Benjamin-Immanuel Hoff
Wenn sich die Finanzminister aus Bayern und Baden-Württemberg um die Finanzierung der Bundeshauptstadt Gedanken machen und den Vorschlag unterbreiten, die Berlin aus dem Länderfinanzausgleich herauszulösen und nach dem Vorbild von Washington D.C. allein durch die Bundesregierung finanzieren zu lassen , ist anzunehmen, dass weniger Fürsorge als Ranküne zu dieser Idee motivierte.
Umso mehr, als der Vorschlag, Berlin zu einem bundesunmittelbaren Gebiet umzuwandeln und die Kosten für die Hauptstadt wie in den USA seit 1791 durch die Bundesregierung tragen zu lassen, ein Evergreen in der Debatte um die zukünftige Finanzierung der überschuldeten Stadt ist. Politiker, Wissenschaftler, Journalisten haben diese Idee in zyklischen Abständen wiederholt.
Lag den bisherigen Initiatoren der D.C.-Idee vor allem die Stadt Berlin am Herzen, unterscheidet sich der bayerische Finanzminister Markus Söder von ihnen darin, dass es ihm keineswegs um eine Perspektive für Berlin geht. Er möchte nur die Finanzlasten Berlins, das sich seiner Meinung nach am wenigsten von allen bemüht, die eigenen Finanzen zu konsolidieren, allein dem Bund aufdrücken.
Bei dieser Tonalität der Debatte überrascht es kaum noch, dass Thilo Sarrazin via Frankfurter Allgemeine Zeitung meint, dass es eine berechtigte Frage sei, weshalb alle für das Lotterleben in der Hauptstadt aufkommen sollten und die Meinung vertritt, der ganze Länderfinanzausgleich war ein ordnungspolitischer Fehler.
Wenn in der Sonntagsausgabe des Tagesspiegels der Regierung Berlins im Hinblick auf die Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs bis zum Auslaufen des Solidarpakts 2019 ein Gang nach Canossa angeraten wird, auf dessen Weg sich der Regierende Bürgermeister und sein Finanzsenator mit einem Büßerhemd zu begeben hätten , zeigt sich, wie tief die Abkehr vom solidarischen Föderalismus in der öffentlichen Meinung bereits verankert ist. Es spricht viel dafür, die Debatte vom Kopf auf die Füße zu stellen und einige offensichtlich verschüttete Erinnerungen zu Tage zu fördern.
Es ist zutreffend, dass Berlin das politische Zentrum Deutschlands ist, ohne zugleich dessen ökonomisches Hauptquartier zu sein. Anders als Paris, London oder Moskau hat die Stadt keine Funktion als internationales oder nationales Wirtschafts- und Handelszentrum. Der nationale Anteil am Bruttoinlandsprodukt ist vergleichsweise niedrig. Die Unternehmensberatung Mc Kinsey liegt vermutlich richtig mit der Aussage, dass Berlin als weltweit einzige Hauptstadt ökonomisch unter dem Landesdurchschnitt liege.
Die Ursachen dafür sind begründet im ökonomischen Strukturbruch der deutschen und Berliner Zweistaatlichkeit sowie in der Alimentierung ökonomisch und technologisch nicht wettbewerbsfähiger Strukturen im Westteil der Stadt bis 1990. Und sie wirken bis heute nach. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges verfügte Berlin über die wichtigen Merkmale einer Hauptstadt: Sitz der zentralen Staatseinrichtungen, Zentrum des Verbandswesens, Konzentration des kulturell-wissenschaftlichen Lebens, der Presse und der Medien sowie bedeutsamster Wirtschafts- und Finanzplatz. Einige der Merkmale sind, wenn auch in eingeschränkter Form, zwischenzeitlich wieder prägend für die Stadt. Aber die Abwanderung der zentralen ökonomischen Ankerpunkte, die Berlin zum Zentrum der deutschen Großunternehmen und Banken machten, konnte und kann nicht aus eigener Kraft kompensiert werden. Es ist psychologisch zwar nachvollziehbar, dass angesichts der enormen Summen, die seit 1990 in die Stadt geflossen sind, dieser Fakt gern ausgeblendet wird. Es ändert jedoch nichts an dessen Relevanz und daran, dass das Deutungsmuster selbstverschuldeter Berliner Armut unzutreffend ist.
