„Allein die Bedürftigkeit ist für uns ein Kriterium der Hilfeleistung.“ Zu diesem Prinzip haben sich vor knapp einem Jahr der Deutsche Caritasverband und das Deutsche Rote Kreuz gemeinsam mit den anderen Sitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in einem Positionspapier zu Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität bekannt. Bei der Hilfeleistung wird also nicht unterschieden nach Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen und politischen Anschauungen, noch nach dem Aufenthaltsstatus der Menschen. Auch wird die Hilfeleistung nicht von dem Grund abhängig gemacht, warum eine Person in eine Notlage geraten ist.
Die humanitäre Hilfe für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität berührt die zentralen Grundsätze von Caritas und Rotem Kreuz. So heißt es im Leitbild des Deutschen Caritasverbandes: „Vornehmstes und ureigenstes Ziel aller Caritas-Arbeit ist es, Menschen, insbesondere benachteiligte und schwache, vor Ausnutzung, vor Ausgrenzung und zugleich vor Vereinnahmung zu schützen und ihre Selbsthilfekräfte zu stärken“. Auch das Deutsche Rote Kreuz versteht es als seine Grundverpflichtung, den Verletzlichsten unserer Gesellschaft stets zur Seite zu stehen.
Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität gehören zu den Verletzlichsten und brauchen die Solidarität unserer Gesellschaft. Denn ihr Leben ist bestimmt von der Furcht, entdeckt zu werden. So besuchen die Kinder oft nicht den Kindergarten oder die Schule, schwangere Frauen und Kranke trauen sich nicht, zum Arzt zu gehen. Denn der Zugang zu Kindergarten, Schule, Gesundheitsversorgung und schließlich auch zum Arbeitsmarkt ist meist mit einem Behördenkontakt verbunden. Und in Deutschland sind Behörden grundsätzlich verpflichtet, die Daten dieser Menschen an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Folge hiervon ist, dass der Aufenthaltsstatus der Betroffenen offengelegt wird und die Abschiebung droht. Damit versperrt die Übermittlungspflicht faktisch den Zugang zu elementaren Lebens- und Versorgungsbereichen. Dies führt dazu, dass Kinder aus Furcht vor Entdeckung nicht zur Kita und Schule gehen. Die Folge hiervon kann ein Leben in Armut und sozialer Ausgrenzung sein. Aus Furcht vor Entdeckung werden Krankheiten oft solange verschleppt oder selbst behandelt, bis sie sich chronifizieren. Gemeinsam mit den anderen Rotkreuz und Rothalbmondgesellschaften weltweit hat das Deutsche Rote Kreuz im Jahr 2009 eine neue Strategie zum Thema Migration verabschiedet, in der sich die Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften verpflichten, Migrant(inn)en noch nachhaltiger auf ihrem Weg zu begleiten und zu unterstützen. Diese Strategie betrachtet die rechtliche Analyse als ein wesentliches Werkzeug, um die Verletzlichkeit eines Migranten zu bestimmen.
In ihrem Leitbild hat sich die Caritas dazu bekannt, „sich für Menschen einzusetzen, die am Rande der Gesellschaft leben, die öffentlich keine Stimme haben und die sich nicht selbst helfen können. Herrschende Missstände müssen beim Namen genannt und ihre Ursachen bloßgelegt werden, damit gerechte Lösungen gefunden werden können.“
Gemeinsam möchten daher Caritas und Deutsches Rotes Kreuz mit diesem Ratgeber die für die betroffenen Menschen herrschenden Missstände aufdecken und ihre Ursachen durch eine juristische Analyse bloßlegen.
Deutschland hat als souveräner Staat das Recht, die Bedingungen für Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus zu regeln und diese Regeln durchzusetzen. Er muss dabei aber auf der Basis der Menschenund Grundrechte agieren. Im Umgang mit Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität müssen deshalb stets die rechtsstaatlichen und humanitären Standards gewahrt werden. (....)
gration verabschiedet, in der sich die Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften verpflichten, Migrant(inn)en noch nachhaltiger auf ihrem Weg zu begleiten und zu unterstützen. Diese Strategie betrachtet die rechtliche Analyse als ein wesentliches Werkzeug, um die Verletzlichkeit eines Migranten zu bestimmen.In ihrem Leitbild hat sich die Caritas dazu bekannt, „sich für Menschen einzusetzen, die am Rande der Gesellschaft leben, die öffentlich keine Stimme haben und die sich nicht selbst helfen können. Herrschende Missstände müssen beim Namen genannt und ihre Ursachen bloßgelegt werden, damit gerechte Lösungen gefunden werden können.“
Gemeinsam möchten daher Caritas und Deutsches Rotes Kreuz mit diesem Ratgeber die für die betroffenen Menschen herrschenden Missstände aufdecken und ihre Ursachen durch eine juristische Analyse bloßlegen.
Deutschland hat als souveräner Staat das Recht, die Bedingungen für Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus zu regeln und diese Regeln durchzusetzen. Er muss dabei aber auf der Basis der Menschenund Grundrechte agieren. Im Umgang mit Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität müssen deshalb stets die rechtsstaatlichen und humanitären Standards gewahrt werden. (....)