel aus dem Koalitionsvertrag um. Ab dem kommenden Jahr werden Familien um durchschnittlich 1.440 € entlastet. Thüringen wird dafür jährlich 29 Millionen € aufwenden.

Die Entscheidung der Koalition für das beitragsfreie Kita-Jahr verstehen wir auch als ein Signal an den Bund, die Weichen für eine komplett kostenfreie Kita-Zeit zu stellen. Bildung muss kostenfrei sein. Das gilt auch für die frühkindliche Bildung!

Es ist bedauerlich, dass dazu kein gesellschaftlicher Konsens existiert. Denn wie soll man sonst das Ansinnen der FDP in Nordrhein-Westfalen interpretieren, die das dortige beitragsfreie Kita-Jahr abschaffen und Studiengebühren einführen will. Das ist eben der Unterschied zwischen schwarz-gelb und rot-rot-grün: die einen wollen Eltern und junge Familien belasten. Wir unterstützen und stärken Familien.

Je schneller und je mehr sich der Bund finanziell an der frühkindlichen Bildung in den Ländern beteiligt, umso größer sind unsere eigenen Spielräume, die Kommunen in diesem Bereich weiter zu entlasten und den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Unser Wille ist da. Jetzt ist der Bund am Zug.

Neben finanziellen Entlastungen der Familien setzen wir auch weitere Schritte zur Qualitätsverbesserung in den Thüringer Kitas um.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Lehmann ist Leiterin der Kita „Sausewind“ in Bürgel. Die „Sausewind“, beziehungsweise wie es richtig heißt das „Montessori-Kinderhaus Sausewind“, ist die einzige Kita in der 3.000-Einwohner-Stadt bei Jena.

In diesen Kindergarten gehen 150 Kinder in zehn Gruppen, betreut von insgesamt 22 pädagogischen Mitarbeitern. Als eine davon hat Frau Lehmann bisher allein die Verantwortung für die Leitung dieser großen Einrichtung. Und sie hat für ihr Engagement in der Vergangenheit unzählige Überstunden in Kauf genommen. Hier wird es konkret, was es bedeutet, dass wir 3 Millionen Euro in das Kita-Leitungspersonal investieren.

Mit der letzten Novelle des Kita-Gesetzes in der vergangenen Legislaturperiode wurde der Betreuungsschlüssel in den Kitas für die kleinen Kinder bis 3 Jahre bereits deutlich verbessert. Die damalige Landesregierung hat so schon angefangen, die Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten. Wir gehen nun folgerichtig einen Schritt weiter und verbessern die Situation für die Kita-Leitungen.

Rund die Hälfte aller Kinder in Thüringen, die eine Kita besuchen, geht in einen Kindergarten mit mehr als 100 Plätzen. Das bedeutet große Herausforderungen für die Gruppenplanungen und fachliche Beratung der Erzieher. Dokumentationspflichten müssen erfüllt werden und die Umsetzung pädagogischer Konzepte ist ohnehin ein Arbeitsschwerpunkt.

Für Frau Lehmann ist wichtig, dass künftig mehr Zeit für ihre umfangreichen Leitungsaufgaben zur Verfügung steht, sie sich mehr um Qualitätsentwicklung kümmern, Kollegen bei der Gruppenarbeit unterstützen und Prozesse begleiten kann. Sie wird sich also künftig auch selbst in den Gruppen ein Bild von Kindern mit besonderen Bedarfen machen, Eltern beraten und Familien begleiten können. Das wird ab Januar 2018 nun einfacher.

Außerdem verpflichten wir künftig die Träger von Kindertageseinrichtungen, vor einer Erhöhung der Elternbeiträge, dem Elternbeirat die Beweggründe für eine Beitragserhöhung transparent darzustellen.

Frau Lehmann hat mir gegenüber deutlich gemacht, dass die Entwicklung an diesem Punkt nicht zu Ende sein darf. Sie braucht – das hat sie mir eindringlich geschildert – auch Entlastung für ihre Kolleginnen.

Weitere Schritte, insbesondere in der Qualität, sollen mit der von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Qualitätsoffensive und der dauerhaften Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel durch den Bund erfolgen. Gute Ideen gibt es viele.

