Benjamin Hoff
13.05.2011

Integrationsgerechte Gesundheit in Berlin: Gesundheit für alle?

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen)

1. Welche Daten liegen dem Berliner Senat vor zur gesundheitlichen Situation von Migrantinnen und Migranten in Berlin?

Zu 1.:

Die Gesundheitsberichterstattung stützt sich überwiegend auf die amtliche Bundesstatistik - wie z. B. Bevölkerungs-, Renten- und Todesursachenstatistik - in denen das einzige Merkmal zur Identifikation von Migranten/innen die Staatsangehörigkeit, d. h. die Unterscheidung nach Deutschen und Ausländern/innen, ist. Ausländerinnen und Ausländer stellen jedoch in Berlin nur einen Anteil von 13 %, der Anteil der Deutschen mit Migrationshintergrund (Aussiedler und Aussiedlerinnen, Eingebürgerte sowie deutsch Geborene, bei denen mindestens ein Elternteil unter die ersten drei Kategorien fällt) liegt nochmals bei 10 % - somit hat fast ein Viertel der Berliner Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Die Krankenhausdiagnosestatistik, als wichtigste Informations-quelle zur Morbidität, enthält gar kein entsprechendes Erhebungsmerkmal.

Einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz folgend sowie in Ausgestaltung des neuen Berliner Gesundheitsdienst-Gesetzes wurde im Basisbericht 2006/2007 schwerpunktmäßig der Gesundheitszustand von Menschen mit Migrationshintergrund sowie deren gesundheitliche und soziale Versorgung betrachtet (pdf-Datei unter http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/basis.html; Einzeldokumente im Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) unter http://www.gsi-berlin.info/). Mit diesem Bericht wurden viele Informationen - allerdings überwiegend für Ausländerinnen und Ausländer, nicht aber für Migrantinnen und Migranten auf Grund der o. g. Einschränkungen - erstmalig zur Verfügung gestellt, z. B. wichtige Todesursachen, Straßenverkehrsunfälle, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit differenziert nach Staatsangehörigkeit.

2. Welche Unterschiede ergeben sich aus den Daten zu der gesundheitlichen Situation der Berlinerinnen und Berliner mit und ohne Migrationshintergrund?

Zu 2.:

Die Ergebnisse der defizitär zur Verfügung stehenden Daten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes von Migrantinnen und Migranten ergaben bezüglich der meldepflichtigen Krankheiten, dass in Berlin lebende Migrantinnen und Migranten gegenüber der deutschen Population ein fünffach höher liegendes Risiko haben, an ansteckender Lungentuberkulose zu erkranken. Dabei ist bezüglich der an Tbc erkrankten Deutschen zu beachten, dass etwa jede zehnte erkrankte deutsche Person einen Migrationshintergrund hat. Hinsichtlich der Schwerbehindertenprävalenz fiel auf, dass diese auch in den letzten Jahren bei in Berlin lebenden ausländischen Frauen und Männern ein Drittel unter dem der Deutschen lag. Bei Betrachtung nach dem Herkunftsland der Schwerbehinderten war mehr als jede zweite anerkannt schwerbehinderte ausländische Person in Besitz der türkischen Staatsangehörigkeit. Bezogen auf je 100.000 türkische Staatsbürger/innen im erwerbsfähigen Alter hatten diese z. B. gegenüber Deutschen in allen betrachteten Altersgruppen eine höhere Schwerbehindertenrate. Gegenüber der übrigen in Berlin lebenden ausländischen Bevölkerung hatten türkischen Staatsbürger/innen in den letzten Jahren (Auswertungsjahre 2007 und 2009) sogar ein mehrfach erhöhtes Schwerbehindertenrisiko.

3. Welche Konsequenzen hat der Senat daraus gezogen und welche Maßnahmen wurden zur Unterstützung der Berlinerinnen und Berliner mit Migrationshintergrund durchgeführt? (Bitte für die letzten fünf Jahre nach Maßnahmeart, Maßnahmeträger und Höhe der finanziellen Unterstützung auflisten.)

