30.03.2017

Präsentation des Welterbeantrags der Stadt Erfurt

TSK Medieninformation 64/2017 vom 30. März

Thüringen hat ein reiches jüdisches Erbe. In der in großen Teilen intakten Altstadt von Erfurt haben sich einmalige bauliche Zeugnisse der bedeutenden jüdischen Gemeinde aus der Zeit zwischen dem ausgehenden 11. und der Mitte des 14. Jahrhunderts erhalten: Dabei handelt es sich um die Alte Synagoge, eine der ältesten, größten und am besten erhaltenen mittelalterlichen Synagogen, die zugehörige Mikwe (jüdisches Ritualbad) und einen Profanbau. Ergänzt und aufgewertet werden die Bauzeugnisse durch eine einzigartige Fülle von Sachzeugnissen wie Grabsteine, Handschriften und den weltweit einmaligen "Erfurter Schatz". Gemeinsam geben sie Aufschluss über das jüdische Gemeinde- und Alltagsleben sowie die Koexistenz von Juden und Christen in mittelalterlichen Städten – in einer Komplexität, die mit keiner bekannten Stätte vergleichbar ist. In Erfurt lässt sich exemplarisch die frühe Blütezeit mitteleuropäischer jüdischer Kultur nachvollziehen.

Aus diesen Gründen streben der Freistaat Thüringen und die Landeshauptstadt Erfurt im engen Zusammenwirken für das jüdische Erbe des Mittelalters den Titel „UNESCO-WELTERBE“ an und werben dabei für ein gemeinsames Vorgehen der Schum-Städte mit Erfurt.

Die Präsentation des Welterbeantrags der Stadt Erfurt “Alte Synagoge und Mikwe in Erfurt – Zeugnisse von Alltag, Religion und Stadtgeschichte zwischen Kontinuität und Wandel“ erfolgte am 30. März auf einer Pressekonferenz in der Thüringer Landesvertretung in Berlin.

Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Erfurt, Andreas Bausewein, stellt der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europangelegenheit, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, den Antrag vor. Er sagt: „Der Welterbeantrag zum jüdischen Erbe der Landeshauptstadt Erfurt ist ein herausragendes Zeugnis der Historie unseres Landes und steht in besonderer Weise für die Kultur des Judentums. Wir sind der Auffassung, dass die Anerkennung des jüdischen Erbes unseres Freistaats als UNESCO-Welterbestätte eine wichtige Facette unseres Kulturlandes betonen würde. Weil wir überzeugt sind, dass die Stadt Erfurt und der Freistaat gute Voraussetzungen für die Anerkennung bieten, setzen wir uns als Landesregierung für die Aufnahme in die Welterbeliste ein.‎ Da Kultur und Tourismus voneinander nicht mehr zu trennen sind, sind uns Kooperationen mit der Deutschen Zentrale für Tourismus und der Thüringer Tourismus GmbH sowie der Tourismuswirtschaft wichtig.“

Mit Bedauern erklärt der Thüringer Minister abschließend: „Thüringen hat in der Vergangenheit intensive Bemühungen unternommen, beide Anträge (SchUM-Städte und Erfurt) zusammenzuführen und einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Leider gab es dazu bis jetzt keine klar formulierte Bereitschaft der SchUM-Städte. Hier wünsche ich mir mehr Unterstützung seitens der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Unsere Bereitschaft, den Welterbeantrag nicht im föderalen Klein-Klein zu behandeln, sondern durch Zusammenarbeit zu befördern, steht!“

Der Fachbeirat der Kultusministerkonferenz (KMK) empfahl sowohl die „SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz“ als auch die „Alte Synagoge und Mikwe in Erfurt – Zeugnisse von Alltag, Religion und Stadtgeschichte zwischen Kontinuität und Wandel“ auf die deutsche Tentativliste zu setzen. Beiden Anträgen wurde zudem im Zuge des weiteren Verfahrens empfohlen, zu prüfen, ob eine gemeinsame Nominierung mit dem jeweils anderen Antrag zielführend ist. Der Empfehlung des Fachbeirats kam die KMK mit ihrem Beschluss vom 12.06.2014 nach. Sie beschloss die Tentativliste für die Bundesrepublik Deutschland in der vom Fachbeirat empfohlenen Reihung für eine Einschreibung in die Welterbeliste ab 2016. Auf Rang 6 platzierte sich der Erfurter Antrag.