1. Ist die Rohwasserförderung aus den Brunnen des Wasserwerks Jungfernheide nach Beendigung der Duldung zum 31.12.2009 endgültig eingestellt worden?
Zu 1.:
Nein. Die Duldung endete nicht zum 31.12.2009. Mit Schreiben von Herrn Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff vom 26.06.2009 wurde die Duldung bis zum 31.12.2010 verlängert.
2. Hat die Firma S. von der Wasserbehörde ab 02.01.2010 die Genehmigung erhalten, auf den firmeneigenen Flächen Grundwasser zu fördern und über die Kanalisation in die Spree zu leiten, um Vernässungsschäden zu vermeiden?
Zu 2.:
Nein. Ab dem 02.01.2010 hat die Firma Siemens keine Genehmigung erhalten, unterstellt, dass mit der "Firma S." Siemens gemeint ist. Ein Bescheid kann erst nach Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens für die Grundwasser-förderungen erteilt werden.
3. Sind die dezentralen Brunnenanlagen installiert und in Betrieb? Falls nein, warum nicht?
Zu 3.:
Nein. Es kann noch keine Genehmigung für die Brunnenanlagen erteilt werden, da das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für die Grundwasserförderung nicht abgeschlossen ist.
4. Gab es 2008/2009 in Siemensstadt Vernässungsschäden durch gestiegenes Grundwasser?
Zu 4.:
In diesem Zeitraum ist der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ein Kellerwasserschadensfall in Siemensstadt gemeldet worden. Darüber hinaus gibt es bestehende Erlaubnisse bei der Wasserbehörde für den Bereich Siemensstadt - außerhalb der Firma Siemens - zur Grundwasserförderung zum Zweck der Gebäudetrockenhaltung, die Vernässungsschäden vorbeugen.
5. Wie hat sich der aktuelle Grundwasserstand (GW) an den 3 beispielhaften Messpunkten 1320, 1324 und 624 im Zeitraum 01.09.2008 bis 31.12.2009 verändert?
Zu 5.:
Zwischen dem 01.09.2008 und dem 31.12.2009 schwankten die Grundwasserstände
- an der Messstelle 1320 in der Motardstraße zwischen 27,97 und 28,70 m über
NHN; das entspricht einem Grundwasserflurabstand von 4,85 bis 5,58 m und
- an der Messstelle 1324 am Wernerwerkdamm zwischen 29,13 und 29,51 m über
NHN; das entspricht einem Grundwasserflurabstand von 3,27 bis 3,59 m.
Zu der Grundwassermessstelle 624 gibt es keine aktuellen Daten. Sie befand sich nicht in Siemensstadt, sondern in der Lise-Meitner-Straße 27 in Charlottenburg. Hier wurden nur von 1937 bis 1947 Messwerte erhoben. Die Messstelle existiert nicht mehr.
6. Wie bewertet der Senat die Messergebnisse aus den in Frage 5 aufgelisteten Grundwassermessstellen?
Zu 6.:
Die relativ hohe Schwankungsamplitude für den Zeitraum zwischen dem 01.09.2008 und dem 31.12.2009 von 0,73 m an der Messstelle 1320 ist neben den natürlichen jahreszeitlichen Schwankungen überwiegend auf den Einfluss der Grundwasserhaltung, die noch für die Firma Siemens durch die Brunnen des Wasserwerks Jungfernheide erfolgt, zurückzuführen.
Die Schwankungsbreite von 0,32 m an der Messstelle 1324 in diesem Zeitraum entspricht mehr den natürlichen jahreszeitlichen Grundwasserstandsschwankungen im Urstromtal.
7. Kann die Gefahr von Vernässungsschäden durch gestiegenes Grundwasser für Hauseigentümer in Siemensstadt künftig als ausgeschlossen gelten?
Zu 7.:
Nein. Bei Kellern, die nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet sind - wozu jeder Bauherr lt. Berliner Bauordnung (BauO Bln § 13) verpflichtet ist - kann die Gefahr von Vernässungsschäden durch ansteigendes Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.