1. Wie schätzt der Berliner Senat die Lärmemissionen der Kleingärten in Charlottenburg-Nord entlang der Bundesautobahn in Richtung Seestraße und in Richtung Flughafen Tegel ein?
Zu 1.: An den zum Teil in unmittelbarer Nähe zu den Bundesautobahnen gelegenen Kleingärten sind die Verkehrslärmbelastungen als sehr hoch einzustufen.
2. Welche technischen Möglichkeiten sieht der Berliner Senat die Lärmschutzsituation zu verbessern?
Zu 2.: Zur Verringerung der Lärmbelastung durch technische Maßnahmen kommen für diesen Bereich vom Grundsatz her Maßnahmen zur Verringerung der Lärmemissionen an der Fahrbahnoberfläche (z. B. durch den Einsatz von doppellagig offenporigem Asphalt) oder zur Schalldämmung durch technische Bauwerke wie Lärmschutzwände oder –wälle in Frage.
3. Inwieweit ist die Errichtung zweier Lärmschutzwälle möglich und sinnvoll und mit welchen Kosten wäre zu rechnen?
Zu 3.: Diese Fragen können nur im Rahmen einer konkreten Objektplanung beantwortet werden. Zum Beispiel ist hierbei zu berücksichtigen, dass Lärmschutzwälle einen hohen Platzbedarf haben und ggf. Grunderwerbskosten anfallen.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Lärmminderungsmaßnahmen an Bundesautobahnen entsprechend den Regelungen der Verkehrslärmschutzrichtlinie (Richtlinie zum Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VlärmSchR 97 -) erfolgen. Lärmsanierungsmaßnahmen zum Schutz von Kleingärten sind hier ausdrücklich ausgeschlossen, eine Finanzierung einer Lärmminderungsmaßnahme ist mit den vom Bund für die Lärmsanierung zur Verfügung gestellten Finanzmitteln nicht möglich.