1. Welche Problembereiche/Versorgungsdefizite in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Berlin wurden von der vom Landespsychiatriebeirat gebildeten „Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie“ identifiziert; wo sieht der Senat den größten Handlungsbedarf?
Zu 1.:
Die Unterarbeitsgruppe Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Landespsychiatriebeirates hat im Auftrag des Senats eine Analyse der Kinder- und jungendpsychiatrischen Versorgungssituation in Berlin durchgeführt und eine Expertise zur voll- und teilstationären und eine Expertise zur ambulanten Versorgung erstellt und diese im Landespsychiatriebeirat zur Diskussion gestellt. Die sich aus der Analyse ergebenden Vorschläge beziehen sich im Kern auf die originär kinder- und jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Angebotsstruktur im Zusammenhang mit anderen Hilfemaßnahmen und flankierenden Maßnahmen (z. B. Kinder- und Jugendhilfe, Schulbereich etc.). Insgesamt wird von einer Zunahme von seelischen Problemen bei Kindern und Jugendlichen ausgegangen. Bei etwa 10 % der Kinder und Jugendlichen bestehen behandlungsbedürftige Störungen. Die sich verändernden Entwicklungsbedingungen einschließlich der sozialen Lebensverhältnisse haben zu einer Verschiebung und Veränderung von Risikogruppen geführt.
Folgende spezifische Patientengruppen und Problembereiche wurden für das Fachgebiet als besonders relevant herausgearbeitet:
Die Arbeitsgruppe wurde gebeten, in einer dritten Expertise Empfehlungen zur verbindlichen Kooperation zwischen den Akteuren/innen der beteiligten Versorgungssysteme im Handlungsfeld Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zu erstellen.
Grundsätzlich bestätigt die Arbeitsgruppe in ihrer Bestandsaufnahme, dass die vor gut 10 Jahren erfolgte Regionalisierung der stationären und teilstationären Angebote sowohl von den Mitarbeitern/innen als auch von den Kooperationspartnern als angemessen, hilfreich und erfolgreich eingeschätzt wird. Auch wenn noch nicht optimal, so sind die strukturellen Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation mit den Familien und mit den Mitarbeitern/innen aus den beteiligten Institutionen deutlich erleichtert. Dabei weist sie aber auch aus, dass in den identifizierten Versorgungsbereichen trotz der erreichten qualitativen Verbesserung der Versorgungssituation quantitative und strukturelle Probleme bestehen. Die Expertise zur stationären Versorgung ist unter http://www.berlin.de/lb/psychiatrie/beirat/index.html einzusehen. Unter dem Pfad wird auch in Kürze - nach der Endredaktion durch die Arbeitsgruppe - die Expertise zur ambulanten Versorgung eingestellt werden.
Gemeinsam mit den Experten/innen des Landespsychiatriebeirates sieht der Senat die besondere Notwendigkeit einer zeitnahen Kapazitätsanpassung im Bereich der klinischen Basisversorgung, damit die pflichtversorgenden Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken zeitnah erforderliche Aufnahmen zur Behandlung ermöglichen können. Zwar wird auch heute jede Akutbehandlungsnotwendigkeit sichergestellt, es haben sich jedoch für planbare Behandlungen aufgrund der hohen Auslastungen zu lange Wartezeiten ergeben. Der Senat geht davon aus, dass mit der deutlichen Kapazitätserhöhung im vollstationären und teilstationären Bereich ein ausreichendes Leistungsangebot vorgehalten werden kann.
2. Welche Handlungsempfehlungen hat die Arbeitsgruppe bzw. der Landespsychiatriebeirat für den stationären, teilstationären und ambulanten Bereich gegeben und in wie weit wurden diese bereits umgesetzt bzw. welche Planung hat der Senat für die Umsetzung?
3. Was haben insbesondere die Abstimmungen mit den Kostenträgern und Krankenhausträgern zu den in der Kleinen Anfrage Nr. 16/12038 angekündigten Erweiterung der stationären Angebote ergeben; welche Erweiterungen sind im Krankenhausplan enthalten?
Zu 2. und 3.:
Im Land Berlin wurde ein neuer Krankenhausplan erarbeitet, der zzt. der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) zur Mitzeichnung vorliegt. Von Sen Fin wird hierzu noch Abstimmungsbedarf gesehen. Die Planungsgrundsätze für die Fachgebiete Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beruhen auf den fachlichen Empfehlungen des Berliner Landespsychiatriebeirates (s. Antwort zur Frage 1). Nach eingehender Diskussion hat der Beirat die fachlichen Empfehlungen und den Bericht zur Kinder- und Jugendpsychiatrie angenommen und in die Gremien zur Krankenhausplanung (Fachausschuss, Krankenhausbeirat) eingebracht. Im Anschluss daran wurden sie einer breiten Fachöffentlichkeit zur Kenntnisnahme zugeleitet. Die vom Landespsychiatriebeirat beschlossenen fachlichen Empfehlungen sind für die entsprechenden Teile des Krankenhausplanes 2010 handlungsleitend.