 

Horte

Sehr geehrte Damen und Herren,

im vergangenen Jahr haben wir die Entscheidung getroffen, die Schulhorte wieder zum Land zurückzuholen und den Modellversuch der Hortkommunalisierung zu beenden. Es ist seitdem darüber diskutiert worden – auch durch den Ministerpräsidenten, ob diese Entscheidung richtig war.

Diese Diskussion ist heute im Sommer 2017 letztlich akademischer Natur. Praktisch sind hingegen die konkret zu lösenden Aufgaben der Hortqualität und guter Arbeitsbedingungen für die Hortbeschäftigten.

Und auch hier müssen wir ehrlich sein:

Die Rückholung der Horte zum Land war auch mit lokalen Verlusterfahrungen verbunden. Auf den gesamten Freistaat gerechnet, ist mit dem Ende des Modellprojekts keine einzige Stelle verloren gegangen. Aber es gab Angleichungsprozesse in den verschiedenen Regionen. Dabei standen sich Verbesserungen für die einen und Verschlechterungen für die anderen gegenüber. Inzwischen haben wir landesweit in den Horten einen durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von etwas unter 1 zu 20. Die Angleichung an diese Bedingungen bedeutete zum Beispiel für Jena und für den Landkreis Greiz, Personalstellen abzugeben, die in den Landkreisen Hildburghausen und dem Ilmkreis als wichtige Verbesserung wahrgenommen wurden.

So notwendig dieser Ausgleich war, um überall in Thüringen für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen, ist der Frust vor Ort dennoch spürbar. Genau deshalb wissen wir, dass eine Decke die zu kurz ist, nicht dadurch länger wird, wenn man sie diagonal hinlegt.

Notwendig ist vielmehr eine bessere Personalausstattung im Hortbereich.

Thüringen nimmt heute bei den Ganztagsangeboten einen bundesweiten Spitzenplatz ein. Daran haben die fast 3.000 Erzieherinnen und Erzieher, die hier beschäftigt sind, einen entscheidenden Anteil. Vollkommen zu Recht wünschen sich die Eltern eine verlässliche und umfassende Hortbetreuung. Zur Sicherung von Qualität und dem Gelingen der Hortbetreuung haben wir ein Drei-Punkte-Programm zur Weiterentwicklung der Schulhorte erarbeitet, von dem alle profitieren werden. Es sieht folgende Punkte vor:

  1. Einstellung neuer Erzieherinnen und Erzieher
  2. Steigerung der Beschäftigungsumfänge
  3. Einführung einer Vertretungsreserve.

So wollen wir einerseits ein Qualitätsplus sicherstellen und andererseits die Attraktivität des Erzieherberufs erhöhen.

Angesichts des hohen Personalbedarfs in Thüringer Horten ist beabsichtigt, im kommenden Jahr mehr als 150 Vollzeitstellen zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Wir werden einen Teil der zusätzlichen Stellen dafür nutzen, um allen Beschäftigten mit halben Stellen das Angebot unterbreiten, auf 60-Prozent-Stellen aufzustocken. Wir treten hier als Arbeitgeber bewusst einen Schritt zurück und kommen den Interessen der Beschäftigten entgegen. Denn halbe Stellen erleichtern den flexiblen Personaleinsatz, ermöglichen einfachere Vertretungen und ein breiteres pädagogisches Angebot. Aber sie haben eben auch spürbare Nachteile. Es kann uns als rot-rot-grüner Landesregierung nicht egal sein, dass unsere qualifizierten Horterzieherinnen parallel im Supermarkt an der Kasse sitzen oder anderen Zweitjobs nachgehen müssen, weil das Geld aus der Beschäftigung beim Land für den Lebensunterhalt nicht reicht. Das ist das Gegenteil von Wertschätzung gegenüber Fachkräften im Bildungssystem. Unsere Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner sagte in ihrer Regierungserklärung zutreffend, Teilzeitarbeit und prekäre Beschäftigung habe ein Geschlecht. Gerade Frauen seien davon betroffen und von den Folgen in Form niedriger Rentenpunkte zum Beispiel. Deshalb haben wir hier als Bildungsministerium gehandelt.

