01.09.2005

Was kann, was darf der Mensch?

Rede von Benjamin-Immanuel Hoff (Linkspartei.PDS) zur embryonalen Stammzellforschung in der Plenarsitzung am 01.09.2005

- Es gilt das gesprochene Wort -

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Anrede,
uns liegt heute mit der Drs. 15/4166 ein Antrag der FDP-Fraktion für eine Bundesratsinitiative zur Ermöglichung der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland vor.
Ich habe erhebliche Probleme mit der Art, wie die FDP mit diesem hochsensiblen Thema als quasi Wahlkampfkampagnenthema umgeht und ich habe ein noch größeres Problem mit der inhaltlichen Argumentation der FDP, die sich unter dem Gesichtspunkt potenzieller Heilungschancen schwerster Krankheiten, vor allem aber der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Berlin und Deutschland um jede ethische Fragestellung herummogelt.

Meine Fraktion ist nicht gewillt, diese Verkürzung der Debatte mitzumachen und plädiert nachdrücklich dafür, in eine solche Debatte - wenn Sie als Berliner Liberale an einer solchen überhaupt ernsthaft interessiert sind - die entsprechenden Akteure und wichtige Institutionen, wie Forscherinnen und Forscher unserer universitären Medizin, die Kirchen, Frauenverbände etc. einzubeziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt unmissverständlich die Unantastbarkeit der Würde jedes einzelnen Menschen. Das deutsche Embryonenschutzgesetz regelt zudem praktische Lösungswege im Hinblick auf die krankheitswertige Unfruchtbarkeit der Frau und die Verhinderung überzähliger Embryonen. Im FDP-Antrag wird darüber hinaus das Stammzellgesetz selbst zitiert. Solche Regelungen zur Begrenzung der Fortpflanzungsmedizin gibt es im angelsächsischen Raum nicht. Die FDP thematisiert dies als Wettbewerbsnachteil. Ich sehe dies nicht so, doch selbst wenn man dem folgen würde, ginge es um mehr.
Ich zitiere sinngemäß aus der Stammzelldebatte des Deutschen Bundestages vom 30.01.2002 die damalige grüne Bundestagsabgeordnete Monika Knoche: Es geht um die Frage, ob künftig die Forschungsfreiheit, die Freiheit an der Embryonenvernutzung teilzuhaben, höher zu werten ist als die Unverfügbarkeit des Embryo selbst.

Wiederum Frau Knoche, eine der EinreicherInnen des damaligen Antrags "Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten - Kein Import embryonaler Stammzellen" (Drs. 14/8101) zitierend: "Der Embryo, um den es geht, ist durch künstliche Befruchtung in die Welt gekommen. Er ist herzeigbar, er ist handhabbar und schon werden Begehrlichkeiten an ihm wach, die darauf abzielen, ihn nicht in den Uterus der Frau zu transplantieren, sondern aus ihm ein Produkt herzustellen. Jeder Embryo, ob er sich um Körper der Frau oder in der Petrischale befindet, hat die gleiche, aus sich selbst kommende Kraft, sich als Mensch zu entwickeln, zur Person zu werden. Wer hier die Auffassung vertritt, der Embryo sei, wenn er die Gebärmutter nicht erreiche, auch kein Mensch, der entfernt sich weit vom Menschenrechtsverständnis unserer Verfassung".

Der frühere liberale Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig wies damals widersprechend zurecht darauf hin, dass insbesondere diejenigen wie ich, die für ein Verbot der embryonalen Stammzellforschung eintreten, in dem Dilemma stehen, diese Position mit einer wie auch immer konditionierten Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Übereinstimmung zu bringen.
Die PDS-Abgeordnete Maier konkretisierte deshalb, dass ihrer Meinung nach nicht nur die Verschmelzung von Ei und Samen den Lebensbeginn und die Schutzwürdigkeit begründen, sondern das der zweite Schritt ein ebenso elementarer ist: die Einnistung in die Gebärmutter und die Entscheidung der Frau für eine Schwangerschaft. Vor diesem Hintergrund plädierte sie für ein Konzept der abgestuften Schutzwürdigkeit des Lebens. Ich teile diese Beschreibung bei aller Schwierigkeit, die sich damit verbindet. Denn im Symposium des Landtags Rheinland-Pfalz „Was kann, was darf der Mensch? Zu aktuellen Frauen der Bioethik“ am 16.10.2001 führte Prof. Bauer von der Uni Heidelberg aus: „Wer die Menschenwürde empirisch messbar machen wollte, der hätte sie gerade dadurch bereits verletzt; denn sie ist ihrer Struktur nach keine empirische Größe wie Gewicht, Intelligenz oder Bewusstsein“. Ich meine jedoch, dass aus der Zustimmung zu Maier immer noch nicht die Zulässigkeit der embryonalen Stammzellforschung folgen muss.
Frau Maier begründete ihr damaliges Ja zum Antrag "Verantwortungsbewusste Forschung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin" mit Dürrenmatts "Die Physiker". Dürrenmatt kommt dort zu der Schlussfolgerung, dass eine Erkenntnis, die einmal in der Welt ist, nicht ungeschehen gemacht werden kann. Man muss lernen mit dieser Erkenntnis zu leben.
Ich verstehe dies als einen Fortschrittsoptimismus den ich nicht teile, denn gerade die Erkenntnis kann uns dazu führen, zu entscheiden was wir wollen und was wir eben nicht wollen. An der embryonalen Stammzellforschung hängt aus Gründen der immunologischen Abstoßung des Transplantats die Entscheidung über das therapeutische Klonen und mit Blick auf die Definition von Beginn des Lebens auch die Sterbehilfe als Frage über das Ende des Lebens.

Schwerer wiegt für mich deshalb das Argument, das ein Ja zum Leben ein Ja zur Heilung einschließt und Menschenwürde kann, wie Herr Hintze von der CDU damals im Bundestag sagte, nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassung verletzt werden. Dem ist jedoch zweierlei abschließend entgegenzuhalten:
1. Die embryonale Stammzellforschung befindet sich in einem Grundlagenforschungsstadium. Niemand weiß, ob ihre Heilserwartungen sich je erfüllen werden.
2. Doch selbst um dies herauszufinden, gäbe es eine Alternative: Die Forschung an adulten Stammzellen. Würde Nabelschnurblut von jedem Neugeborenen entnommen, könnte für jeden Menschen eine Heilungsoption gefunden werden. Hinzu kommt die Aufgabe der Krankheitsprävention und die Förderung der unterausgestatteten Krankheitspräventionsforschung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich hoffe Ihnen mit meinem Beitrag die ethischen Dimensionen ihres Antrags verdeutlicht zu haben, die bei ihnen nur unterkomplex vorhanden zu sein scheinen. Es geht bei diesem Thema nicht um die technische oder medizinische Machbarkeit, sondern um die Frage, inwieweit die technischen Möglichkeiten gesellschaftlich wünschenswert sind. Dazu haben sie gestern in ihrer Pressemitteilung, in ihrem Antrag und heute in der Debatte nichts gesagt. Nicht nur als Agnostiker, sondern vor allem als Ethiker ist dies für mich ein Problem.