Zu 3:

a) Im Rahmen des Integrierten Gesundheitsvertrages (IGV) wurden in den Jahren 2006-2010 folgende Maßnahmen (Projekte) zur Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin gefördert:

AKARSU e. V. – Gesundheitsberatung und –förderung für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund:


2006: 84.313 ¤
2007: 83.469 ¤
2008: 82.760 ¤
2009: 82.760 ¤
2010: 83.429 ¤

AWO Kreisverband Südost e. V. – psychosoziale Versorgung von Migranten/innen durch muttersprachliche Psychologen/innen:


2006: 128.794 ¤
2007: 122.794 ¤
2008: 119.110 ¤
2009: 119.110 ¤
2010: 92.429 ¤

Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree – psychosoziale Beratung und Betreuung von Griechen/innen:


2006: 7.440 ¤

VIA Regionalverband Berlin-Brandenburg e. V. – gesundheitliche Aufklärung, Beratung und Selbsthilfe für Migranten/innen (insbesondere zu HIV/Aids und sexuell übertragbaren Infektionen):


2006: 74.171 ¤
2007: 73.993 ¤
2008: 73.993 ¤
2009: 73.993 ¤
2010: 74.723 ¤

Malteser Hilfsdienst e. V. – Malteser Migranten Medizin:


2010: 50.669 ¤

Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. – Gemeindedolmetschdienst:


2010: 30.000 ¤ (s. dazu auch Antwort zu Frage 4).

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass im IGV als eine der gesundheitspolitischen Rahmenvorgaben die interkulturelle Öffnung aller geförderten Projekte festgeschrieben war. Diese Vorgabe wurde bei den Projekten unterschiedlich umgesetzt: Ein Großteil der Träger beschäftigte Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund. Des Weiteren wurde das Thema „Interkulturelle Öffnung“ regelmäßig innerhalb der Projekte (z. B. in Teamsitzungen) kommuniziert, und die Mitarbeiter/innen besuchten entsprechende Fortbildungsveranstaltungen.

Einige Projekte waren besonders auf spezifische Problemlagen von Menschen mit Migrationshintergrund eingestellt und boten hierfür eigens konzipierte Hilfen an (z. B. Sprachmittler/innen, Peer-Konzepte, Schulungsreihen oder Informationsmedien wie Broschüren, Homepage im Internet in den erforderlichen Sprachen etc.).

b) Bei den im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz formulierten Zielen zur Kindergesundheit finden Kinder mit Migrationshintergrund in mehreren Zielen Beachtung. Eine Auflistung sämtlicher Maßnahmen nach Maßnahmeart, Maßnahmeträger und Höhe der finanziellen Unterstützung würde den Rahmen einer Kleinen Anfrage sprengen.

c) Seit der in 2003 begonnenen landesweiten Initiative zur interkulturellen Öffnung des Gesundheits- und Sozialwesens hat sich insbesondere auch im psychiatrischen Hilfesystem eine große Anzahl an Handlungsoptionen und Aktivitäten entwickelt. Grundsätzlich sind die Angebote gemeindepsychiatrisch und personenzentriert konzipiert und berücksichtigen somit auch den kulturspezifischen Lebenshintergrund der Zielgruppen. Insgesamt konnte erreicht werden, dass das bezirkliche Regelversorgungssystem eine deutliche Ausrichtung auf den Personenkreis seelisch behinderter bzw. psychisch kranker Menschen mit Migrationshintergrund vollzogen hat. Hierfür hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Vielzahl von Gesprächen mit Leistungserbringern, Verbänden und Initiativen, Kammern, Fachdiensten, Beiräten und den Berliner Bezirken zur Optimierung des Versorgungssystems geführt sowie konkrete Aktivitäten insbesondere auf bezirklicher Ebene unterstützt. Die Bezirke haben zum Thema Migration fachbereichsübergreifende Runde Tische bzw. Arbeitskreise eingerichtet, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Steuerung und Verantwortung der Angebotsstruktur für diesen Personenkreis vor Ort transparenter zu gestalten und den Zugang zu den psychiatrischen und psychotherapeutischen Angeboten zu erleichtern. Insgesamt sind migrantenbezogene Themen ressortübergreifend in Facharbeitsgruppen der Berliner Bezirke regelmäßig auf der Agenda. Auch Informationsmaterial ist inzwischen in den wichtigsten Sprachen der Migranten/innen vorhanden. Eine Auflistung aller Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren nach Maßnahmeart, Maßnahmeträger und der Höhe der finanziellen Unterstützung liegt nicht vor und kann im Rahmen einer Kleinen Anfrage aufgrund des Umfangs und der zeitlichen Vorgaben sowie der personellen Ressourcen nicht geleistet werden.

