Benjamin Hoff
21.06.2010

Biomasse für das Kraftwerk Klingenberg

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Köhler (SPD)

Vorbemerkung:

Nach der von Vattenfall entwickelten Biomassenutzungskonzeption soll in dem neu zu errichtenden Biomasseheizkraftwerk in Klingenberg Biomasse in der Größenordnung von rund 400.000 Mg/a zur Strom- und Fernwärmeerzeugung eingesetzt werden.

Laut Vattenfall soll diese geplante Biomassenmenge neben der regionalen Beschaffung überwiegend aus der Nutzung von Kurzumtriebsplantagen und aus der überregionalen bzw. weltweiten Beschaffung stammen.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Vattenfall überprüfbare hochwertige Nachhaltigkeitskriterien für diesen Holzeinsatz zu erarbeiten und diese auch verbindlich zwischen den beiden Häusern zu vereinbaren. Dabei sollen die Nachhaltigkeitskriterien eine hohe Akzeptanz, Verbindlichkeit, Transparenz und auch eine angemessene Beständigkeit aufweisen.

Erst nach der verbindlichen Festlegung dieser Nachhaltigkeitskriterien sowie der entsprechenden Kontrollinstrumente (z. B. Zertifizierung, Massenbilanz, Treibhaus-potentialberechnung) können konkrete Aussagen über den genauen Herkunftsbereich der einzusetzenden Biomasse getroffen werden.

Dem Senat liegt bisher kein Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zur Inbetriebnahme dieses Biomasse-heizkraftwerkes in Klingenberg vor, so dass wesentliche Aussagen - beispielsweise zur Transportlogistik - derzeit noch nicht möglich sind.

1. Stimmt der Senat mit der jährlichen Bedarfsprognose von 400.000 Tonnen nicht schadstoffbelasteter Biomasse als Energieerzeugnis für das Kraftwerk Klingenberg überein?

2. Wie hoch wird insgesamt der Anteil der auf dem Weltmarkt gekauften Biomasse an den 400.000 Tonnen pro Jahr sein?

3. Wie soll der (tatsächliche) Bedarf an Biomasse beschafft werden?

4. Beurteilt der Senat die Planung von Vattenfall Europe als realistisch, dass der Bedarf zu ca. einem Drittel aus einem Umkreis von 200 - 0 km² um den Kraftwerkstandort Lichtenberg-Karlshorst gedeckt werden könne und wenn nein: woher soll der Bedarf mit wie vielen Tonnen beschafft werden und wie begründet der Senat seine Beurteilung?

Zu 1. bis 4.:

Unter Hinweis auf die Vorbemerkung ist eine Beantwortung dieser Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

5. Wie gestaltet sich die Berliner und Berlin-Brandenburger Biomasse-Strategie mit welchem Ziel und welchen Maßnahmen?

Zu 5.:

Im Rahmen eines UEP II - Forschungsvorhabens wurde von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Unwelt und Verbraucherschutz untersucht, wie die in Berlin anfallende Biomasse zukünftig konsequent als regenerativer Energieträger genutzt werden und somit einen wichtigen Beitrag zur CO2-Minderung im Land Berlin leisten kann.

Diese Biomasseuntersuchung lieferte wichtige Informationen über die hochwertige und klimaschonende Verwertung der gesamten in Berlin anfallenden Biomasse. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden insbesondere folgende Maßnahmenpakete entwickelt:

Ø Einsatz des gesamten Bioabfalls aus Haushaltungen in emissionsarmen Vergärungsanlagen

Ø Ausdehnung der Bioabfallsammlung auf die gartenreichen Außenbezirke Berlins

Ø Einsatz krautiger Biomassen (z.B. Rasenschnitt) überwiegend in Vergärungs-anlagen oder thermischen Behandlungsanlagen

Ø Energetische Verwertung ungefasster Laubmengen in entsprechenden Heizkraftwerken

Ø Optimierung und Ausbau der Erfassung von Altfetten, Fettabscheiderinhalten und Speiseabfällen

Ø Energetische Verwertung von Holz soll in Heizkraftwerken mit hoher Effizienz erfolgen

Ø Effizienzsteigerung der Klärschlammverbrennung durch Kraft-Wärme-Kopplung

Ø Weiterentwicklung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung mit dem Ziel der energetischen Nutzung der bisher noch deponierten und somit nicht genutzten Biomasse

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtigt diese aufgezeigten Maßnahmen in den nächsten Jahren in Zusammenarbeit mit den Hauptakteuren und dem Land Brandenburg umzusetzen.

6. Welchen Anteil soll das Land Berlin bei der Beschaffung erbringen?

7. Trifft es zu, dass der sog. Grünschnitt, der aus Berlin geliefert werden soll, so gering ausfallen wird, dass sich damit das Biomasse-Kraftwerk nur an maximal 2 - 3 Tagen im Jahr betreiben lassen wird?

