Benjamin Hoff
08.06.2010

Ärztliche Versorgung in den Bezirken

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Robbin Juhnke (CDU)

1. Hat die als Aufsichtsbehörde zuständige Senatsverwaltung die in die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossene und am 24. März 2003 in Kraft getretene Änderung „Bedarfsplanrichtlinien-Ärzte“ eingeflossene Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin vorzuliegen gehabt, wonach die Aufteilung Berlins in 12 räumlich mit den Berliner Bezirken identische Versorgungsregionen aufgehoben und Gesamt-Berlin als eine Versorgungsregion festgesetzt wird?

Zu 1.: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2003 einvernehmlich eine Empfehlung an den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen, die Bedarfsplanungs-Richtlinie-Ärzte dahingehend zu ändern, dass das Land Berlin entgegen der bisherigen Regelung (12 Planungsbereiche) ein Planungsbereich wird. Der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen ist paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen, einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei unparteiischen Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder führen ihr Amt als Ehrenamt und sind nicht an Weisungen gebunden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Verwaltungsbehörde führt gemäß § 90 SGB V Abs. 4 Satz 2 die Rechtsaufsicht über die Geschäftsführung der Landesausschüsse. Der Landesausschuss hat die Aufsicht über die einvernehmliche Empfehlung unterrichtet.

2. Wie lautet die genaue Begründung dieser Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und was hat die Initiative ausgelöst?

Zu 2.: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin strebte bereits seit 1997 an, die damals

bestehenden 23 Planungsbezirke in einen einheitlichen Planungsbezirk Berlin umzuwandeln. Dies erfolgte vor allem vor dem Hintergrund der zum Teil bereits in den 90er Jahren ausgeprägten Überversorgung in den meisten Facharztgruppen, die nach der damals gültigen Bedarfsplanung für Berlin (23 Planungsbezirke) dennoch weitere Zulassungen für die ambulante ärztliche Versorgung in beträchtlichen Größen-ordnungen zur Folge hatte. Damit hat sich auch die Honorarsituation im ambulanten Bereich angesichts der budgetierten Gesamtvergütung verschärft, d. h. immer mehr niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mussten sich das begrenzte Honorarvolumen teilen. Durch die hohe Arztdichte lagen die Arzthonorare deutlich unter dem Bundes-durchschnitt. Im Zuge der Bezirksreform in Berlin zum 01.01.2001 wurden auch die neuen 12 Verwaltungsbezirke in der Bedarfsplanung ab 01.07.2001 für Berlin als Planungsbereiche zugrunde gelegt. Trotz der Reduzierung der Planungsbereiche von 23 auf 12 konnten weiterhin Ärztinnen und Ärzte verschiedener Facharztgruppen in einzelnen Planungsbereichen bis zur Versorgungsgradgrenze von 110 % zugelassen werden. Insgesamt lag der Arztbestand zum 01.07.2001 bei rd. 7.533 ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten in Berlin und war zu diesem Zeitpunkt schon mit 798 Ärztinnen bzw. Ärzten unter Berücksichtigung der Versorgungsgradgrenze für Gesamtberlin überversorgt. Erst durch die von der KV Berlin geforderte und von den Krankenkassen unterstützte Zusammenlegung der 12 Planungsbereiche zu einem Planungsbereich Berlin konnte die Niederlassungswelle in Berlin wesentlich eingeschränktwerden. In Folge der zum 01.06.2003 in Kraft getretenen Änderung der Bedarfsplanung für Berlin als ein Planungsbereich Gesamtberlin konnten sich zu diesem Zeitpunkt statt 213 Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen nur noch 29 Anästhesistinnen und Anästhesisten in Berlin neu niederlassen.

3. Hat die zuständige Senatsverwaltung dieser Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung zugestimmt und welche Beweggründe waren für die Zustimmung vorherrschend?

Zu 3.: Wie unter 1. ausgeführt, bedurfte es keiner Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu den Empfehlungen des Landesausschusses. Die zuständige Senatsverwaltung hat die Ent­scheidung zur Änderung der ärztlichen Bedarfsplanung aber durchaus begrüßt und als Mittel gesehen, um die bestehende Überversorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Berlin, die dazu beiträgt, dass die Kosten im Vergleich zu anderen Bal­lungsgebieten im Bundesgebiet sehr hoch sind, zu reduzieren. Negative Auswirkungen auf die Berliner Bevölkerung wurden nicht erwartet.

4. Wie viele niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung stehen aktuell – unabhängig von der auf theoretischen Vorgaben beruhenden Soll-Versorgungsquote – im Vergleich pro Kopf der Bevölkerung zur Verfügung, jeweils in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg-Hohenschönhausen, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Treptow-Köpenick, jeweils mit der Fachrichtung Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Frauenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kardiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungen- und Bronchialkunde, Neurologie und Psychiatrie, Orthopädie, Radiologie, Urologie?

5. Wie schätzt der Senat vor diesem Hintergrund – unabhängig von der auf theoretischen Vorgaben beruhenden Soll-Versorgungsquote – die Verteilung niedergelassener Ärzte auf die Berliner Bezirke ein?

6. Sind konkrete Planungen verfügbar, die Ausstattung der Berliner Bezirke mit niedergelassenen Ärzten mit Kassenzulassung anzugleichen oder sind bereits konkrete Maßnahmen in diese Richtung ergriffen worden und wenn ja, welche?

Zu 4., 5. und 6.: Aufstellungen von Versorgungsquoten pro Bezirk und pro Kopf der Bevölkerung stehen dem Senat nicht zur Verfügung.Sowohl nach der geltenden Bedarfsplanungsrichtlinie, in der Berlin ein Planungsgebiet ist, als auch bei bezirklicher Betrachtung besteht fast durchgehend eine Über­versorgung bei Haus- und bei Fachärztinnen und -ärzten. Eine Überversorgung wird bei über 110% des Plansolls der jeweiligen Fachgruppe angenommen.

Eine Unterversorgung mit Fachärztinnen und –ärzten wird bei unter 50% des Plansolls angenommen. Würde das Planungsgebiet auf die 12 Bezirke heruntergebrochen, bestünde nach derzeitigem Kenntnisstand des Senats eine Unterversorgung mit Radiologinnen und Radiologen in Neukölln und mit Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Marzahn-Hellersdorf.

Geplant ist eine Analyse der bestehenden Versorgungsstrukturen sowie möglicher Defizite. Dafür wurde im März 2009 zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung einer kleinräumigen Morbiditäts- und Versorgungsanalyse für den ambulanten Sektor geschlossen. Es sollen Korrelationen zwischen Versorgungs-, Morbiditäts- und Sozialstruktur ermittelt werden. Die Analyse der Versorgungsstruktur erfolgt auf der Basis des von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellten KVA-Tools (kleinräumige Versorgungsanalyse). Die zur Analyse notwendige Datenbereitstellung steht noch aus.

Bei Vorliegen der Ergebnisse wird der für die Bedarfsplanung zuständige Landesausschuss einen neuen Bedarfsplan unter Berücksichtigung der Rechtslage beschließen. Da der Gesetz­geber das Kriterium des „lokalen Versorgungsbedarfs“ trotz an sich bestehender Über­versorgung in einem Planungsbereich eingeführt hat, können die Erkenntnisse der klein­räumigen Versorgungsanalyse für die Planung berücksichtigt werden.


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