Vorbemerkung:
Risiko- und Fehlermanagement, Zertifizierungen, Qualitätsmessung sowie weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung sind Bestandteile eines Qualitätsmanagements, zu dem zugelassene Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V und der diesbezüglichen Vereinbarungen des Gemeinsamen Bundesaus-schusses (G-BA) verpflichtet sind.
Darüber hinaus sieht das SGB V eine Reihe weiterer Regelungen zur Sicherung der Qualität in zugelassenen, also insbesondere in Plankrankenhäusern, vor:
§ 135 a Verpflichtung zur Qualitätssicherung
§ 137 Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung
§ 137 a Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität
§ 137 b Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin
§ 137 c Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus.
Ergänzende Qualitätsanforderungen im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder sind nach der Regelung des § 137 Abs. 3 Satz 11 SGB V zulässig.
Damit ist Qualitätssicherung in Krankenhäusern eine Aufgabe, die vor allem durch bundesrechtliche Vorgaben geprägt und eigenverantwortlich von den Krankenhaus-trägern und Krankenkassen unter Beteiligung weiterer Partner der Selbstverwaltung
(z. B. Ärztekammer Berlin) wahrzunehmen ist.
Die Krankenhauspläne der Länder beinhalten im Wesentlichen Qualitätsvorgaben zur Strukturqualität, in einzelnen Ländern auch zur Prozessqualität.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Welche im aktuellen Berliner Krankenhausplan geförderten Krankenhäuser haben Maßnahmen des kontinuierlichen Risiko- und Fehlermanagements implementiert?
2. Welche konkreten Strukturen eines kontinuierlichen Risiko- und Fehlermanagements sind an den im neuen Berliner Krankenhausplan zu fördernden Krankenhäusern etabliert?
Zu 1. und 2.:
Fragen des Fehlermanagements in den Berliner Plankrankenhäusern wurden im Krankenhausbeirat erörtert. Im Ergebnis wurde von der Berliner Krankenhausge-sellschaft (BKG) eine Umfrage durchgeführt, an der sich rund 90 % der Plankranken-häuser (44 Häuser) beteiligten. Danach wurden bereits im Jahr 2005 von 41 Kranken-häusern Maßnahmen für die Einrichtung eines Risiko- und Fehlermanagements ergriffen oder geplant. Zur Ermittlung aktuellerer Angaben und konkreter Strukturen eines kontinuierlichen Risiko- und Fehlermanagements wäre eine erneute Umfrage erforderlich, die im Rahmen dieser Anfrage nicht geleistet werden kann. Es wird aber in diesem Zusammenhang auf die Auskünfte der Krankenhäuser in ihren strukturierten Qualitätsberichten verwiesen (siehe z.B. www.berliner-krankenhausverzeichnis.de/runtime/cms.run/doc/Deutsch/5/Startseite.html). Aus einer Mitteilung der Ärztekammer Berlin geht hervor, dass sich 10 Krankenhäuser am Netz-werk CIRS (Critical Incident Reporting System) - Berlin beteiligen (www.cirs-berlin.de).
3. Welche Häuser des Berliner Krankenhausplans verfügen über KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) oder JCAHO (Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organisations) -Akkreditierungen bzw. Zertifizierungen, und um welche Akkreditierungen bzw. Zertifizierungen handelt es sich?
Zu 3.:
Durch vielfältige Formen der Zertifizierung bzw. Akkreditierung belegen Berliner Krankenhäuser ihre Bemühungen um eine hohe Versorgungsqualität. So besitzen nach einer Übersicht der Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) (www.ktq.de) 16 Berliner Krankenhäuser eine KTQ – Zertifizierung. Weitere Zertifizierungsverfahren in Berliner Krankenhäusern sind:
- European Foundation for Quality Management (EFQM)
- Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organisation (JCAHO)
- ISO EN 9001: 2000
- proCum Cert (pCC).
Weiter haben Medizinische Fachgesellschaften Verfahren zur Zertifizierung, beispiels-weise von Zentren, entwickelt, nach den ebenfalls zahlreiche Angebote in Berliner Krankenhäusern zertifiziert sind.
Krankenhausbezogene Aussagen zur Art der Zertifizierung können wiederum den strukturellen Qualitätsberichten entnommen werden.
4. Welche Möglichkeiten der Qualitätsmessung von Krankenhausleistungen sieht der Senat in Ergänzung der in den so genannten „strukturierten Qualitätsberichten“ aufgeführten Zählung von Leistungen pro Zeiteinheit auf der Ebene der Ergebnisqualität konkret?
Zu 4.:
Hierzu wird zunächst auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 16/13153 verwiesen. Diese beispielhafte Aufzählung macht bereits deutlich, wie vielfältig und komplex die Methoden zur Qualitätsmessung sind. Darüber hinaus wird zunehmend der Notwendigkeit einer Sektor übergreifenden Qualitätssicherung und -messung Rechnung getragen, beispielsweise durch Entwicklung von Registern (z. B. Klinische Krebs-register, Endoprothesenregister). Eine gute oder schlechte Versorgungsqualität (die z. B. bei Krebserkrankungen in einer hohen oder niedrigen 5-Jahres-Überlebensrate ihren Ausdruck finden könnte) lässt sich aber dann unter Umständen nicht mehr auf die Leistungserbringung in einem konkreten Versorgungssektor (Krankenhaus, ambulante Versorgung, Rehabilitation) zurückführen. Auch andere, nicht durch die gesundheitliche Versorgung zu verantwortende Faktoren (z. B. Compliance oder Gesundheitsverhalten des Patienten) können bei Sektor übergreifendem Herangehen die Qualitätsindikatoren stärker beeinflussen.
