Benjamin Hoff
10.08.2010

Personalausstattung und Schuleingangsuntersuchungen

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU)

Die hier fehlenden Tabellen sind in der angehängten Datei im Volltext abrufbar.

1. Wie viele Arzt-Planstellen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst wurden für den Doppelhaushalt 2010/2011 in den Bezirken vorgesehen, wie viele davon waren es im letzten Jahr und wie viele sind zurzeit nicht besetzt (bitte tabellarisch für jeden Bezirk auflisten)?

Zu 1.:

Eine Darstellung der Arzt-Planstellen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist aufgrund der Kapitelstrukturen in den Bezirkshaushaltsplänen nicht möglich. Ohne Kenntnis der Soll-Stellen kann kein Vergleich mit den Ist-Stellen, d. h. mit besetzten Stellen erfolgen, um die nicht besetzten Stellen zu ermitteln. Es liegt lediglich folgende Übersicht über die derzeit besetzten Stellen vor, die auf einer direkten Abfrage bei den Bezirken beruht.

Charlottenburg-Wilmersdorf 10,25
Friedrichshain-Kreuzberg 6,50
Lichtenberg 3,21
Marzahn-Hellersdorf 2,00
Mitte 11,22
Neukölln 9,50
Pankow 3,00
Reinickendorf 5,00
Spandau 4,88
Steglitz-Zehlendorf 5,15
Tempelhof-Schöneberg 6,50
Treptow-Köpenick 4,00
Gesamt 71,21

Insgesamt sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt 27,67 Stellen in der Qualifikation Facharzt/ärztin für Kinderheilkunde nicht besetzt.

2. Worin liegen die Gründe für die Nichtbesetzung und wie können diese behoben werden?

Zu 2.:

Bei der Besetzung von Kinderarztstellen kommt es in den Bezirken zu verschiedenen Problemen. Gründe für nicht besetzte Stellen können wie folgt zusammen gefasst werden:

  • Im Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) befindet sich kein geeignetes Fachpersonal.
  • Für die veröffentlichten Stellenausschreibungen finden sich insbesondere in dieser Qualifikation keine Bewerber/innen. Es ist problematisch, geeignetes Personal zu finden, weil niedergelassene Kinderärzte/innen und solche in Krankenhäusern deutlich besser verdienen als im öffentlichen Dienst.
  • Vorhandene Mitarbeiter/innen bewerben sich anderweitig (außerhalb des öffentlichen Dienstes) oder scheiden aus gesundheitlichen bzw. persönlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst.
  • Zunehmend wechseln Dienstkräfte in einen anderen Bezirk, so dass in den davon betroffenen Gesundheitsämtern dieser nicht vorhersehbare Wechsel von Mitarbeitern/innen zur Reduzierung des Personals führt.
  • Mit der gegenwärtigen Personalausstattung wird der aktuelle Umfang der bezirklichen Dienstleistungen gemäß Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erbracht; dies gilt auch für den ärztlichen Bereich des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) in den Gesundheitsämtern. Die Bezirke entscheiden dabei im Rahmen ihrer Globalsummenverantwortung selbst über den konkreten Dienstleistungsumfang und den entsprechenden Mitteleinsatz. Da die Budgetierung auf den Leistungsergebnissen aufbaut, haben diese Entscheidungen auch Rückwirkung auf die Zusammensetzung der Bezirkszuweisung.

3. Wie viele Arztstellen müssen aus Altersgründen in den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Be­zirke in den Jahren 2012 bis 2015 nachbesetzt wer­den (bitte tabellarisch für jeden Bezirk nach Jahres­scheiben aufgegliedert darstellen) und wie will der Senat für eine reibungslose Nachbesetzung Sorge tragen?

