Benjamin Hoff
13.05.2011

Erfahrungen und Ergebnisse nach fünf Jahren Mammographie-Screening in Berlin

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Bündnis 90/Die Grünen)

Vorbemerkung:

Zu den Fragen 1, 4 bis 6, 9 und 13 liegen für die Jahre 2008 bis 2010 derzeit noch keine validierten Daten vor. Nach den Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL) und des Bundesmantelvertrags-Ärzte (Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV) muss der von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie in Zusammenarbeit mit den Referenzzentren vorzulegende Evaluationsbericht auf validierten Daten beruhen. Der Evaluationsbericht für den Zeitraum 2008 bis 2010 ist erst im Sommer 2011 zu erwarten, die Auswertung der in 2010 erhobenen Daten wird voraussichtlich frühestens im Juni 2011 möglich sein. Daher können die betreffenden Fragen derzeit nicht oder nur allgemein beantwortet werden.

1. Wie ist die Auslastung der vier Zentren für das Mammographie-Screening? Bitte getrennt auflisten.

Zu 1.:

Alle vier Screening-Einheiten sind nach Kenntnis des Senats voll ausgelastet.

2. Hat sich die Einteilung in diese vier Versorgungsregionen/Zentren bewährt oder sind Veränderungen in der Struktur der Zentren geplant? Wenn ja, welche?

Zu 2.:

Die Versorgungsregionen sind so gewählt, dass auf die vier Screening-Einheiten etwa gleich viele anspruchsberechtigte Frauen entfallen und der Untersuchungsort für die Frauen des jeweiligen Einzugsbereichs gut erreichbar ist. Änderungen dieser Struktur sind nicht geplant.

3. Hat sich an dem Einladungswesen bzw. der -art aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre etwas geändert und wenn ja, was?

Zu 3.:

2009 wurde von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie zusammen mit den Zentralen Stellen in den Ländern nach den Vorgaben der Europäischen Leitlinien zur Kommunikation im Mammographie-Screening ein neues bundeseinheitliches Einladungsschreiben entwickelt und in Zusammenarbeit mit der Universität zu Köln evaluiert. Seitdem wird dieses neue Einladungsschreiben auch in Berlin verwendet.

4. Wie viele Einladungen wurden von 2008 bis 2010 jeweils versendet?

Zu 4.:

Die Einladungsquote betrug jeweils 100 Prozent.

5. Wie viele Frauen sind der Einladung nachgekommen? (Anzahl und Prozent) Bitte für jedes Zentrum getrennt ausweisen.

Zu 5.:

Validierte Daten zur Teilnahmequote liegen noch nicht vor (siehe oben).

6. Wie hoch ist die Akzeptanz und Teilnahme am Screening in den einzelnen Bezirken? (Anzahl und Prozent)

Zu 6.:

Im Rahmen der Evaluation werden die Teilnahmequoten nach Versorgungs-regionen/Screening-Einheiten aufgeschlüsselt. Eine weitergehende Differenzierung nach Bezirken wäre mit zusätzlichem Aufwand verbunden, den zu finanzieren die Arbeitsgemeinschaft Mammographie-Screening Berlin beschließen müsste.

7. Gibt es mehrsprachige Informationen zum Mammographie-Screening und wenn ja, in welchen Sprachen wird aufgeklärt?

Zu 7.:

Das Merkblatt mit Informationen zum Mammographie-Screening ist in sieben Sprachen erhältlich und kann auf der Internetseite der Kooperationsgemeinschaft Mammographie unter www.mammo-programm.de abgerufen werden.

8. Wie ist die altersmäßige Verteilung der Frauen, die zur Untersuchung kommen? Bitte für jedes Zentrum getrennt ausweisen.

Zu 8.:

Validierte Daten liegen noch nicht vor (siehe oben).

9. Wie viele Verdachtsfälle von Brustkrebserkrankungen wurden im Rahmen des Mammographie-Screenings seit Beginn 2007 diagnostiziert? Bitte für jedes Zentrum getrennt ausweisen.

Zu 9.:

Validierte Daten liegen noch nicht vor (siehe oben).

10. Wie hoch ist die absolute Zahl der Frauen, die insgesamt in Berlin seit 2007 an Brustkrebs erkrankt sind? Bitte pro Jahr auflisten.

Zu 10.:

Die Zahl der Neuerkrankungen an Brustkrebs (C50) und an Ca. in situ (D05) bei Berliner Frauen kann nach dem Registerstand Dezember 2010 des Gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen bis 2008 angegeben werden:

Jahr

Lokalisation

ICD-10

Fälle

gesamt

2007

Brustdrüse

C50

2.206

Ca. in situ der Brustdrüse

D05

222

2008

Brustdrüse

C50

2.415

Ca. in situ der Brustdrüse

D05

282

11. Nach welchen anderen statistischen Kriterien werden die einzelnen Zentren über die Akzeptanz und Teilnahme am Mammographie-Screening untersucht? (Bitte Angaben absolut und prozentual)

Zu 11.:

Zur Inanspruchnahme der Screening-Einheiten geben nur die Teilnahmequoten Auskunft. Nach einer vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten repräsentativen Befragung von anspruchsberechtigten Frauen, Teilnehmerinnen wie Nicht-Teilnehmerinnen, findet das Mammographie-Screeningprogramm hohe Akzeptanz („Inanspruchnahme des Mammographie-Screenings–Barrieren und erste Erfahrungen mit dem qualitätsgesicherten Mammographie-Screening“, Wissen-schaftlicher Bericht von 31.01.2010).

12. Mit wie vielen Anrufplätzen ist die telefonische „Hotline“ für Berlin und Brandenburg zurzeit ausgestattet? Wurde Anpassung der MitarbeiterInnen vorgenommen und wenn ja, aufgrund welcher Daten?

Zu 12.:

Die telefonische Hotline der Zentralen Stelle Berlin und Brandenburg ist zurzeit mit 13 Anrufplätzen ausgestattet. Dem Anrufaufkommen entsprechend werden Anpassungen vorgenommen.

13. Wie viele Frauen haben sich innerhalb der Jahre seit Beginn des Mammographie-Screenings angemeldet, obwohl sie nicht eingeladen wurden? Bitte nach Jahren auflisten.

Zu 13.:

Validierte Daten liegen noch nicht vor (siehe oben).

14. Kommt es zu Wartezeiten bezüglich eines Mammographie-Screeningtermins, wenn sich Anspruchsberechtigte direkt um einen Termin bemühen? Wenn ja, wie hoch ist diese durchschnittlich?

Zu 14.:

Wenn Anspruchsberechtigte direkt in der Screening-Einheit um einen Untersuchungstermin nachsuchen (so genannte ad hoc – Klientinnen in der Praxis), werden sie sofort von der Zentralen Stelle freigeschaltet. Selbstmelderinnen, die sich per Telefon, E-Mail oder brieflich an die Zentrale Stelle wenden, werden je nach Wunsch mit sofortiger oder späterer Terminvereinbarung in das Einladeverfahren genommen.



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