5. Von welcher (neutralen, externen) Instanz werden die Angaben der Krankenhäuser zum Fehlermanagement in Berlin überprüft?
Zu 5.:
Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist keine derartige überprüfende Instanz bekannt.
6. Welche Rolle spielt die Qualität der Versorgung, so wie sie der Senat anhand der strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser bewertet, bei der Erstellung des neuen Krankenhausplans?
Zu 6.:
Der Senat prüft bei der Aufnahme in den Krankenhausplan bzw. bei einer Planfort-schreibung, ob bestimmte Mindestanforderungen, beispielsweise in struktureller oder personeller Hinsicht erfüllt, sind. Dabei werden auch Informationen der strukturierten Qualitätsberichte einbezogen. Für krankenhausplanerische Entscheidungen besitzen andere Informationsgrundlagen größere Bedeutung, z. B. die Daten der Krankenhaus-statistik oder nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG).
7. Für wie viele der im bisherigen Krankenhausplan geförderten Häuser werden sich infolge der strukturierten Qualitätsberichte Konsequenzen für die Förderung im kommenden Krankenhausplan ergeben, welche Häuser sind dies und welche qualitativen Stärken oder Mängel führten hier zu Veränderungen?
Zu 7.:
Krankenhausplanerische Entscheidungen werden im Ergebnis eines strukturellen Verfahrens zur Planaufstellung bzw. Fortschreibung getroffen. Es sind nicht Planungs- bzw. Förderentscheidungen mit Einzelinformationen des strukturierten Qualitäts-berichtes in einem ursächlichen Zusammenhang zu stellen.
8. Teilt der Senat auch in seiner aktuellen Krankenhausplanung die in der Fortschreibung 2006 gemachte Aussage, die Prozess- und Ergebnisqualität der stationären Behandlung sei für bestimmte medizinische Diagnosen, Abteilungen und Zentren durch die Gestaltung des Krankenhausplans nicht zu beeinflussen?
9. Sofern der Fall: wie begründet der Senat dies, und für welche Abteilungen und Zentren gilt dies aus Sicht des Senates konkret?
Zu 8. und 9.:
Ja. Über die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen hinaus ist eine mit kranken-hausplanerischen Konsequenzen verbundene Einflussnahme auf die Prozess- und Ergebnisqualität nur im Einzelfall gegeben, z. B. bei Auswahlentscheidungen, die dann erforderlich werden, wenn das Angebot an bedarfsgerechten Versorgungskapazitäten den tatsächlichen Bedarf übersteigt.
Die Krankenhausplanung ist ein wesentliches Instrument zur Durchführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), dessen Zweck die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser ist. Soweit Anknüpfungspunkte bestehen, beispielsweise beim nicht abschließenden Ausweis auf der Ebene der Subdisziplinen oder im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Unfall- und Notversorgung, werden diese nach Möglichkeit unter konstruktiver Einbindung der Vertragsparteien genutzt.
10. Wie (durch Anwendung welcher Methoden) stellt der Senat sicher, dass ohne Aufwuchs der Investitionszuschüsse im Doppelhaushalt 2010/11 für die Berliner Krankenhäuser - trotz Inflation, hoher Teuerungsrate bei medizinischen Investitionsgütern, trotz zu erwartender Tarifsteigerungen und steigender Betriebskosten, denen im Rahmen der dualen Finanzierung auf Seiten der Krankenkassen kaum Kompensationsmöglichkeiten gegenüberstehen, und trotz zunehmenden Fachkräftemangels - die Qualität der Patientenversorgung bei steigender Bettenzahl in Berlin nicht abnimmt?
Zu 10.:
Die Krankenhausversorgung wird trotz sich verändernder Rahmenbedingungen auch in den nächsten Jahren in guter Qualität in Berlin sichergestellt sein. Die Erwartung des Senats stützt sich auch darauf, dass im Zuge der bisherigen Vorbereitung des Krankenhausplans 2010 in der Vielzahl der Anhörungsgespräche mit den Krankenhaus-trägern und aus den Stellungnahmen der BKG keine Hinweise erkennbar waren, dass es in den nächsten Jahren zu Einbrüchen in der Versorgungsqualität kommen könnte.
11. Ist der Senat der Ansicht, dass ein Krankenpfleger oder eine Ärztin durchschnittlich mehr Patientenbetten betreuen sollte, als dies aktuell an den Berliner Krankenhäusern der Fall ist und - sofern der Fall - in welchen Fächern/Abteilungen gilt dies aus Sicht des Senates?
12. Sofern nicht der Fall: wie stellt der Senat sicher, dass an den in den kommenden Krankenhausplan aufgenommenen Häusern parallel zu einem Bettenaufwuchs ein adäquater Personalaufwuchs stattfindet, damit jedem neuen Bett auch angemessene Versorgungskapazitäten gegenüber stehen und die Patientensicherheit gewährleistet ist?
Zu 11. und 12.:
Die Relationen Zahl der Krankenpfleger/innen bzw. Ärzte/innen je Patientenbett sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und deshalb ohne Kenntnis der konkreten Versorgungsbedingungen im jeweiligen Krankenhaus kaum bewertbar. Es liegt in der Organisationsverantwortung der Krankenhausträger, die Personalbemessung so vor-zunehmen, dass die Versorgung qualitätsgerecht erfolgen kann und vorgegebene (Mindest-)Anforderungen (z. B. des G-BA) erfüllt werden können.