Vorausgesetzt, alle betreffenden Beschäftigten würden davon Gebrauch machen, erhöht sich die Zahl der Beschäftigten, die einen Beschäftigungsumfang von 60 bis 75 Prozent haben, auf 1.771 der 2.952 Erzieherinnen und Erzieher im Thüringer Hort. Weitere 1.176 Beschäftigte verfügen bereits über einen Stellenumfang von über 80 bis 100 Prozent. Wir finden diesen Schritt wichtig. Denn zu qualitativer Betreuung gehören nicht nur genügend Erzieherinnen und Erzieher, sondern sie sollen auch ausreichend Zeit mit den Kindern haben.

Verändern wird sich damit beispielsweise auch der Arbeitsalltag von Annekathrin Lailach. Aktuell ist Frau Lailach Horterzieherin einer zweiten Klasse, in der 23 Kinder sind. 22 davon werden nach Schulende von ihr pädagogisch betreut. Sie hat momentan eine dieser halben Stellen. Bisher ist sie jeden Tag von 12 bis 16 Uhr für die Kinder da. Zukünftig wird sie wenigstens 60 Prozent arbeiten können und sieht das für sich als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Sie wird dann nämlich die Möglichkeit haben, sich mehr als bisher sowohl mit Lehrern als auch mit Schulbegleitern abzustimmen, weil sie zeitweise auch mal mit in den Unterricht gehen kann. Die Kommunikation mit Kollegen und natürlich auch den Eltern wird einfacher.

Wir wollen zudem, dass frei werdende Stellen zukünftig mit dem gleichen Stellenumfang nachbesetzt werden. Erzieherinnen und Erzieher im Landesdienst erhalten die Möglichkeit sich auf diese Stellen zu bewerben und so eine weitere Erhöhung ihres bisherigen Beschäftigungsumfangs zu erreichen, sofern sie dies wünschen.

Und noch etwas kommt hinzu. Die Vertretungsreserve, die sich bei den Lehrkräften bereits bewährt hat, haben wir jetzt auf den Hortbereich erweitert. Schon dieses Jahr werden wir 50 Vollzeitstellen und ab dem kommenden Jahr weitere 25 für die Vertretungsreserve bereitstellen.

 

Personalgewinnung und -entwicklung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kundgebungsteilnehmer hier vor dem Landtag und heute Nachmittag in Gera, diejenigen, die sich mit Briefen an uns wenden, die engagierten Eltern des Gymnasiums in Worbis, die Unterschriften gesammelt haben, des Osterland-Gymnasiums in Gera fordern berechtigterweise, dass sich die Personalsituation an den Schulen verbessert.

Wir haben bereits in den vergangenen Monaten deutlich gemacht, dass wir diese Aufforderung verstanden haben und dass wir bereits handeln.

Ich will an dieser Stelle – auch wenn einige das nicht gern hören – deutlich machen: Wir haben in Thüringen im Bundesvergleich eine sehr gute Schüler-Lehrer-Relation. Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben Anspruch auf Abminderungsstunden, die es in dieser Form in anderen Ländern nicht gibt. Wir müssen also die Personalsituation an den Schulen verbessern und gleichzeitig darüber sprechen, wie Ressourcen effektiver eingesetzt werden und welche Besitzstände bei Abminderungsstunden z.B. wir uns künftig leisten wollen und wie diese ausgestaltet sind.

Im Lichte dessen begegnet die Thüringer Landesregierung den personellen Problemlagen im Schulbereich konsequent. Das Personalentwicklungskonzept 2025, das die Landesregierung beschlossen hat, beendet einen Zustand wenig sinnvoller Blockaden beim flexiblen Personaleinsatz. Dass Schulen die Stellen von Lehrerinnen, die in Mutterschutz gehen nicht wiederbesetzen konnten, oder wenn ein Lehrer während des Schuljahres die Schule verließ, ist nicht zu akzeptieren und musste beendet werden. Aber auch der Schulbereich muss seinen Anteil beitragen für eine zukunftsfähige Gestaltung der Personalausgaben des öffentlichen Dienstes.

