08.12.2016

Rede zum Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wir führen die Diskussion ja hier zum wiederholten Mal. Heute steht das Grundsätzegesetz zur Verwaltungs- und Funktionalreform auf der Tagesordnung. Es wird viel über die Gebietsreform geredet, wenig über den Gegenstand dieses Gesetzes, zumindest bei denjenigen, die sich zu Wort melden und diesen Gesetzentwurf zur Diskussionsgrundlage nehmen, ihre grundsätzliche Kritik an der Gebietsreform zu äußern. Sie müssen entschuldigen, dass ich beim Gesetz bleibe, das heute hier den eigentlichen Tagesordnungspunkt bildet.

Dieses Gesetz, dass wir hier vorlegen, über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen, ist unserer Auffassung nach ein wichtiger Baustein für die Bewältigung der durchzuführenden Verwaltungs- und Funktionalreform. Es gab in diesem gesamten Diskussionsprozess immer wieder ein Missverständnis darüber, ob wir eigentlich über einen singulären, einmal vorzunehmenden Prozess einer Verwaltungs- und Funktionalreform reden oder ob es eigentlich zum Kern, zum Grundsatz moderner Verwaltungstätigkeit gehört, dass Verwaltungsreform eine Daueraufgabe ist und dass moderne Verwaltungen auf neue Herausforderungen zu reagieren haben. Mir scheint, dass die Fokussierung auf den Zusammenhang von Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform, die tatsächlich ein Reformvorhaben dieser Koalition ist, aus dem Blick verliert, dass es durchaus Sinn macht und in anderen Ländern bereits seit langer Zeit entsprechende Grundsätze existieren, die die Daueraufgabe von Verwaltungs- und Funktionalreform und Aufgabenkritik als Aufgabe der
Verwaltung definieren.

Lassen Sie mich ein Beispiel bringen. Es wird immer wieder Aufgaben geben, die von der Europäischen Union oder vom Bund auf die Länder übertragen werden, und in den Ländern ist zu entscheiden, wer diese Aufgaben wahrnimmt, die Landesebene oder die kommunale Ebene. Und es gibt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, also das Prinzip, das dazu führt, dass die jeweils unterste Ebene die Entscheidung, die sie auch selber treffen kann, und die Aufgabe, die sie selber wahrnehmen kann, auch zu erledigen hat. Das heißt, wir haben diesen Grundsatz, der Subsidiarität folgend, bei jeder Aufgabe zu entscheiden, ob diese Aufgabe von der kommunalen Ebene wahrgenommen werden kann oder ob sie von der Landesseite wahrgenommen werden muss. Und in der Vergangenheit gab es eben nicht den Grundsatz und war es durchaus auch im Interesse, wenn es mit Geld verbunden war, dass die Landesebene eine Aufgabe wahrgenommen hat und sie eben nicht an die kommunale Ebene übertragen hat. Dieser Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, beschreibt das grundsätzliche Prinzip, dass zunächst zu begründen ist, warum die kommunale Ebene eine Aufgabe nicht wahrnehmen kann, bevor zu entscheiden ist, dass die Landesebene sie wahrnimmt, und nicht die Frage, ob die Landesebene das möglicherweise besser kann als die Kommunen. Und es sind Gutachten aufgerufen; Herr Dette ist hier, der Präsident des Thüringer Rechnungshofs. Der Rechnungshof hat eine Untersuchung vorgelegt, die sich mit Aufgabenübertragung im Bereich der Umweltverwaltung und im Bereich der Sozialverwaltung auf die Kommunen beschäftigen. Es wird der Eindruck erweckt, als ob der Rechnungshof gesagt hätte, so was darf man künftig nicht mehr tun. Das ist eine Falschaussage. Der Rechnungshof hat gesagt, was hat man in der Vergangenheit bei den Aufgabenübertragungen nicht richtig gemacht, und deshalb hat man die Effekte, die man erzielen wollte, in finanzieller Form nicht erfüllt.