4. Welche finanzielle Unterstützung bekommt der Gemeindedolmetschdienst für seine Arbeit? (Bitte für die letzten zehn Jahre auflisten.) Hält der Senat die Höhe der Unterstützung für ausreichend? Wenn nein, was gedenkt der Senat dagegen zu tun?

Zu 4.:

Der Senat hat im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfragen 16/ 14358 und 16/ 14392 bereits ausführlich zu Geschichte und Finanzierung des Gemeindedolmetschdiensts Stellung genommen. Die folgenden Informationen sind daher als Ergänzung zu verstehen.

Über das Instrument des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) erhielt der Gemeindedolmetschdienst folgende Förderung:

2006: 3.207,43 ¤

2007: 136.004,17 ¤

2008: 76.725,37 ¤

2009: 111.396,14 ¤

2010: 82.525,86 ¤

2011: 72.469,70 ¤.

Für die Finanzierung der Regiestelle erhielt der Gemeindedolmetschdienst zunächst im Rahmen des Dienstleistungsvertrags der Fachstelle Prävention und Gesundheitsförderung in 2007 25.000 ¤ (Vertragsbeginn am 1. Juli 2007) und in 2008 und 2009 50.000 ¤ / Jahr. Ab 2010 erhält der Gemeindedolmetschdienst 60.000 ¤/ Jahr, anteilig im 1. Halbjahr 2010 über den Dienstleistungsvertrag wie in den Vorjahren, ab 1. Juli 2010 als Zuwendung im Rahmen des Integrierten Gesundheitsvertrags bzw. des Integrierten Gesundheitsprogramms (IGP).

Da der Gemeindedolmetschdienst zurzeit Räume nutzen kann, die ihm das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg überlassen hat, ist die Finanzierung für die Regiestelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend.

Es muss allerdings in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass der Senat die Mittel von Sprach- und Kulturmittlung selbst nicht übernehmen kann. Es liegt vielmehr in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen, bei denen Bedarf an Sprach- und Kulturmittlung besteht, hierfür ausreichend Mittel bereit zu stellen.

5. Wie setzt der Senat Diversity im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung um?

Zu 5.:

Die dem Diversity-Ansatz zu Grunde liegenden Prinzipien waren für den Senat im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention schon Richtung weisend, bevor der Begriff „Diversity“ Eingang in entsprechende, mittlerweile auch andere Bereiche betreffende, fachliche und politische Diskurse fand. Die Berücksichtigung von Diversity-Dimensionen wie ethnische Herkunft, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, kulturelle Identität, sexuelle Orientierung, Alter und körperliche bzw. geistig-seelische Befähigung bildet den Kern jeder sinnvollen Gesundheitsförderungs- und Präventionsphilosophie und fließt insofern selbstverständlich von vornherein in alle vom Senat propagierten und von ihm gesteuerten Umsetzungsstrategien dieses Bereichs ein. Es werden zudem regelmäßige Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung zum Thema Diversity-Management vorgehalten, die dazu beitragen, Diversity-Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung in allen Bereichen stetig zu verbessern.

6. Welche konkreten Maßnahmen hat der Berliner Senat unternommen zum Abbau von Zugangsbarrieren, z. B. bei sprachlichen und kulturellen Verständigungsschwierigkeiten, mangelnder Akzeptanz von Präventionsangeboten, Versorgungsdefiziten bei chronisch Erkrankten? (Bitte für die letzten fünf Jahre nach Maßnahmeart, Maßnahmeträger und Höhe der finanziellen Unterstützung auflisten.)