Für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie hat der Landespsychiatriebeirat eine Erweiterung der klinischen Behandlungskapazitäten in den Fachabteilungen bzw. Kliniken, die in die Pflichtversorgung eingebunden sind, um insgesamt 60 Betten/Plätze empfohlen. Damit ergibt sich für jede der sechs Pflichtversorgungsregionen eine Erhöhung um 10 Betten/Plätze. Die Etablierung von weiteren Betten führenden Angeboten, z. B. spezielle psychosomatische Behandlungseinheiten sowie Angebote für Patienten/innen mit Störungen des Sozialverhaltens, wurde vom Landespsychiatriebeirat nicht befürwortet. Es ist vorgesehen, insgesamt 358 Betten/Plätze Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, darunter 161 teilstationäre Plätze in den Krankenhausplan 2010 des Landes Berlin aufzunehmen. Der Bericht zur stationären Versorgung ist unter http://www.berlin.de/lb/psychiatrie/beirat/index.html einzusehen.
Die Handlungsempfehlungen für den ambulanten Versorgungsbereich wurden am
21. Juni 2010 im Landespsychiatriebeirat diskutiert. Die Beschlussfassung soll in der Herbstsitzung erfolgen.
4. Was hat der Senat ggf. in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Psychotherapeutenkammer unternommen, um in der „Ungleichverteilung der ambulanten Angebote zwischen Stadtperipherie und Innenstadtbezirken sowie zwischen ‚Ost’ und ‚West“ (Antwort auf Kleine Anfrage Nr. 16/12938) entgegenzuwirken?
Zu 4.:
Die Zulassung von Kinder- und Jugendpsychiatern/innen sowie von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/innen erfolgt nach § 96 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) durch den Zulassungsausschuss für Ärzte/innen. Die Entscheidung über die Zulassung ist auf der Grundlage der Bedarfsplanungsrichtlinie zu treffen. Nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 Bedarfsplanungsrichtlinie vom 15.02.2007, zuletzt geändert am 18.03.2010 entscheidet der Zulassungsausschuss unter mehreren Bewerbern/innen nach folgenden Kriterien:
- Berufliche Eignung,
- Dauer der bisherigen ärztlichen (resp. psychotherapeutischen) Tätigkeit,
- Approbationsalter,
- Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V.
Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern/innen soll die räumliche Wahl des Sitzes des/der Vertragsarztes/ärztin (resp. des/der Vertragspsychotherapeuten/in) und ihre Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden.
Auf Grund einer Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie im Februar 2010 konnten in Berlin einundachtzig neue Sitze für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/innen ausgeschrieben werden.
Im Rahmen dieses Ausschreibungs- bzw. Zulassungsverfahren hat die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin den Zulassungsausschuss ausdrücklich gebeten, das Kriterium der räumlichen Wahl des Vertragsarztes/Vertragsärztin im Rahmen seines Auswahlermessens bewusst zu berücksichtigen, um auch in den benachteiligten Bezirken eine bestmögliche psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Kinder und Jugendlichen zu erzielen.
Mittlerweile sind alle Sitze für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/innen besetzt worden. In seiner letzten Sitzung am 07. Juli 2010 hat der für die Bedarfsplanung in Berlin zuständige Landesausschuss festgestellt, dass nun kein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf mehr besteht.
5. Welche Auswirkungen hatten bzw. haben die Reduzierungen bzw. Umstrukturierungen im Bereich der Schulpsychologischen Dienste, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste, der Erziehungs- und Familienberatungsstellen und anderer Angebote der Jugendhilfe auf die Gesamtversorgungssituation?
Zu 5.:
Die Kernaufgaben des Schulpsychologischen Dienstes Berlin sind seit 2003 ausschließlich Beratung von Schülern/innen im schulischen Kontext unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und der unterrichtenden Lehrkräfte (personenzentrierte Beratung) und Beratung der Schule als System (Systemberatung). Der Aufgabenbereich der psychotherapeutischen Betreuung ist mit der Streichung der Stellen für Dipl.-Psychologen/innen mit therapeutischem Auftrag entfallen.
