Benjamin Hoff
08.06.2010

Zigarettenkauf - ein Kinderspiel in Berlin?

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Bündnis 90/Die Grünen)

1. Wurde 2009 von den Bezirksämtern der Verkauf von Zigaretten mit Blick auf Jugendliche unter 18
Jahren in Tabakverkaufsstellen kontrolliert? Wenn ja, wie wurde dabei vorgegangen.

Zu 1.:

Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter kontrolliert im Rahmen seines Außendienstes die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen; dazu gehört auch die Kontrolle der Einhaltung des Abgabeverbots von Zigaretten und anderer Tabakwaren an unter
18-Jährige. Die Kontrollen erstrecken sich nicht nur auf Geschäfte, Tankstellen und Kioske, sondern umfassen auch Jugendschutzkontrollen in Gaststätten und Spielhallen. Einige dieser Kontrollen erfolgen in Kooperation zwischen den AOD-Kräften, den Beschäftigten des bezirklichen Jugendamtes und/oder des LKA.

Aufgrund des in der Regel sehr kurzen Abgabevorganges in Verkaufsstellen können nur relativ selten Verstöße direkt beobachtet und gerichtsfest dokumentiert werden. In den meisten Fällen sind rückwirkende Ermittlungen notwendig, wenn Kinder oder Jugendliche mit Tabakwaren in der Öffentlichkeit angetroffen werden. Nur selten lassen sich durch die Befragung der Minderjährigen als Zeugen eindeutig beweisbare Sachverhalte ermitteln. Häufig können durch die Angetroffenen entweder keine für die weitere Verfolgung ausreichend detaillierten Aussagen gemacht werden, oder aber es ergeben sich keine als Ordnungswidrigkeit zu ahndenden Tatbestände (z. B. Abgabe erfolgte nicht in einer Gaststätte, Verkaufsstelle oder sonst in der Öffentlichkeit, sondern in Privaträumen). Nicht selten verweigern die Kinder und Jugendlichen auch die Angaben zu der Abgabestelle bzw. Person.

Die eigentliche Abgabe von Tabakwaren lässt sich durch die Außendienstkräfte in der Regel nicht beobachten, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AOD der bezirklichen Ordnungsämter durch ihre Dienstkleidung für die Beschäftigten in den Geschäften erkennbar sind und dadurch eine gewisse „Warnsituation“ gegeben ist. Verdeckte Ermittlungen in Zivilkleidung sind gemäß Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung und die Ausstattung der Dienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter aber nicht zulässig.

Ein besonderes Augenmerk legen die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter bei ihren Kontrollen zudem auf die bei den Jugendlichen stark in Mode gekommenen Shisha-Bars (Wasserpfeifen-Bars), da nicht auszuschließen ist, dass dort auch eine Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige erfolgt.

Bei den Kontrollen gehen die bezirklichen Ordnungsämter bezüglich der Häufigkeit und der Schwerpunktsetzung teilweise sehr unterschiedlich vor. Zudem gibt es neben den allgemeinen verdachtsunabhängigen Kontrollen auch gezielte Einsätze aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung.

Bei festgestellten Verstößen werden die Betreiber/innen der Geschäftsstellen, Gaststätten, Spielhallen, Shisha-Bars u. ä. angezeigt und entsprechende Sanktionen eingeleitet.

2. Sind bzw. waren regelmäßige Kontrollen vorgesehen?

Zu 2.:

Im Rahmen des täglichen Außendienstes kontrollieren die Beschäftigten des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) stichprobenartig auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen bezüglich der Abgabe von Tabakwaren. Eingehenden Hinweisen und/oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bei den Ordnungsämtern wird gezielt nachgegangen.

Darüber hinaus führen die meisten Bezirke mindestens einmal im Monat regelmäßig gemeinsame, verdachtsunabhängige Jugendschutzkontrollen unter Einbeziehung des Abgabeverbots von Tabakwaren an Minderjährige durch.