Das heißt doch nicht, dass der Rechnungshof hier der Landesregierung und dem Landtag vorgeschlagen hat: Nehmt keine Aufgabenübertragung von der Landesebene an die Kommunen wahr. Das ist insofern auch für die Abgeordneten im Umweltausschuss nicht ganz einfach zu diskutieren, weil es da natürlich auch eine gewisse Tendenz gibt zu sagen: Lieber beim Land, da haben wir auch besser einen Finger drauf, als wenn die Kommunen das machen. Das hat der Rechnungshof aber nicht gesagt.

Dieser Gesetzentwurf nimmt diesen Sachverhalt auf und sagt natürlich auch, wir müssen uns in diesem Prozess an der Frage orientieren, wie die Effizienzziele, die man sich setzt, auch tatsächlich erfüllt werden können. Es ist hier insbesondere vom Abgeordneten Höhn auf die Herausforderung, vor der das Land steht, hingewiesen worden, in finanzieller Hinsicht unter dem Wegfall der spezifischen Ostförderung im Zeitraum 2020 unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung von EU-Förderung in dieser Förderperiode, mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund unserer positiven wirtschaftlichen und Arbeitsmarktentwicklung auch in der nächsten Förderperiode und natürlich unter dem Gesichtspunkt der Einwohnerinnen- und Einwohnerzahlen. Ich stimmte dem Abgeordneten Gentele ja zu, dass es wichtig ist, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, damit Familien sich hier ansiedeln und junge Menschen sich entscheiden, Kinder zu kriegen und hier in Thüringen zu bleiben. Das Problem ist, dass wir die Entscheidungen der vergangenen 20 Jahre, wo sich Menschen entschieden haben, aus guten, auch in der Regel arbeitsmarktbezogenen Gründen das nicht zu machen, jetzt nicht zurückholen können und dass wir auf die Entscheidungen heute zu reagieren haben, die in den vergangenen 20 Jahren getroffen worden sind, dass aber unsere Aufgabe natürlich auch darin besteht, Rahmenbedingungen zu schaffen, zum Beispiel durch eine moderne Verwaltung, dass Menschen sich entscheiden, hier zu bleiben und dieses Land attraktiv zu finden für ihre persönlichen Lebensentscheidungen.

Ich habe den Aspekt E-Government/technologische Entwicklungen nur kurz gestreift. Aber natürlich ist das eine Herausforderung und an dieser Stelle muss ich ehrlich sagen, da verstehe ich auch bestimmte Diskussionen um diesen Gesetzentwurf nicht. Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass man sagt, es gibt eine Kritik an der Gebietsreform. Ja, darüber müssen wir auch diskutieren, da haben wir unterschiedliche Auffassungen. Aber dass dieser Gesetzentwurf in Bausch und Bogen kritisiert wird und noch nicht einmal auf die einzelnen Aspekte, die darin enthalten sind, eingeht – ich habe Kommunalisierungsprüfung angesprochen, aber auch das Thema „E-Government“ –, überrascht dann doch.

Es muss doch einen Kreis selbst bei denjenigen, die Gebietsreform ablehnen, geben, die überzeugte Verwaltungsmodernisierer sind und sagen: Natürlich wollen wir daran teilhaben, auch mit der Landesregierung gemeinsam, dass diese Verwaltung moderner wird. Aber unter dem Deckmantel einer grundsätzlichen Kritik an der Gebietsreform wird jede Debatte über die Modernisierung der Thüringer Landesverwaltung verweigert. Das kann nicht Gegenstand unserer Diskussion sein.