Die Leistungs- und Finanzierungsgrundlagen für Erziehungs- und Familienberatung in öffentlicher und freier Trägerschaft sind vertraglich in der "Rahmenvereinbarung über Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin" geregelt. In diesem Leistungsfeld der Jugendhilfe gab es in den letzten Jahren keine Reduzierungen oder gravierenden Strukturveränderungen.
Die psychotherapeutischen Hilfen nach § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) und nach
§ 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) steigen nach einer Phase der Fallzahlenrückgänge seit 2007 wieder an und zwar von 1.151 zum Stichtag 31.12.2007 auf 1.507 Fälle zum Stichtag 31.12.2009.
Im Ergebnis der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) wurde eine einheitliche Ämterstruktur für den ÖGD des Landes Berlin vorgelegt. Zur fachlichen Begründung von Soll-Zahlen wurde auf der Basis von Berechnungsschlüsseln für die einzelnen Bereiche des Gesundheitsamtes jede Aufgabe aufgelistet und mit Stellen, Qualifikationen, Besoldungsgruppen und dem prozentualen Zeitanteil der jeweiligen Stellen unterlegt. Mit der personellen Ausstattung des Kinder-Jugendpsychiatrischen Dienstes, wie in der Zielstruktur 2013 angestrebt, wäre die Erfüllung der Aufgaben des Gesundheitsdienstgesetzes gewährleistet.
Aus den jährlichen Berichten der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste der Bezirke lässt sich für die letzten Jahre keine Steigerung der Fallzahlen ableiten, jedoch wird von einer wachsenden Anzahl von Fällen berichtet, die komplexe fachbereichsübergreifende Hilfebedarfe aufweisen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Behandlung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher sichergestellt wird und qualifiziert auf einem hohem Niveau erfolgt (s. auch Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 12 vom 01. Juli 2010 – Wachsende Zahl von Kindern mit psychischen Auffälligkeiten).
6. Welche Weiterentwicklungen in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung werden in Anbetracht der Zunahme komplexer Problemkonstellationen und Hilfebedarfe von Kindern und Jugendlichen und Familien, insbesondere in der frühen Kindheit, für nötig erachtet und wie werden diese in der Planung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung und komplementärer Angebote und Strukturen (auch in der Jugend- und Familienhilfe) aufgegriffen?
Zu 6.:
In dem aktuellen Bericht an den Landespsychiatriebeirat Berlin zur ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung sind für bestimmte Problembereiche (s. Frage 1) Handlungsempfehlungen erarbeitet worden. Diese Weiterentwicklungserfordernisse beziehen sich u. a. auf fachlich-methodische Aspekte (z. B. Verstärkung aufsuchender Hilfen), auf ressortübergreifend aufeinander bezogene Hilfen, auf eine interdisziplinäre Angebots- bzw. Versorgungsplanung sowie auf systematische Versorgungsangebote von Risikogruppen und verpflichtende Kooperationsvereinbarungen.
In der Kinder- und Jugendhilfe werden diese Ergebnisse z. B. im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Ausführungsvorschriften zur Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII und im Zusammenhang mit der Angebotsentwicklung Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII aufgegriffen und einbezogen werden.
Potentiale für weitere Verbesserungen in der Qualität der Behandlungs- und Betreuungsersorgungsleistungen sowie in der Überwindung bestehender Defizite sieht der Senat wie bereits ausgeführt in einer Steigerung der Kooperation und dem verbindlich gestalteten Zusammenwirken der Akteure/innen besonders aus den Bereichen Gesundheit, Jugend und Schule. Für die Organisation solcher ressort- und kostenträgerübergreifender Kooperationsverbünde bieten sich die Bezirke als Aktionsräume an.
Beispielhaft für gelingende Kooperation kann auf die Erfahrungen der Bezirke Steglitz - Zehlendorf und Tempelhof - Schöneberg im Rahmen des Modellprojektes „Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Schule für Kinder und Jugendliche mit einem fachbereichsübergreifenden, komplexen Hilfebedarf“ sowie auch auf die Erfahrungen aus anderen Berliner Bezirken hingewiesen werden (s. Beantwortung der KA 16/14627 vom 02.08.2010 – Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie II). Die Berlin weiten positiven Entwicklungen im Rahmen des Kinderschutzes sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen.
Weiterhin ist auf eine ausgewogene regionale Verteilung im Bereich ambulanter ärztlicher und psychologischer Angebote hinzuweisen, die bei ihrer Planung insbesondere auch die in den Bezirken entstehenden Bedarfe aufsetzt. Hierzu, wie auch zu Fragen von kontinuierlicher Weiterentwicklung von Aus- und Fortbildung, steht die Selbstverwaltung in einer besonderen Verantwortung (s. Frage 4).