Benjamin Hoff
08.06.2010

Änderung der Vergabepraxis braucht mehr als neue Paragraphen

Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Ratzmann (Bündnis 90/Die Grünen)

1. Wie viel Prozent des jährlichen öffentlichen Einkaufs- bzw. Auftragsvolumens von Berlin (Behörden des Landes Berlin und die der Aufsicht des Landes Berlin unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen - Sondervermögen und Gesellschaften, die sich ausschließlich im Eigentum des Landes Berlin befinden) wurden in den Jahren 2007, 2008 und 2009 unter nachweislicher Berücksichtigung ökologischer Kriterien beschafft bzw. ausgeschrieben?

2. Wurde bei diesen Ausschreibungen die am 14.02.2008 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Drittelregelung (Drs.-Nr.: 16/0703) vollumfänglich berücksichtigt bzw. aus welchen Gründen wurde davon abgewichen?

3. Inwieweit wurde bei den Ausschreibungen allgemein anerkannte Umweltgütezeichen verwendet?

4. Hat der Senat auf der Basis des o.g. Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 14.02.2008 bereits ergänzende Richtlinien erlassen?

Zu 1. bis 4.: Zur Thematik der ökologischen Beschaffung hat der Senat in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – 16/1691 vom 27.08.2008 (zur Drs. 16/0703) bereits ausführlich Stellung genommen. Des Weiteren wird auf die Vorlage zur Beschlussfassung Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Drs. 16/2965 vom 16.02.2010), insbesondere auf § 7 – Umweltverträgliche Beschaffung - sowie die betreffenden Erläuterungen verwiesen.

Aufgrund der Ausführungsvorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung und Ausschreibungen nach der VOL (AVUm) werden ökologische Kriterien bereits seit 1994 berücksichtigt. ie aktuelle Fassung dieser Ausführungsvorschriften stammt von 2005. Da diese Vorschriften präzise regeln, was unter ökologischen Aspekten beschafft werden darf und was nicht, werden bei allen Beschaffungen ökologische Kriterien beachtet. Dementsprechend können keine gesonderten Daten über die Beachtung und Wertung ökologischer Aspekte erhoben werden, weil diese Teil der Leistungsbeschreibung der nachgefragten Produkte sind. Dies gilt auch im Bereich der Vergabe von Bauleistungen, in dem insbesondere die Verwendung bestimmter Baustoffe untersagt ist und der Einsatz umweltfreundlicher Lacke und Anstriche verbindlich vorgegeben ist.

5. Wie stellt der Senat sicher, dass die mit dem vorliegenden Vergabegesetzentwurf beabsichtigte stärkere Berücksichtigung von ökologischen Kriterien möglichst kurzfristig und umfassend in die Vergabepraxis überführt wird?

6. Liegen die zur Umsetzung der ökologischen Auftragsvergabe relevanten Verwaltungsvorschriften im Entwurf vor - bzw. in welchem Zeitraum sollen diese erstellt und verabschiedet werden?

7. Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat ergriffen bzw. geplant, um die rasche Implementierung der neuen Vergaberegelungen in die Verwaltungspraxis zu gewährleisten (Schulungen, Einrichtung von Beratungsstellen etc.)?

Zu 5. bis 7.: Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz wird mit seiner Verkündung in Kraft treten und dann für alle noch nicht begonnenen Vergabeverfahren anzuwenden sein. Die in Ausführung zu § 7 geplanten Verwaltungsvorschriften, die eine Weiterentwicklung und Spezifizierung der zurzeit geltenden Regelungen sind, liegen bereits in einem auf der Fachebene abgestimmten ersten Entwurf vor und werden nach der Verabschiedung des Gesetzes zeitnah vom Senat erlassen. Die Ausführungsvorschriften werden so präzise sein, dass den Beschaffungsstellen ein Handwerkzeug zur Verfügung gestellt wird, das sicherstellt, dass eine umweltgerechte Beschaffung nicht von dem individuellen Wissens- und Willensstand der Beschafferinnen und Beschaffer abhängt, sondern durch klare Vorgaben ein einheitliches Vorgehen im Land Berlin garantieren.

Darüber hinaus steht den auch öffentlichen Beschaffungsstellen in Berlin eine Vielzahl von umfangreichen Informationen - auch im Internet als Broschüren herunterladbar - in Form von Handbüchern, Leitfäden und Beispielen aus der Praxis zur Verfügung. Außerdem gibt es eine Reihe von staatlichen und privaten Institutionen, die Schulungen und Beratungen durchführen. Es ist beabsichtigt - in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie - entsprechende Schulungsangebote für die Beschaffungsstellen anzubieten, die dann auch die neue Rechtslage und deren Hintergründe beinhalten werden.



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