Zu 3.:

Mit der Verabschiedung des „Personalbedarfskonzeptes 2013“ hat der Senat Festlegungen getroffen für Nachbesetzungen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin. Den Bezirken wird damit jährlich ein Kontingent an Stellen gewährt, worüber sie selbst verfügen. Jeder Bezirk entscheidet in eigener und abschließender Verantwortung, welche Nachbesetzungen zwingend erforderlich sind. Für die Gesundheitsämter sind nur im Rahmen des Bezirkskontingentes Nachbesetzungen möglich.

Erst im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Personalbedarfskonzeptes und des Abschlusses von Zielvereinbarungen über Aufgaben und Ausstattung der bezirklichen Gesundheitsämter besteht die Möglichkeit zur bedarfsgerechten Stellenausstattung.

4. Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen der prekären Personalsituation und den Befürchtun­gen, dass nicht in allen Bezirken die gesetzlich vor­geschriebenen Schuleingangsuntersuchungen durch­geführt werden können?

Zu 4.:

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Aufgabe nach dem Gesundheitsdienstreformgesetz (GDG), die von den Kinderärzten/innen im KJGD zu leisten ist. Die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen könnte vor allem in den Bezirken problematisch werden, in denen die Anzahl der Kinderärzte/innen dem Bedarf nicht gerecht wird

(siehe Antwort zu Frage 5).

5. Wie viele Kinder müssen in diesem Jahr die Schuleingangsuntersuchung absolvieren (bitte Ge­samtzahl und auf den jeweiligen Bezirk aufgegliedert darstellen) und in welchen Bezirken ist bereits jetzt klar, dass die Schuleingangsuntersuchungen nicht fristgemäß durchgeführt werden können?

Zu 5.:

Voraussichtlich werden auch in diesem Jahr die Schuleingangsuntersuchungen – von wenigen Einzelfällen abgesehen - in allen Bezirken vor Schuleintritt der Kinder durchgeführt werden können.

Es sei darauf hingewiesen, dass es für die fristgemäße Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen einen gewissen Zeitkorridor gibt. Berücksichtigt werden muss jedoch, dass für den Fall, dass Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ihnen sonderpädagogischer Förderbedarf bescheinigt wird, die Planung und entsprechende Antragstellung oder gegebenenfalls das Zur-Verfügung-Stellen eines geeigneten Kita- oder Schulplatzes einige Zeit in Anspruch nimmt, so dass es für diese Zielgruppe erforderlich ist, bereits einige Zeit vor dem (geplanten) Schuleintritt zur Untersuchung vorgestellt zu werden.

6. Konnten in den letzten 2 Jahren die Schuleingangsuntersuchungen zu 100 % vor Schuleintritt durchge­führt werden? Wenn nein, welche Bezirke betraf dies und aus welchen Gründen?

Zu 6.:

Die Daten der Schuleingangsuntersuchung 2009 liegen noch nicht ausgewertet vor, daher wird im Folgenden auf die Schuleingangsuntersuchungen 2007 und 2008 Bezug genommen. In der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz werden die in allen Bezirken durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen bis einschließlich Oktober erfasst.

Tabelle 1 führt die Anzahl und den Anteil der Kinder auf, die in jedem Bezirk und in Berlin insgesamt in den Jahren 2007 und 2008 erst im September oder Oktober untersucht wurden (Einschulungstermin 2007: 1.9.2007, 2008: 4.9.2008).


Es wird ersichtlich, dass es sich bei diesen nach Schuljahresbeginn untersuchten Kindern um Einzelfälle handelt, die in jedem der Bezirke unter 1 % der Einschüler/innen ausmachen. Die Gründe für die verspätete Untersuchung werden statistisch nicht erfasst. Aus der Praxis ist jedoch bekannt, dass es sich hierbei in der Regel um Kinder handelt, die vorher nicht untersucht werden konnten, weil sie beispielsweise erst kürzlich aus einem Bundesland mit abweichender Stichtagsregelung zugezogen sind, weil sie aus dem Ausland zugezogen sind, länger krank oder im Urlaub waren oder trotz mehrmaliger Terminvereinbarung nicht zur Untersuchung erschienen sind.

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