3. Wie viele Anzeigen haben die Bezirksämter im Jahr 2009 wegen des Verkaufs von Zigaretten an
Jugendliche unter 18 Jahren erhalten? Bitte nach Bezirken auflisten.

Zu 3.:

Die von den bezirklichen Ordnungsämtern festgestellten Verstöße und deren sich daraus bedingenden Konsequenzen differieren sehr stark. (vgl. dazu Anlage)

4. Wie oft wurden im Jahr 2009 von den Bezirksämtern Bußgelder wegen des Zigarettenverkaufs an
Jugendliche unter 18 Jahren verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe? Bitte nach Bezirken auflisten.

Zu 4.:

Insgesamt wurden im Jahre 2009 berlinweit 26 Anzeigen wegen des nachweislichen Verkaufs von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren gefertigt. Diese führten in der Folge zu der Verhängung von 24 Bußgeldern in Höhe von insgesamt 10.250 EUR.

5. Trifft es zu, dass ein verschärfter Bußgeldkatalog in Bezug auf Alkohol- und Tabakverkauf an
Jugendliche erst im Sommer 2010 vorgelegt werden soll?

Zu 5.:
Ja. Anzumerken ist jedoch, dass es sich bei dem „Bußgeldkatalog“ lediglich um ein empfehlendes Rundschreiben an die Bezirksämter handelt.

6. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um dem Verkauf von Zigaretten an Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren, wie er durch Testkäufe des Forum Rauchfrei publik gemacht wurde, wirksam
entgegenzutreten ?

Zu 6.:
Die vom Senat eingerichtete Fachstelle für Suchtprävention bietet gemeinsam mit den Bezirken sowie durch weitere Partner des Aktionsprogramms „Berlin qualmfrei“ eine Vielzahl von Maßnahmen an, um den Tabakkonsum bei Kindern und Jugendlichen und dabei auch den Zugang zu Zigaretten zu verhindern. Einerseits richten sich die unterschiedlichen

Tabakpräventionsmaßnahmen und Interaktionen direkt an die Kinder und Jugendlichen (z. B. „Kinder stark machen“, Be smart-don’t start“, „Fiese Falle“, „Rauchst du noch oder lebst du schon?“, „Kampagne rauchfrei“ und die Bannmeile um Schulen sowie Kinder-/Jugendeinrichtungen). Andererseits werden durch Plakate, Info-Cards, Aufkleber und Gespräche Eltern sowie bestimmte Personengruppen (z. B. Personal in Supermärkten, Gaststätten und Tankstellen) für die Einhaltung des Jugendschutzes sensibilisiert. Um den Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche zu unterbinden, wurde in ganz Berlin die Kampagne „Jugendschutz! Das geht uns alle an“/„Wir halten uns an den Jugendschutz“ durchgeführt, die nach wie vor erfolgreich fortgesetzt wird. Testkäufe von Tabakwaren durch Minderjährige sind in Berlin nicht vorgesehen.

7. Wie bewertet der Senat den Vorschlag einer Lizenzierung des Tabakverkaufs und plant er eine
entsprechende Bundesratsinitiative dazu?

Zu 7.:
Die Erfahrungen anderer Länder weisen darauf hin, dass eine Verkaufseinschränkung (wie z. B. des Alkohols) keine positiven Resultate bewirkt und dies maßgeblich zu einer Erweiterung des illegalen Handels und Verkaufs führt. Neugierige Erstkonsumenten bzw. Tabakabhängige werden letztendlich durch eine Begrenzung der Verkaufsstellen nicht vom Rauchen abgehalten. Dem Senat ist daran gelegen, die Bürgerinnen und Bürger von den Vorteilen eines tabakrauchunbelasteten Lebens für ihre Gesundheit zu überzeugen und nicht durch Verbote zu zwingen. Eine Lizenzierung des Tabakverkaufs müsste bundesweit festgelegt werden. Eine Bundesratsinitiative ist nicht geplant.



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