Benjamin Hoff
08.06.2010

Sektionsquoten zur Sicherung der Qualitätskontrolle in der Krankenhausmedizin

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU)

1. Wie viele Sektionen wurden seit 1995 bis heute in den Berliner Krankenhäusern durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben aufgliedern und dabei die durch­schnittliche, die niedrigste und die höchste Anzahl angeben)?

2. Wurde damit die Empfehlung der Bundesärzte­kammer erfüllt, die davon ausgeht, dass mindestens 30 % der verstorbenen Patienten für eine statistisch belastbare Qualitätssicherung zu obduzieren sind? Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Schlussfolgerungen wurden und werden daraus für die Arbeit der Berliner Krankenhäuser ge­zogen?

Zu 1., 2. und 5.:

Dem Senat liegen keine Daten über die Anzahl der durchgeführten klinischen Sektionen vor, da eine dementsprechende Informationspflicht nicht existiert. Zur Beantwortung der Fragen ist eine Umfrage bei den jeweiligen Berliner Einrichtungen notwendig. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat die jeweiligen Einrichtungen zwischenzeitlich um Auskunft gebeten. Die Antworten sind nicht im Rahmen der für Kleine Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit erhältlich.

3. Was muss getan werden, damit dauerhaft eine 30%ige Obduktionsquote in allen Berliner Kranken­häusern erreicht werden kann?

4. Wie und auf welchem Weg fließen die Sektionsergeb­nisse in die Qualitätskontrolle der Berliner Krankenhäuser ein?

Zu 3. und 4.:

Die Verantwortung für die Erfüllung einer von der Bundesärztekammer vorgegebenen Quote und die Sicherung der dementsprechenden Qualität liegt in erster Linie bei den Krankenhäusern selbst. Das Sektionsgesetz schafft die dazu notwendigen Voraus-setzungen.



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