Folgende Maßnahmen haben wir in den vergangenen Wochen umgesetzt, um auf den Generationswechsel und die Ruhestandswelle an den Thüringer Schulen zu reagieren:

  1. Statt bis 2020 mehr als 1.200 Stellen im Schulbereich abzubauen, wurde der Anpassungszeitraum um weitere fünf Jahre auf 2025 gestreckt.
  2. Dadurch, dass bis 2020 nur Stellen nicht wiederbesetzt werden, die sich bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, wird keine Lehrkraft, die derzeit vor einer Klasse steht, verloren gehen.
  3. Bereits 2018 können wir deswegen 900 und 2019 weitere 650 Stellen besetzen. Das bedeutet eine spürbare Entlastung in den Thüringer Schulen innerhalb der nächsten beiden Jahre, weil wir 1.550 Lehrerinnen und Lehrer neu einstellen, um Lehrkräfte zu ersetzen, die aus Altersgründen ausscheiden.
  4. Im Rahmen dessen haben wir den 150 DaZ-Lehrkräften ein unbefristetes Beschäftigungsangebot unterbreitet. Diese Lehrkräfte wären ansonsten dem Schulsystem wieder verloren gegangen.
  5. Wir haben auch den 300 Lehrkräften, die mit dem Haushalt 2016/2017 für zwei Jahre befristet eingestellt wurden und ebenfalls nach dem Auslaufen der Befristung dem Schulsystem verloren gegangen wären, ein unbefristetes Beschäftigungsangebot unterbreitet. Denjenigen, die durchaus mit dem Gestus der Rosinenpickerei darauf verweisen, dass diese 430 Personen ja bereits im Schulsystem unterrichten, antworte ich selbstbewusst: Man kann nicht am Vormittag fordern, dass wir Fachkräfte gewinnen und halten aber nachmittags meckern, dass wir genau dies mit den uns zur Verfügung stehenden Personalmitteln tun.
  6. Das Finanz- und das Bildungsministerium haben im Rahmen der Novellierung des Besoldungsgesetzes Festlegungen getroffen, um lange bestehende Blockaden bei den gebündelten Dienstposten aufzubrechen und Zulagen sinnvoll auszugestalten.
  7. In Kürze werden die Finanzministerin und ich erneut mit der GEW und dem Thüringer Beamtenbund über die Besoldung der Regelschullehrer sprechen. Auch hier sind wir uns einig, dass dies mit Mehrausgaben in Millionenhöhe verbunden sein wird. Denn allein wenn wir den Regelschullehrerinnen und -lehrern eine Zulage von 50% von A 12 zu A 13 zahlen, entspricht dies einem Volumen von zusätzlich rund 7 Mio. EUR.
  8. Die Vertretungsreserve von 100 Vollzeitbeschäftigten bleibt bestehen. Sie hat sich bewährt und ist unverzichtbar.
  9. Die Wiedereinsetzung eines Schulbudgets um kurzfristig Personalwirtschaftsmaßnahmen für die Schulen vorzunehmen, wird Gegenstand der parlamentarischen Haushaltsberatungen sein.
  10. Durch Weiterentwicklung entsprechender Verordnungen werden wir den Erwerb der Lehrbefähigung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger künftig für alle Lehrämter ermöglichen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fragen der Personalgewinnung, attraktive Arbeitsbedingungen und ein effektives Gesundheitsmanagement für die Beschäftigten sind wichtige Aspekte und haben aus unserer Sicht an Bedeutung sogar noch gewonnen. Besonders die Fachkräftegewinnung bei den Lehrerinnen und Lehrern, aber auch bei Erzieherinnen und Erziehern erfordert unsere Kreativität. Jede Idee ist willkommen und wird geprüft.

Oft ist es jedoch nicht mehr und nicht weniger als eine Mentalitätsfrage. Unsere Personalrekrutierungsverfahren entstammen zum Teil noch einer Zeit des Personalüberhangs. Heute geht es darum, Fachkräften und Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen Wertschätzung gegenüber zu bringen, um sie zu werben.