8. Soll die Berliner Biomasse (Grünschnitt) an Vattenfall Europe verkauft werden und wenn ja, zu welchen Konditionen?

Zu 6.bis 8.:

Die Beschaffung der Biomasse für das neue Biomasseheizkraftwerk obliegt ausschließlich dem Unternehmen Vattenfall. Dem Senat liegen derzeit noch keine verbindlichen Aussagen über die einzusetzenden Biomassenmengen und - qualitäten vor.

9. In welchem Umfang und wo werden im Land Brandenburg sog. Rohstoffparks eingerichtet?

10. Wie groß schätzt der Senat den Flächenbedarf (in ha) für die sog. Rohstoffparks?

11. Trifft es zu, dass diese sog. Rohstoffparks aus schnellwachsenden Bäumen (z.B. Pappeln oder Weiden) bestehen sollen, die nach dem Anpflanzen in 4 - 5 Jahren gefällt werden sollen und welche weiteren Baumarten zur Anpflanzung als Biomasse sollen genutzt werden?

12. Bestehen aus der Sicht des Senats ökologische Bedenken (Monokulturen) bei der Errichtung der Rohstoffparks und wenn ja, welche?

13. Teilt der Senat die Auffassung, dass neue Monokulturen aus Weiden oder Pappeln die bislang von der märkischen Kiefer geprägte Landschaft massiv verändern wird und wenn ja, welche ausgleichenden Maßnahmen wird der Senat in Angriff nehmen?

Zu 9. bis 13.:

Vattenfall beabsichtigt neben einer verstärkten Mobilisierung bestehender Energieholzpotentiale aus Waldbeständen auch eine zunehmende Erschließung nichtforstlicher Energieholzpotentiale wie zum Beispiel Kurzumtriebsplantagen auf land-wirtschaftlichen Flächen. Bei solchen Plantagen sollen schnellwachsende Baumarten / Sträucher angebaut werden, um innerhalb kurzer Umtriebszeiten Holz als nach-wachsenden Rohstoff zu produzieren.

Laut vorliegenden Informationen führen derzeit mehrere Unternehmen – unter anderem auch Vattenfall - praxistaugliche Modellversuche zu Kurzumtriebsplantagen durch. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann pro Hektar mit einer Holzernte von bis zu

10 Mg pro Jahr gerechnet werden. In diesem Zusammenhang sind beim Betrieb derartiger Plantagen insbesondere auch die entsprechenden Naturschutz- und Umwelt-belange zu berücksichtigen.

Ohne einen verstärkten Einsatz des biogenen Energieträgers Holz können die ehrgeizigen Ausbauziele für erneuerbare Energien auch im Land Berlin nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sollen in den nächsten Jahren zunehmend relevante Holzmengenpotentiale auf neu zu richtenden Kurzumtriebsplantagen (Lebensdauer

20 Jahre) bundesweit erschlossen werden. Konkrete Daten über die Planung von Kurz-umtriebsplantagen u. a. in Brandenburg liegen dem Senat nicht vor.

14. Sind dem Senat heute Verträge zwischen Vattenfall Europe und Landkreisen, Forstämtern und/oder Dritten bekannt, die bei einer unterstellten Wachstumsphase der Biomasse von 5 Jahren und einer Eröffnung des Biomasse-Kraftwerks im Jahr 2016 den Beginn der Anpflanzung von Rohstoffparks im Jahr 2011 vorsehen und wenn ja, kann der Senat auf die Offenlegung dieser Verträge im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bestehen?

Zu 14.:

Nein.

15. Trifft es zu, dass erhebliche Anteile der Biomasse aus Guinea/West-Afrika und/oder Kanada nach Berlin-Lichtenberg befördert werden sollen und wenn ja, wie viele Tonnen?

16. Wird dieser Transport über den Schiffsweg begangen und wenn ja, welche Auswirkung hat er auf die CO2-Belastung und wenn nein, auf welchen alternativen Wegen wird der Transport mit welcher jeweiligen CO2-Belastung bewerkstelligt?

17. Welche Auswirkungen hat der Biomasse-Transport über den Schiffsweg oder über die jeweiligen alternativen Transportwege auf den Bezirk Lichtenberg und welche Maßnahmen ergreift der Senat, um einen Verkehrs-Kollaps zu verhindern?

Zu 15. bis 17.:

Wie bereits in der Vorbemerkung benannt, können erst nach Festlegung von entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien und nach Einreichung des Genehmigungs-antrages zur Errichtung des Biomasseheizkraftwerkes verbindliche Aussagen über die genaue Herkunft des einzusetzenden Holzes sowie über die Transportlogistik getätigt werden.



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