Die Fokussierung auf das vermeintliche Vorbild Washington D.C. verstellt den Blick auf bislang ungelöste Herausforderungen der Hauptstadtfinanzierung. In den beiden Föderalismusreformen der Jahre 2003 bis 2007 brachte sich Berlin unter anderem mit dem Vorschlag ein, die Hauptstadtfunktion im Grundgesetz zu verankern. In Art. 22 Abs. 1 Grundgesetz ist die Hauptstadt nunmehr festgehalten. Materiell änderte sich dadurch freilich wenig, denn die relevante Passage, die weder in Form noch dem Inhalt nach in die Verfassung übernommen wurde, lautete im Entwurf: „Die Gewährleistung notwendiger hauptstadtbezogener Infrastruktur und die Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundeshauptstadt, insbesondere auf dem Gebiet der Kultur und der gesamtstaatlichen Darstellung und Dokumentation deutscher Geschichte sind Aufgaben des Bundes, soweit er sie nicht auf Berlin überträgt. Der Bund erstattet Berlin die hierfür sowie für sonstige hauptstadtbedingte Sonderbelastungen notwendigen Kosten.“
Ein Vergleich mit europäischen Hauptstädten zeigt, dass sich diese Städte besser auf ihre kommunalen Aufgaben konzentrieren können. Abgesehen von der in der Regel höheren Wirtschafts- und Finanzkraft, kombiniert mit einer geringeren Verschuldung, sind ihre finanziellen Spielräume deshalb größer, weil es eine Selbstverständlichkeit ist, dass für gesamtnationale Aufgaben in der Hauptstadt nicht die Kommune aufkommt, sondern die nationale Ebene. Das Grundmuster lautet dort: Gesamtnationale Kulturaufgaben – in einer weiten Definition von Kultur – werden nicht aus dem Stadtbudget, sondern aus dem Staatshaushalt finanziert. Zudem werden in unterschiedlichem Maße weitere hauptstadtbedingte Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf die Zuschüsse für die öffentliche Sicherheit und die Polizeibehörden finanziert. Berlin hingegen zahlt die Sicherheitsaufgaben zu 50 Prozent aus dem Haushaltsnotlageetat. Statt sich an Washington D.C. zu orientieren, würde es bereits ausreichen, die Vorbilder der europäischen Nachbarstaaten für eine rationalere Hauptstadtfinanzierung zugrunde zu legen. Dass dies die vollständige Zusammenführung aller Bundesministerien in Berlin einschließen würde, liegt auf der Hand.
Darüber hinaus ist schon aus demokratischen Erwägungen überhaupt nicht einzusehen, warum – wie in den USA – die Bürger/-innen der Bundeshauptstadt, dies sind in Berlin immerhin 3,5 von rund 82 Millionen Bundesbürger/-innen am politischen Prozess nicht mehr teilnehmen sollen. „Taxation without Representation“ - dieses Prinzip wurde mit der Bostoner Teaparty einmal über Bord geworfen. Kein Grund also, das Solidar- und Gleichheitsprinzip im bundesdeutschen Föderalismus in solcher Weise in Frage zu stellen.
Wer freilich von der Idee einer Bundesstadt Berlin à la Washington D.C. partout nicht lassen möchte, sollte einen weniger egoistischen Weg als Herr Söder wählen und dafür einen mutigeren föderalen Schritt wagen. Die Verfassungsvorgabe der Gliederung des Bundes in Länder schließt nach übereinstimmender Meinung die Bildung eines bundesunmittelbaren Gebietes Berlin solange aus, wie Berlin ein eigenständiges Land ist. Nach einer Fusion der Länder Berlin und Brandenburg würde sich die Perspektive der kreisfreien Bundeshauptstadt Berlin schon anders stellen. Würde die Länderfusion der Hauptstadtregion eingebettet in eine umfassendere territoriale Neuordnung des Bundesgebietes, würde endlich dem Grundgedanken des Artikel 29 Grundgesetz Rechnung getragen, das Bundesgebiet so neu zu gliedern, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dies ist heute bei 10 von 16 Bundesländern nicht der Fall. Die Reform des Länderfinanzausgleichs wäre dann nicht mehr der argumentative Hebel, mittels dessen das Solidargebot der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zugunsten von Wettbewerb, verstanden vor allem als mehr Ungleichheit, sukzessive aufgehoben wird.