Benjamin Hoff
19.10.2010

Wo bleibt die angekündigte sachgerechte Lösung für Anwohner und Junkies am Kottbusser Tor?

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU)

1. Warum konnte seit der Anfrage 16/ 13 072 vom 16. Februar 2009 immer noch keine sachgerechte Lösung für den Standort des Drogenmobils am Kottbusser Tor gefunden werden?

6. Wann wird es endlich eine sachgerechte Lösung für Anwohner, wie auch für die drogenabhängigen Menschen am Kottbusser Tor geben und wie soll diese aussehen?

Zu 1. und 6.:

Entgegen der Annahme der Fragestellerin wurden zwischenzeitlich geeignete Räumlichkeiten für den künftigen Drogenkonsumraum gefunden. Die Inbetriebnahme wird nach Abschluss der vorgesehenen Baumaßnahmen erfolgen. Sobald die Umbaumaßnahmen in dem neuen Gebäude in der Reichenberger Straße abgeschlossen sind, wird der künftige Träger Fixpunkt e. V. eine Betriebserlaubnis erhalten und der neue Drogenkonsumraum kann eröffnet werden. Hierdurch wird auch eine Entlastung des Umfelds am Kottbusser Tor erwartet.

2. Was hat der Senat in dieser Zeit getan, um das Problem mit lösen zu helfen?

Zu 2.:

Der Senat hat den Bezirk und den künftigen Betreiber des Drogenkonsumraums, Fixpunkt e.V., bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten unterstützt und wird im Rahmen seiner Zuständigkeit die Erlaubniserteilung und Überwachung des neuen Drogenkonsumraums auch künftig sicherstellen. Darüber hinaus wird die finanzielle Förderung der Einrichtung vom Senat sichergestellt.

3. Wie steht der Senat in diesem Zusammenhang zum Hinweis des Bezirksbürgermeisters aus der taz vom 16. Juli 2010, dass die Drogenhilfe keine Aufgabe des Bezirks sei?

8. Wer wird die Kosten für Standort und Versorgung tragen und wie hoch werden diese Kosten pro Jahr sein?

Zu 3. und 8.:

Diese Aussage des Bezirksbürgermeisters Dr. Franz Schulz trifft zu. Die Koordination der Drogen- und Suchtpolitik liegt bei der Drogenbeauftragten des Landes Berlin. Das Verbundsystem der Drogenhilfe einschließlich der Drogenkonsumräume wird vom Land Berlin finanziert. Eine Verständigung zwischen Land und Bezirken erfolgt ebenso wie in anderen Bereichen auch bei der Umsetzung der Drogen- und Suchtpolitik. Die Kosten für den Betrieb des Drogenkonsumraums trägt das Land Berlin voraussichtlich in gleichem Umfang wie für den früheren Konsumraum Dresdener Straße. Hinzu kommt ein Zuschuss an den Träger für Umbaumaßnahmen, der ebenso vom Land getragen wird.

4. Wie bewertet der Senat den aktuellen Streit um den Standort in der Reichenberger Straße und vor diesem Hintergrund, die Argumente der Anwohner, der Kita und des Seniorenheims auf der einen und die des zu­ständigen Bezirksstadtrats auf der anderen Seite?

5. Was wird der Senat tun, um diesen Streit entschärfen zu helfen?

Zu 4 und 5.:

Die Erfahrung hat gezeigt, dass zunächst jedes neue Angebot der Drogenhilfe von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und Gewerbetreibenden mit Skepsis betrachtet wird. Diese Skepsis ist angesichts der befürchteten Probleme zwar verständlich; jedoch hat sich in der Vergangenheit ebenso regelmäßig gezeigt, dass die neuen Angebote mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen seitens der Betreiber gut in das jeweilige unmittelbare Umfeld integriert werden konnten. Insbesondere im Fall von Drogenkonsumräumen bietet die Rechtsverordnung ausreichende Möglichkeiten, Probleme im Umfeld der Einrichtung auszuschließen bzw. ggf. zu unterbinden. Ebenso hat sich der Senat an entsprechenden Gesprächsrunden und Informationsveranstaltungen im Bezirk für die Bürgerinnen und Bürger beteiligt und engagiert und ist darüber hinaus in engem Kontakt mit dem Bezirk und den künftigen Betreibern der Einrichtung.

7. Nach welchem Versorgungskonzept sollen die drogenabhängigen Menschen am neuen Standort versorgt werden (Personal, Öffnungszeiten, Betreuungsangebote)?

Zu 7.:

Das Konzept wird sich zunächst an den Erfahrungen mit dem früheren Drogenkonsumraum in der Dresdener Straße orientieren. Auch die Öffnungszeiten und die personelle Ausstattung werden sich im bisherigen Rahmen bewegen, da der Drogenkonsumraum Teil der überregionalen Grundversorgung in Berlin sein wird. Nach einem Übergangszeitraum wird eine Überprüfung der Öffnungszeiten und des Konzepts erfolgen und – falls notwendig und realisierbar – u.U. eine Anpassung an einen veränderten Bedarf erfolgen.

9. Welche Anstrengungen wird der Senat unternehmen, um die Dealer vom Kottbusser Tor zu vertreiben und welche Erfolge konnte er in dieser Hinsicht im letz­ten Jahr verzeichnen?

Zu 9.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle Erfahrungen einer ausschließlich auf Repression setzenden Präventionsstrategie zeigen, dass diese weniger erfolgreich ist als verbundene Maßnahmen, wie sie der Senat von Berlin gemeinsam mit Suchthilfeprojekten, Polizei und engagierten Einrichtungen umsetzt. Die Berliner Polizei ist täglich mit großem Personaleinsatz am Kottbusser Tor vor Ort, um dort umfangreiche Maßnahmen sowohl präventiver als auch repressiver Natur zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung durchzuführen.

Allein im Jahr 2009 gab es am Kottbusser Tor 321 Polizeieinsätze, dabei wurden 9423 Einsatzkräftestunden geleistet. Insgesamt wurden 4894 Personen überprüft und 831 Strafermittlungsverfahren eingeleitet. In 763 Fällen wurde dort angetroffenen Personen die Freiheit entzogen.

Darüber hinaus pflegen die mit dieser Aufgabe betrauten Polizeimitarbeiter/innen einen intensiven Kontakt zum Bezirk, zum Quartiersmanagement und zu den sozialen Trägern, um sich über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen auszutauschen und umgehend reagieren zu können.

Auch in Zukunft ist die beweissichere Festnahme von Drogenhändlern am Kottbusser Tor eine wesentliche Aufgabe der Polizei. Parallel hierzu werden bestehende Kooperationen ausgebaut und präventive Ansätze insbesondere im Interesse des Jugendschutzes weiterverfolgt.



Navigation


Newsletter

Anti-Zigaretten-Kampagne: Berlin qualmfrei