Benjamin Hoff
21.06.2010

Umgang mit Intersexualität und Intersexuellen in Berlin

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (Bündnis 90/Die Grünen)

1. In welchen Krankenhäusern Berlins werden kosmetische Genitaloperationen, Kastrationen und/oder Hormontherapien an Kindern mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen durchgeführt?

3. Bei wie vielen dieser Kinder wurden kosmetische Genitaloperationen durchgeführt, die Gonaden entfernt, oder Hormonbehandlungen durchgeführt?

Zu 1. und 3.:

Daten über die Häufigkeit solcher Eingriffe oder Hormontherapien an Kindern mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen liegen dem Senat nicht vor. Auch gibt es keine Erkenntnisse darüber, ob und welche Krankenhäuser in Berlin solche Behandlungen an Kindern vorgenommen haben.

2. Bei wie vielen Neugeborenen wird in Berlin jährlich Intersexualität (DSD) diagnostiziert? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und Prozent, soweit zurückreichend wie möglich)

Zu 2.:

Intersexualität stellt ein heterogenes Bild besonderer Geschlechtsentwicklungen mit vielfachen Ursachen und Ausprägungen dar. Dem Begriff der Intersexualität können gemäß Internationaler Klassifikation der Krankheiten (ICD 10) folgende Diagnosen zugeordnet werden:

E 25 = Adrenogenitale Störungen

E 34.5 = Androgenresistenz-Syndrom

E 28 = Ovarielle Dysfunktion

E 29 = Testikuläre Dysfunktion

Q 56 = Unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus

Q 96 = Turner Syndrom

Q 97 = Anomalien der Genosomen bei weiblichem Phänotyp

Q 98 = Anomalien der Genosomen bei männlichem Phänotyp.

Nach einer Analyse der InEK-Daten (Daten auf der Basis von § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)) für Berlin aus dem Jahr 2008 wurden über alle Altersgruppen hinweg insgesamt 24 Krankenhausfälle mit einer dieser vorgenannten Diagnosen als Hauptdiagnose kodiert, drei Fälle davon entfielen auf Kinder unter einem Jahr. Auf wie viele Personen diese Fallzahlen verteilt sind, kann aus den vorliegenden Daten nicht ermittelt werden.

In der Ambulanz für Kinder- und Jugend-Endokrinologie der Charité, an die Neugeborene mit Hinweisen auf eine der oben genannten Diagnosen in der Regel überwiesen werden, werden jährlich ca. fünf Neugeborene aus dem Spektrum der Disorders of Sexual Development (DSD) vorgestellt, diagnostiziert und behandelt, davon zwei bis drei Fälle mit Adrenogenitalem Syndrom (AGS).

4. In welchen Krankenhäusern Berlins werden pränatale Hormontherapien (Dexametason) durchgeführt? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und Prozent, soweit zurückreichend wie möglich)

5. Bei wie vielen Kindern wurden solche pränatalen Hormontherapien (Dexametason) durchgeführt (Angaben siehe oben)

Zu 4. und 5.:

Die gewünschten Informationen können aus den Daten, die dem Senat zur Verfügung stehen, nicht ermittelt werden.

6. Erhalten Eltern intersexueller Kinder in Berlin psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuung?

7. Erhalten Intersexuelle begleitend zur medizinischen Behandlung auch psychologische oder psychotherapeuti-sche Betreuung?

Zu 6. und 7.:

In der Ambulanz für Kinder- und Jugendendokrinologie und im Sozial-Pädiatrischen-Zentrum der Charité wird kontinuierlich das Berliner Modell, das neben der medizinischen Behandlung auch psychologische oder psychotherapeutische Betreuung für intersexuelle Kinder vorsieht, umgesetzt. Ebenso erhalten Eltern intersexueller Kinder psychologische Unterstützung und Begleitung.

8. Ist dem Senat bekannt, dass eine Vielzahl von erwachsenen Intersexuellen die an ihnen im Kindesalter vorgenommenen Eingriffe kritisieren.

Zu 8.:

Dem Senat liegen dazu lediglich folgende bundesweite Informationen vor: Von den knapp 500 Teilnehmer/innen der klinischen Evaluationsstudie im Netzwerk Störungen der Geschlechtsidentität/Intersexualität von 2006 und 2007 sind ca. 80 Prozent einmal oder mehrmals operiert worden. Mit Ausnahme von Patientinnen und Patienten mit der Diagnosegruppe Adrenogenitalsyndrom wurde eine geringe Behandlungszufriedenheit festgestellt. Dem Senat ist auch bekannt, dass Selbsthilfe- und Interessengruppen von Intersexuellen die Eingriffe scharf kritisieren.

9. Wie beurteilt der Senat die Praxis frühkindlicher kosmetischer Genitaloperationen, Kastrationen, Hormontherapien und sonstiger medizinisch nicht notwendiger Eingriffe an Kindern mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf körperliche Unversehrtheit?

Zu 9.:

Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über konkrete Fälle mit derartigen Eingriffen oder Therapien vor. Eine rechtliche Beurteilung ist somit nicht möglich.

Grundsätzliche Überlegungen zur Thematik finden sich in der Publikation der damaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport aus dem Jahr 2006 mit dem Titel: „Zusammen leben in Berlin – männlich, weiblich, menschlich? Zur Trans- und Intergeschlechtlichkeit“ (Dokumente lesbisch-schwuler Emanzipation Nr. 22), auf die in diesem Zusammenhang verwiesen wird.



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