An dieser Stelle, lieber Herr Fiedler, ich höre Ihnen ja häufig zu, und aufgrund Ihrer spezifischen
Rhetorik zumeist auch mit Genuss. Inhaltlich haben wir häufig Widerspruch. Aber ich muss mal sagen, wenn man hier der Debatte gefolgt hat, da stellt sich der Fraktionsvorsitzende der Grünen hier ans Rednerpult und redet über die Auflösung eines Reformstaus und über Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit Thüringens. Der Abgeordnete Kowalleck macht nichts weiter in dieser gesamten
Diskussion als zu rufen: Die Regierung soll sich auflösen! Damit ist die Anordnung in dieser Debatte beschrieben: Die einen reden über die Zukunftsfähigkeit des Landes und die anderen reden darüber, dass sie dagegen sind. Das ist die Verzwergung einer Partei von der Gestaltungspartei Thüringens, die Sie mal sein wollten, zu einer reinen Dagegenpartei. Der Abgeordnete Kowalleck in Reinform hat es hier in dieser Diskussion gezeigt. Aber wenn wir in
dieser Form miteinander sprechen, die einen machen Vorschläge und die anderen sagen, löst
euch doch auf, dann ist das Gift in dem politischen Diskurs und das Gegenteil von der Debatte über die Zukunftsfähigkeit des Landes und der modernen Landesverwaltung.

IIn der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 03.11.2016 fand eine umfangreichemündliche Anhörung statt. Dazu ist Zustimmung, aber auch Kritik geäußert worden. Und ja, es hat Kritik gegeben, eine ganze Reihe von Kritik gegeben. Aber zugestimmt wurde der Notwendigkeit, die Thüringer Verwaltung zu modernisieren, um sie auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Und wenn wir uns mit modernen Informationen zu Kommunikationstechnologien auseinandersetzen, wenn wir wollen, dass wie in anderen Ländern auch die elektronische Akte das Grundprinzip unseres Verwaltungshandelns wird, und zwar nicht nur auf der Landesebene, sondern auf der kommunalen Ebene, dann brauchen wir dafür natürlich den Diskurs und die Auseinandersetzung mit der kommunalen Ebene. Ja, die Landkreistagversammlung hat gestern deutliche Kritik daran geäußert, dass die Kommunikation
der Landesregierung mit ihr vonseiten der Landrätinnen und Landräte als nicht ausreichend
betrachtet wird. Die Kritik müssen wir ernst nehmen, die müssen wir annehmen und wir müssen
unser eigenes Kommunikationshandeln als Landesregierung daraufhin überprüfen, wie wir den von den Landrätinnen und Landräten geäußerten Erfordernissen einer kontinuierlichen
ernsthaften Kommunikation noch besser als bisher Rechnung tragen können. Wir sind ja nicht ohne Grund eingeladen zu einer Landkreistagversammlung. Die Landkreistagversammlung dient
doch dazu, dass wir uns mit der Landkreisebene austauschen. Und wenn die Landrätinnen und
Landräte Kritik äußern, dann müssen wir die annehmen. Das ist das Grundprinzip einer solchen
Verständigung, die Dialog heißt und nicht nur einseitiger Austausch von Botschaften.

Es ist die Bindungswirkung des Grundsätzegesetzes gegenüber dem Gesetzgeber angesprochen worden. Da ist gesagt worden, dass der Gesetzgeber sich nicht selbst binden könne, sondern nur die Exekutive, also die Regierung, und die Judikative an Recht und Gesetz gebunden sein muss. Natürlich ist es richtig, dass der Gesetzgeber jederzeit früher erlassene Gesetze ändern kann.
Gleichzeitig sind auch dem gesetzgeberischen Handeln Grenzen gesetzt. Verwiesen soll hier auf Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz, die sogenannte Ewigkeitsklausel, die also feste Verfassungsgrundsätze definiert, die durch den Gesetzgeber, nicht mal durch den Verfassungsgesetzgeber geändert werden können. Auch das Rechtsstaatsprinzip fordert die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Insofern ist auch in diesem Grundsatz eine Selbstbindung des Gesetzgebers zu geben. Bei dem Grundsätzegesetz geht es darum: Was ist der Charakter eines Grundsätzegesetzes? Dass damit Rahmen von Verwaltungsmodernisierung beschrieben werden, an die bei allen Entscheidungen, die die Modernisierung von Landesverwaltungen beinhalten, der Gesetzgeber selbst einen Rahmen vorgegeben hat, an dem man sich zu orientieren habe. Dazu gehört beispielsweise das Kommunalisierungsprinzip, auf das ich hier schon eingegangen bin. Das heißt also: Das Grundsätzegesetz stellt sicher, dass ein einmal eingeschlagener, kluger Weg die Verwaltung für die Zukunft des Freistaats Thüringen stark zu machen, eben nicht leichtfertig wieder verlassen werden kann.

