29.06.2015

Grundgesetzänderung zur Ehe für alle?

Blogbeitrag auf www.freitag.de

Die Diskriminierung von Homosexuellen hat eine lange, unrühmliche Geschichte. Der jährliche Christopher Street Day, in vielen Städten der Welt und Deutschlands begangen, der seinen Ursprung am 28. Juni 1969 in gewaltsam unterdrücktem zivilen Ungehorsam in Chicago hatte und an den uns 46 Jahre später die gewaltsamen Polizeischikanen in Istanbul am vergangenen Wochenende schmerzlich erinnern, verweist jedes Jahr auf den Widerstand gegen diese Diskriminierungserfahrung.

Im rot-rot-grünen Kabinett Thüringens wurde ursprünglich erwogen, für die Durchsetzung des Rechts auf Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eine Grundgesetzeinigung einzubringen. Die Reaktionen darauf waren gemischt. Das Spektrum der Rückmeldungen reichte von Unterstützung über die Bitte, sich auf konkrete Verbesserungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu konzentrieren, bis zu Kritik, dass damit denjenigen argumentativ zugespielt werden würde, die bis heute der Meinung seien, die vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren sei durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Letztere Haltung ist zwar nachvollziehbar, doch zwingend zu überzeugen vermag sie nicht.

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