Zu 6.:

In Bezug auf Sprach- und Kulturmittlung s. Antwort zu Frage 4. Darüber hinaus ist der Senat als Zuwendungsgeber in regelmäßigem Austausch mit den im Rahmen des IGV bzw. ab 2011 im Rahmen des IGP geförderten Projekte, um diese auf den Weg der interkulturellen Öffnung zu bringen bzw. sie darin zu unterstützen. Entsprechendes gilt auch für die anderen Akteure/innen im Gesundheitswesen, insbesondere den öffentlichen Gesundheitsdienst. Eine Auflistung sämtlicher Maßnahmen nach Maßnahmeart, Maßnahmeträger und Höhe der finanziellen Unterstützung für die letzten fünf Jahre würde jedoch den Rahmen einer Kleinen Anfrage sprengen.

In Bezug auf den Personenkreis psychisch kranker Menschen ist anzumerken, dass das Land Berlin über ein qualitativ und quantitativ hochwertiges und leistungsfähiges Behandlungs- und Hilfesystem insbesondere für chronisch psychisch kranke Menschen verfügt. Dies gilt für den klinischen und ambulanten Versorgungsbereich der Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie sowie für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie gleichermaßen. Der Abbau von Hemmschwellen und Zugangsbarrieren findet sich vermehrt in den konzeptionellen Ausrichtungen von Leistungsanbietern wieder. Dieser Prozess kann und sollte auch weiterhin ausgebaut werden.

7. Wie oft und mit welchen Mitgliedern hat sich die Landesgesundheitskonferenz in den letzten fünf Jahren getroffen mit welchen Ergebnissen hinsichtlich des gleichberechtigten Zugangs zur öffentlichen Gesundheitsversorgung?

Zu 7.:

Die Landesgesundheitskonferenz Berlin (LGK) ist eine Plattform für die gemeinsame Arbeit wesentlicher Akteure/innen in den verschiedenen Gesundheitsbereichen. Sie wurde im Jahr 2004 als wichtiges Gremium für die Diskussion und Abstimmung gesundheitspolitischer Prozesse in Berlin ins Leben gerufen.

Die LGK hat seitdem jährlich einmal stattgefunden. Die Mitglieder führen teilweise selbst Projekte im Gesundheitsbereich durch. Die LGK ist öffentlich, alle Teilnehmenden haben Rederecht.

Zwischen den Konferenzen tagt jeweils mehrfach der Steuerungsausschuss (Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsorganisationen), das Arbeitsgremium der LGK unter dem Vorsitz des Staatssekretärs der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.

Auf der Grundlage von Erkenntnissen aus der Gesundheitsberichterstattung behandelt die Landesgesundheitskonferenz vorrangig Problemfelder zur gesundheitlichen Lage und Versorgung der Berliner Bevölkerung. So zeigte sich bei der Einschulungsuntersuchung, dass z. B. in den Prognoseräumen Gesundbrunnen, Kreuzberg Nord und Reinickendorf-Ost überdurchschnittlich viele Kinder einen auffälligen Befund in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Sprachentwicklung aufwiesen, woraus für diese Gebiete ein dringender Handlungsbedarf abgeleitet wurde.

Als Empfehlungen für die jeweils zuständigen Entscheidungsträger hat die LGK 2007 Gesundheitsziele für Kinder von 0 – 6 Jahren in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung und Sprachentwicklung erarbeitet. Aus den Teilzielen abzuleitende Maßnahmen im Setting Familie, Stadtteil und Kindertagestätte müssen auf die speziellen Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten werden. Beispielsweise ist bei Maßnahmen für Kinder aus sozial benachteiligten Familien jeweils eine Komponente der Stärkung von Ressourcen (Selbstwert, Selbstwirksamkeit, soziale Unterstützung, elterliche Kompetenz etc.) vorzusehen.

Ein Teilziel im Handlungsfeld Sprachentwicklung ist darauf ausgerichtet, den Unterschied im Anteil der Kinder mit unauffälligen sprachlichen Entwicklungsbefunden zwischen Kindern deutscher und nichtdeutscher Herkunft zu verringern.

Die Umsetzung der Ziele wird in 2011 evaluiert.

Die Dokumentationen der LGK und die aktuelle Mitgliederliste sind unter http://www.berlin.de/sen/gesundheit/gesundheitspolitik/lgk/links/index.html einzusehen.



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