Über die Reihenfolge der Reformschritte ließe sich viel sagen, denn es handelt sich tatsächlich um eine akademische Diskussion und Sie wissen, dass ich jeder akademischen Diskussion aufgeschlossen gegenüberstehe. Man kann aber, glaube ich, hier auch deutlich wiederholen, was schon mehrfach gesagt worden ist: Es gibt kein Naturgesetz, das sagt, erst Aufgabenkritik, dann Verwaltungs- und Funktionalreform, dann Gebietsreform. Der Stein fällt hier auf der Erde nach unten, wenn man ihn loslässt. Das ist ein Naturgesetz. Aber natürlich gibt es durch die gesamte Verwaltungsmodernisierungs- und Gebietsreformpraxis aller Bundesländer, die entsprechende Schritte gegangen sind, den von Ihnen quasi zum Naturgesetz erhobenen Dreischritt in der Reihenfolge nicht. Wenn es ihn geben würde, hätten Sie ihn sich zu früheren Zeiten zu eigen gemacht. Sie haben sich aber keinen dieser Schritte zu eigen gemacht, weder die Aufgabenkritik noch die Verwaltungsmodernisierung noch die Gebietsreform. Insofern lassen Sie uns diese akademische Debatte beenden und darüber reden, was tatsächlich notwendig ist und nicht so tun, als ob es hier quasi einen Verstoß gegen ein Gesetz gebe in der Frage in der Reihenfolge, wie diese Landesregierung vorgeht.

Es ist immer wieder auch durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU darauf hingewiesen worden, dass wir bei der Aufgabenkritik als Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen Aufgaben zu erfüllen haben, die wir noch nicht erfüllt haben. Das ist richtig. Wir sind im Rahmen dieser Aufgabenkritik – das sage ich auch kritisch – nicht so weit, wie ich mir das zu diesem Zeitpunkt gewünscht hätte. Dafür gibt es zwei Ursachen. Die eine Ursache ist, dass sich naturgemäß jedes Ressort, jede Landesverwaltung schwertut, Aufgabenkritik zu definieren. Das liegt in der Natur der Sache. Das ist auch kein Vorwurf, sondern da gibt es fachliche Interessen, Ressourceninteressen etc. Wir haben Entscheidungen innerhalb der interministeriellen Arbeitsgruppe, die wir haben, zu treffen. Ich nenne ein paar Beispiele: Abschaffung von speziellen Laufbahnausbildungen, die ein klassisches Prinzip im Widerspruch zu fachlichen Ressorts sind. Wir als Staatskanzlei sind der Auffassung, dass die außerhalb einer Laufbahnausbildung im öffentlichen Dienst erworbenen Kenntnisse für die Tätigkeit im Landesdienst den Grundsatz bilden müssen und dass wir Laufbahnausbildungen bei einem Personalbedarfsersatz von weniger als zehn Beamten pro Jahr nicht aufrechterhalten müssen. Das ist eine Aufgabe, die vor uns steht, die wir entscheiden müssen. Die Finanzministerin arbeitet am Thema des Beteiligungsmanagements/Beteiligungscontrollings. Das ist eine Aufgabe, die die frühere Landesregierung unterschätzt hatte. Die Effektivität und Effizienz von öffentlich-rechtlichen Stiftungen, die in Thüringen in einer Vielzahl bestehen im Vergleich zu anderen Bundesländern,
ohne dass wir für jede dieser Stiftung tatsächlich sagen können, brauchen wir sie für die Aufgabe
tatsächlich, ist sie finanziell genug ausgestattet. Umwandlung von Genehmigungs- und Anzeigepflichten, weitere Einführung von Genehmigungsfiktionen sind Entscheidungen, die wir zu treffen haben. Ich sage aber auch, Aufgabenkritik bedeutet, die Landesebene und kommunale Ebene anzuschauen. Sie ist auch mit der Funktionalreform zu verbinden.

