08.06.2010
Senat steuert Vergabe der Fördergelder im Gesundheits- und Sozialbereich wieder selbst
Der Senat wird zukünftig wieder eine größere Verantwortung bei der Vergabe von Zuwendungen im Gesundheits- und Sozialbereich übernehmen. Die Steuerung durch Politik und Verwaltung soll intensiviert werden. Ziel ist eine höhere Transparenz bei der Vergabe dieser Gelder. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales soll ab 2011 Anträge prüfen, Bescheide erteilen und die Zuwendungen ausreichen. Das betrifft Projekte aus verschiedenen Bereichen, wie Behindertenhilfe, HIV/AIDS, Drogen- und Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe, die ehrenamtlichen Besuchsdienste, Projekte für chronisch kranke Menschen, Stadtteilzentren/Selbsthilfekontaktstellen.
Dazu hat der Senat heute eine Vorlage von Sozialsenatorin Carola Bluhm und von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher beschlossen.
Bisher wurden diese staatlichen Zuwendungen von den Wohlfahrtsverbänden im Auftrag des Senats vergeben. Die Übernahme dieser hoheitlichen Aufgaben war durch Verträge geregelt: den Integrierten Gesundheitsvertrag, den LIGA-Vertrag und den Stadtteilzentrenvertrag. Diese drei Verträge laufen zum 31. Dezember 2010 aus. Deshalb war zu entscheiden, ob die mit der Umsetzung der Verträge verbundenen Dienstleistungen ausgeschrieben oder die Aufgaben in die Verwaltung zurückgeholt werden sollen.
Der Senat will die seit Jahren erfolgreiche fachliche Zusammenarbeit mit der LIGA der Wohlfahrtsverbände fortsetzen. Auch zukünftig soll gemeinsam über die Schwerpunkte und Projekte bei den Zuwendungen im Gesundheits- und Sozialbereich beraten werden. Für die konkrete Umsetzung und die Vergabe der finanziellen Mittel will die Verwaltung aber wieder mehr Verantwortung tragen.
Die Förderung der Wohlfahrtsverbände und der Projektlandschaft bleibt im Volumen gleich. Derzeit erhalten die Projekte über den Integrierten Gesundheitsvertrag jährlich 11.484.000 ¤, über den LIGA-Vertrag 12.919.000 ¤ und über den Stadtteilzentrenvertrag 3.771.000 ¤.