Benjamin Hoff
01.03.2011

Umsetzung des § 25 SGB XII - Krankenhäuser als Nothelfer

Schreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales an die Sozialämter und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

Als Anlage übersende ich Ihnen die Hinweise zur Umsetzung des § 25 SGB XII vom 11.02.2011 sowie die dazu gehörenden Vordrucke.

Es handelt sich um den Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen des § 25 SGB XII der von den Krankenhäusern einzureichen ist sowie um den dazu gehörenden Fragebogen, der von Patienten ggfs. mit Unterstützung des Krankenhauses auszufüllen ist.

Der ausgefüllte Fragebogen ist von den Krankenhäusern dem Kostenübernahmeantrag beizufügen.

Er dient als Grundlage für eine Prüfung und Entscheidung über eine Kostenübernahme nach

§ 25 SGB XII .

Die hier vorliegenden Unterlagen wurden unter Einbeziehung bezirklicher Mitarbeiter erarbeitet und mit der Berliner Krankenhausgesellschaft abschließend abgestimmt. Sie widerspiegeln die gegenwärtige Rechtslage.

Die Beachtung dieser Hinweise und die einheitliche Nutzung der Vordrucke sind geeignet, ein einheitliches Verfahren zu installieren und bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des § 25 SGB XII zu mindern.

Die Berliner Krankenhausgesellschaft wird die Krankenhäuser über das Verfahren parallel unterrichten, so dass einheitlich ab dem 01.03. 2011 mit der Nutzung der Vordrucke begonnen werden kann.



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