Hier sind wir bei dem Punkt, den ich gestern bei der Landkreistagsversammlung gern angesprochen hätte und mit den Landrätinnen und Landräten nun in anderer Form diskutieren werde. Es ist gestern kritisiert worden insbesondere vom Landrat des Eichsfelds der sagt, es soll nicht wieder passieren, dass die Landesregierung einen Maßnahmenkatalog vorschlägt, ohne dass sie sich mit der kommunalen Seite – das sind die Expertinnen und Experten, die Landesseite ist das dann offensichtlich nicht – vorher hingesetzt hat, den gesamten Maßnahmenkatalog durchdiskutiert hat und man sich verständigt hat. Nun habe ich den Gemeinde- und Städtebund und den Landkreistag gebeten – mehrfach gebeten –, Vorschläge zu unterbreiten, welche Aufgaben des Landes auf die kommunale Ebene übertragen werden können und mitzuteilen, welche Aufgaben von der Landkreisebene auf eine Ebene der Gemeinden übertragen werden können, die, wenn sie sich zusammengeschlossen haben, größer und leistungsfähiger sind. Ich habe darauf bisher keine Antwort bekommen. Wenn aber gesagt wird, dass wir in einem steten Austausch sein sollen und dass wir uns verständigen sollen, dann erfordert das auch, dass entsprechende Vorschläge von der kommunalen Seite, von der Landkreisebene gemacht werden.
Ich sehe nicht ein, warum die Landkreisebene hier aus der Pflicht genommen werden soll. Diese
Aufgabe steht auf der Seite des Landes wie auf der Seite der Landkreise. Insofern macht es auch
Sinn, dass wir den Rahmen für eine solche Diskussion auf der Grundsätzegesetz-Ebene fassen.
Wie die entsprechende Diskussionsebene aussieht, ob die Landkreisebene und die Gemeindeebene einen von mir angestrebten Funktionalreformkongress, wo wir dieses Thema aufrufen, annehmen, wird sich zeigen.

Es ist seitens des Ausschussvorsitzenden darauf hingewiesen worden, dass es Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf gibt. Lassen Sie mich zu beiden Änderungsanträgen kurz etwas sagen. Wir hatten im Rahmen der regelmäßigen Gespräche, die wir mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsverbände haben, auch den Hinweis bekommen, dass es – wenn es ein Grundsätzegesetz ist – über die Beteiligungsvereinbarung, die wir mit den Spitzenverbänden haben, eine gesetzliche Beteiligung der Personalvertretungen und der Spitzenverbände geben soll. Ich bin dankbar, dass sich die Koalitionsfraktionen entschieden haben, diesen Hinweis der Gewerkschaftsseite aufzugreifen und in einen Änderungsantrag zu überführen. Das führt auch zur Qualifikation dieses Gesetzentwurfs. Es wurde ein weiterer Änderungsantrag eingereicht, der drei Inhalte hat. Einen haben die Koalitionsfraktionen
aufgegriffen – das ist die Berichterstattung über die Umsetzung. Das Zweite: Es sind Hinweise gegeben worden, wie man konkret Aufgaben, die die Bürgerservicebüros erfüllen sollen, prüfen sollte. Ich glaube, dass wir Prüfaufträge nicht in ein Gesetz schreiben sollten. Aber die von Ihnen dargestellten Prüfungsaufträge nehmen wir mit – sowohl der Innenminister als auch wir innerhalb der Staatskanzlei – und danken Ihnen für die Anregung, die Sie an dieser Stelle gegeben haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, Verwaltungs- und Funktionalreform ist eine Daueraufgabe; dieses Gesetz schafft den Rahmen dafür. Ich würde mich freuen, wenn dieser Gesetzentwurf der
Landesregierung Ihre Zustimmung in der Form der Änderungsanträge findet.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.