|
Mitte der 1990er Jahre wurden in Hamburg und Berlin die ersten Büros für medizinische Flüchtlingshilfe gegründet. Auch wenn es viele von uns nicht täglich vor Augen haben: in Deutschland leben viele Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Auch diese Menschen benötigen bei Erkrankungen oder gesundheitlichen Problemen Hilfe, Beratung und Unterstützung. Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist Ihnen jedoch im Prinzip verwehrt. Rein rechtlich sind diese Menschen von einer regulären Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Auf dem Papier steht ihnen medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Dieses Gesetz ermöglicht allerdings nur Behandlungen bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen sowie Leistungen, die zur Aufrechterhaltung der Gesundheit unerlässlich sind. Dieses unzureichende Recht in Anspruch zu nehmen, ist für viele jedoch mit Gefahren verbunden, weil sie durch die Beantragung der Kostenübernahme durch das Sozialamt sogleich die Meldung an die Ausländerbehörde und infolgedessen Abschiebehaft und Abschiebung befürchten müssen.
So wird ärztliche Hilfe – wenn überhaupt - meist erst gesucht und in Anspruch genommen, wenn dies aufgrund von Komplikationen und Chronifizierungen unvermeidbar geworden ist. Die Chance für eine frühzeitige Diagnose und Therapie besteht dadurch für diese Menschen nicht. Illegalisierte kommen so in gesundheitsschädliche oder sogar lebensbedrohliche Situationen, die inmitten des leistungsfähigen deutschen Gesundheitssystems eigentlich vermeidbar wären.
Das ist unmenschlich und widerspricht dem Verfassungsziel eines menschenwürdigen Lebens für alle. Seit Jahren ermöglicht in Berlin das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe und auch die Malteser Migranten Medizin mit den jeweils kooperierenden Netzwerken eine anonyme und kostenlose oder kostengünstige Gesundheitsversorgung ohne Datenweitergabe an die Behörden. Beide Unterstützungsstrukturen basieren – beim Büro für medizinische Flüchtlingshilfe vollständig, bei der Malteser Migranten Medizin in Teilen – auf der ehrenamtlichen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, privaten Spendengeldern und der Kooperation mit professionellen Helferinnen und Helfern - Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und andere Fachleuten im Gesundheitsbereich - , die bereit sind, Illegalisierte kostenlos zu behandeln, sowie der Zusammenarbeit mit engagierten Krankenhäusern, die ihrerseits stationäre Therapien zu reduzierten Sätzen ermöglichen.
Das engagierte Handeln all dieser Helfer hat in Berlin politischen Rückhalt. Das Integrationskonzept des Senates unterstreicht das Recht aller auf gesundheitliche Versorgung. Der von meinem Haus initiierte Runde Tisch Flüchtlingsmedizin bringt seit zwei Jahren die wichtigsten Akteure zusammen und sucht nach besseren Lösungen. Dabei konnten auch schon einige Erfolge erzielt werden. Aber der Weg ist steinig, vor allem weil die bundesweite Rechtslage enge Grenzen setzt.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und bestmögliche gesundheitliche Versorgung ist eben nicht nur ein Bürger-, sondern ein Menschenrecht. Das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe setzt sich für die Verwirklichung dieses Rechts ein. Ohne das selbstlose und unermüdliche Wirken des Medibüros wären wir in Berlin weniger weit. Dafür möchte ich Ihnen meine Anerkennung und meinen Dank aussprechen. Direkt dem Medibüro und indirekt ihre unverzichtbaren Partner und Helfer. Die Landesgesundheitskonferenz ist für diese Anerkennung der richtige prominente öffentliche Rahmen.