Benjamin Hoff
08.06.2010

Keine Tierquälerei bei in Berlin gastierenden Zirkussen

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen)

1. Wie viele Zirkusse haben in den letzten drei Jahren jeweils in Berlin gastiert?

3. Wie viele Tierschutzverstöße wurden in den letzten drei Jahren bei in Berlin gastierenden Zirkusunternehmen festgestellt?

4. Wie viele Auflagen wurden erteilt, und wie viele Auflagen wurden von den Zirkusunternehmen erfüllt?

5. Wie viele Auflagen konnten nicht erfüllt bzw. nicht kontrolliert werden, weil die Zirkusunternehmen vor Ablauf der Frist den Gastspielort gewechselt haben?

Zu 1.,3., 4. und 5.:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 16/ 13784 wurden die erbetenen Angaben für den Zeitraum der letzten 5 Jahre dargestellt. Daten für den Zeitraum der letzten 3 Jahre wurden nicht gesondert erfasst und liegen dem Senat deshalb nicht vor.

2. Welche landeseigenen Flächen wurden in wie vielen Fällen an Zirkusse vermietetet?

Zu 2.:

Zur Vermietung öffentlicher Flächen an Zirkusse seitens der Bezirke liegen dem Senat keine Daten vor.

Der Liegenschaftsfonds vermietet keine unmittelbaren landeseigenen Flächen. Er vermietet nur Treuhandvermögen, d. h. Flächen, die sich in seinem Eigentum befinden und nur dem wirtschaftlichen Eigentum des Landes Berlin zuzuordnen sind. Der Liegenschaftsfonds hat auf seinem Treuhandvermögen in Auswertung der Jahre 2007-2009 vier Mietverträge mit Zirkusbetreibern/innen im Jahr 2008 abgeschlossen. Dies betraf die Flächen Albert-Kuntze-Straße gegenüber 60, Zossener Straße 136 und Kyritzer Straße 124 jeweils in Marzahn/Hellersdorf und Wustrower Straße 22, 24 in Lichtenberg/Hohenschhönhausen.

6. Wie bewertet der Senat die Haltungsbedingungen von Wildtieren wie z.B. Elefanten, Großkatzen und Bären unter den Bedingungen von fahrenden Zirkusunternehmen?

Zu 6.:

Der Senat hat sich zur Haltung von Wildtieren unter den Bedingungen von fahrenden Zirkusunternehmen ebenfalls in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 16/13784 geäußert. Die Bewertung ist grundsätzlich auf die dort nicht genannten Bären übertragbar.

7. Wie ist der Stand des am Mittwoch, dem 16. September 2009 presseöffentlich von der Umweltsenatorin angekündigten Auftrittsverbots von wilden Tieren wie Elefanten und Löwen bei in Berlin gastierenden Zirkusunternehmen?

8. Welche Ergebnisse hat der Senat bei seinen angekündigten Aktivitäten auf Bundesebene gegen die nicht zeitgemäße Wildtierhaltung in Zirkussen erzielt?

12. Welche Konsequenzen zieht der Senat für eigene Initiativen für mehr Tierschutz in Zirkusunternehmen daraus, dass der Europäische Zirkusverband bereits zum zweiten Mal gerichtlich daran gescheitert ist, das in Österreich beschlossene und umgesetzte Wildtierverbot, das von der EU-Kommission bestätigt wurde, zu Fall zu bringen?

Zu 7., 8. und 12.:

Die für den Tierschutz zuständige Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat kein auf Berlin beschränktes Auftrittsverbot für bestimmte Wildtierarten für Zirkusse angekündigt.

Die Senatorin unterstützt jedoch weiterhin aus den in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 16/13784 genannten Gründen die seit 2003 vorliegende Bundesratsinitiative zu einem bundesweiten Wildtierverbot in Zirkussen. Der Bund ist nach Kenntnis des Senats in der Angelegenheit bisher nicht aktiv geworden.

9. Weshalb ist der Senat nicht dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefolgt, die als Voraussetzung einer Standortgenehmigung den Nachweis einer tadellosen Tierhaltung des beantragenden Zirkusunternehmens gefordert hatte?

Zu 9.:

Die in Berlin gastierenden Zirkusse müssen über die nach Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis für das gewerbmäßige Zurschaustellen von Tieren verfügen. Mit dieser Erlaubnis weisen die Zirkusse grundsätzlich nach, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können im Regelfall erst am bezogenen Standort festgestellt und geahndet werden.

Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 16/13784 verwiesen.

10. Wie bewertet der Senat die Praxis der Stadt Heidelberg, in der Zirkusunternehmen mit bestimmten Wildtierarten keine Standflächen erhalten und wo Standortgenehmigungen nur erteilt werden, wenn die Tierbestandsbücher keine Tierschutzmängel ausweisen?

Zu 10.:

Dem Senat liegen keine Kenntnisse darüber vor, inwieweit und mit welchem Erfolg entsprechende Vorgaben in Heidelberg praktiziert werden. Unter Berücksichtigung der in den Antworten zu Fragen 2, 7, 8 und 9 beschriebenen Berliner Situation erscheint eine Übertragung der Praxis auf Berlin aber problematisch.

11. Ist dem Senat bekannt, dass diese Handlungsweise in Heidelberg in der Regel von den solide geführten Unternehmen akzeptiert oder sogar begrüßt wird?

Zu 11.

Nein. Es bestehen aber keine Zweifel, dass dies den Tatsachen entspricht.

13. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass moderne Zirkusunternehmen keine Wildtierdressuren für ihren Erfolg brauchen?

Zu 13.:

Der Senat kann sich vorstellen, dass es moderne Zirkusunternehmen gibt, die auch ohne Wildtierdressuren Erfolg haben.



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