Beispielsweise werden wir mit einer Öffnung des Ranglistenverfahrens für Bewerberinnen und Bewerber, die kurz vor Abschluss ihrer Ausbildung stehen und noch nicht alle Zeugnisse vorliegen haben, die Chance geben, bereits frühzeitig eine Einstellungszusage zu erhalten. In Mangelfächern bedeutet diese Öffnung des Ranglistenverfahrens faktisch eine frühzeitige Einstellungsgarantie, wenn die Zahl der Stellen die Zahl der Bewerbungen übersteigt.

Um alle Stellen besetzen zu können, ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig, mit dem wir den Lehrerberuf attraktiv gestalten. Diese vielen Einzelschritte sind aber keine Flickschusterei, wie uns manchmal vorgeworfen wird, sondern notwendig, damit im Bildungsbereich ein Zahnrad in das nächste greifen kann. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung der Verbeamtung. Alle neuen Kolleginnen und Kollegen, die im August an die Schulen kommen, können sich verbeamten lassen.

Auch für diejenigen Lehrkräfte, die bereits als Angestellte im Schuldienst tätig sind, gibt es dieses Angebot. Inzwischen haben bereits über 2.000 Kolleginnen und Kollegen einen entsprechenden Antrag gestellt.

Die Verbeamtung erfolgt bei Neueinstellungen und bei denjenigen, die im August oder September an die beamtenrechtlich festgelegte Altersgrenze gelangen zum 1. August. Für die anderen Lehrerinnen und Lehrer wird die Umstellung zum 1. Oktober 2017 vollzogen.

 

Fazit

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele der von mir in den vergangenen Monaten angestoßenen Entscheidungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden. Die wenigsten entfalten ihre gewünschte Wirkung sofort. Unabhängig davon ist es jedoch wichtig, dass wir zuhören, dass wir verstehen und im Dialog mit den Partnern und Interessenvertretungen im Bildungsbereich Lösungen entwickeln. Hier ist in der jüngeren Vergangenheit viel erreicht worden. Es bedarf weiterer Schritte, um die Herausforderungen im Thüringer Bildungssystem zu lösen. Das ist uns bewusst.

Ich schlage allen Akteuren einen institutionalisierten und ergebnisorientierten Werkstattprozess vor. Darin sollten wir

die Empfehlungen der Schulkommission und deren Umsetzung begleiten,

  • die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Gewerkschaften zur Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts Schule auswerten und
  • die Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung identifizieren.

So wollen wir sicherstellen, dass wir gute Ideen mitnehmen und alle Perspektiven vor der Entscheidung berücksichtigt haben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wollen Rahmenbedingungen für guten Unterricht schaffen und erhalten. Deshalb wird es mit uns auch nur eine kleine Novelle des Schulgesetzes geben. Denn wir wollen nicht – wie so viele Landesregierungen in anderen Ländern mit einer großen Novelle das Rad neu erfinden. Wir wollen Ruhe in den Schulen und Konzentration auf das wesentliche: guten Unterricht. Und deshalb stellen wir uns bei allen Änderungen vorab die Frage: dient diese gutem Unterricht, hilft sie unseren Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schulleitungen bei ihrer Arbeit.

Wir werden das Förderschulgesetz in das allgemeine Schulgesetz überführen. Thüringen ist das einzige Bundesland, wo dies noch nicht erfolgt ist. Die dabei vorzunehmenden Änderungen werden unter der Frage gemessen: bringen sie mehr Qualität und können es die Schulen leisten? Mit der kleinen Schulgesetznovelle werden wir uns fokussieren. Wir werden den Rahmen für eine Weiterentwicklung des Ganztages setzen. Wir werden einen Vorschlag für die Stärkung des längeren gemeinsamen Lernens mit der Gemeinschaftsschule unterbreiten. Bildungspolitik darf, soll und muss ehrgeizig sein. Aber sie muss aufhören, wie eine Serie von Schnellschüssen zu wirken. Veränderungen müssen mit Augenmaß erfolgen und sie müssen verlässlich sein. Dafür steht diese Landesregierung.

Vielen Dank!