15.04.2016

Thüringer Traditionen auf dem Weg zum immateriellen Kulturerbe

Medieninformation der Thüringer Staatskanzlei vom 15.4.16

Der Eisenach Sommergewinn, die Schieferbearbeitung, die Heiligenstädter Palmsonntagsprozession und die regionalen Trachten der deutschen Landschaften sind auf dem Weg zum immateriellen Kulturerbe. Auf Empfehlung der Thüringer Expertenjury hat der Freistaat diese vier Anträge für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bei der Kultusministerkonferenz nominiert. Die ebenfalls eingereichten Bewerbungen Thüringer Tanzplan und Schleusinger Abiturtaufe haben die Möglichkeit, sich in einer der nächsten Runden erneut zu bewerben.

Für Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff unterstreichen diese Nominierungen die Vielfältigkeit der Thüringer Kulturlandschaft: „Traditionen und Brauchtum sind ein wichtiger Bestandteil unseres kulturellen Erbes. Über Generationen hinweg sind sie unverzichtbar für unsere Identitätsbildung. Ein gutes Beispiel dafür sind die von Thüringen nominierten Bewerbungen für das immaterielle Kulturerbe. Ich danke allen Aktiven für ihr große Engagement.“

 

Hintergrund:

Die Kultusministerkonferenz (KMK) legt die gesamte Vorschlagsliste dem Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission vor. Das unabhängige Expertenkomitee prüft und bewertet im Sommer 2016 die Dossiers nach fachlichen Kriterien. Die KMK bestätigt im Benehmen mit der Staatsministerin für Kultur und Medien abschließend die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees über die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Aus dem bundesweiten Verzeichnis können die Vorschläge dann jeweils bis zum 31. März bei der UNESCO eingereicht werden. Nach derzeitigem Sachstand kann jährlich eine deutsche Nominierung bei der UNESCO eingereicht werden

Im März 2015 startete deutschlandweit die zweite Vorschlagsrunde zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Ziele des Übereinkommens sind der Schutz und die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes auf nationaler und internationaler Ebene, die Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seiner gegenseitigen Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene, die Sicherung der historischen Kontinuität der jeweiligen Ausdrucksformen durch Anerkennung von ausgewählten Gebräuchen, Handwerkstechniken und Wissensüberlieferungen sowie die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Unter immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten zu verstehen, die in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck gebracht werden: mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes; darstellende Künste; gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste; Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum; traditionelle Handwerkstechniken.

Der Thüringer Jury Immaterielles Kulturerbe gehören folgende Persönlichkeiten an: als Vorsitzende Prof. em. Dr. Christel Köhle-Hezinger (1998-2011 Lehrstuhl für Volkskunde an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; Vorsitzende der Volkskundlichen Kommission für Thüringen), Dr. Burkhardt Kolbmüller (Kulturwissenschaftler, Vorstandsvorsitzender Heimatbund Thüringen e.V.) und Eberhard Langenfeld (im TMBWK mehr als 20 Jahre zuständig für Breitenkultur, Volkskunst und Brauchtumspflege).