1. Welche Bezirke bzw. Ortsteile umfasst der Berliner Südwesten im Sinne der Krankenhausplanung des Senates, welche geografische Einteilung Berlins findet für diejenigen Versorgungsbereiche Anwendung, in denen das Regionalisierungsprinzip gelten soll (z.B. wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung, psychiatrische Pflichtversorgung)?
Zu 1.:
Zur krankenhausplanerischen Versorgungsregion „Südwest“ gehören die Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg. Für regionalisierte Betrachtungen im Bereich der Basisversorgung und der Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie findet eine Einteilung in sechs Versorgungsregionen (Zusammenfassung von jeweils zwei Bezirken), in der Erwachsenenpsychiatrie in 12 Regionen (Bezirke) Anwendung.
2. Wie lauten die Parameter Bettendichte, Fallzahl, Verweildauer, Pflegetagevolumen und Bettenauslastung im Berliner Südwesten aktuell, wie verhalten sie sich zu den anderen Bezirken/Versorgungsregionen Berlins?
Zu 2.:
Die nachfolgende Tabelle (siehe Druckstück) beinhaltet die Parameter für das Jahr 2008: im Jahresdurchschnitt aufgestellte vollstationäre Betten, deren Krankenhausfälle, Pflegetage, die entsprechende mittlere Verweildauer und die Auslastung. Sie beruhen im Wesentlichen auf den Angaben der bundesweiten Krankenhausstatistik des Statistischen Amtes Berlin–Brandenburg. Einbezogen sind alle Plankrankenhäuser, die bei Veröffentlichung der Landesdaten berücksichtigt wurden, einschließlich Charité.
Soweit die Angaben sich auf einzelne Krankenhausstandorte von Krankenhäusern mit Standorten in unterschiedlichen Regionen beziehen, ist eine Ermittlung auf Grundlage der Krankenhaustatistik nicht möglich. Die Angaben beruhen in diesen Fällen auf Auskünfte der betroffenen Krankenhäuser für die einzelnen Standorte.
3. In welchen medizinischen Fachbereichen besteht aus Sicht des Senates im Berliner Südwesten eine Über- bzw. Unterversorgung, plant der Senat im Südwesten Veränderungen der fachabteilungsbezogenen Kapazitätsvorgaben?
Zu 3.:
Im Rahmen der Krankenhausplanung werden Bedarfsfeststellungen für die einzelnen in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser und für das Land Berlin insgesamt (aktueller Bedarf und Bedarfsprognose) getroffen, nicht aber für die einzelnen Versorgungsregionen.
Zusätzlich werden im Rahmen der psychiatrischen Versorgungsplanung Bettenorientierungswerte für die psychiatrischen Versorgungsregionen abgeleitet. Für den Bereich der Basisversorgung besteht das Planungsziel „Wohnortnähe“ bzw. Verbesserung der regionalen Verteilung der Bettenkapazität.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann für das Land Berlin insgesamt nicht von einer Überversorgungssituation gesprochen werden. Berlin hat im Vergleich der Bundesländer die geringste umlandversorgungsbereinigte Bettendichte. Die Kapazitäten in Plankrankenhäusern sind hoch ausgelastet. In einzelnen Fachgebieten wird auch in Folge der demografischen Entwicklung ein Mehrbedarf gesehen. Dies betrifft beispielsweise die Geriatrie, Neurologie und die psychiatrischen Fachgebiete.
Zutreffend ist, dass der Südwesten überdurchschnittlich mit Bettenkapazitäten im Bereich der Basisversorgung ausgestattet ist, andere Regionen (z. B. Ost und Südost) hingegen unterdurchschnittlich. Eine Verlagerung von Kapazitäten (Abbau in überdurchschnittlich ausgestatteten Regionen und Neuerrichtung in unterdurchschnittlich ausgestatteten Regionen) allein zur Verbesserung der regionalen Kapazitätsverteilung ist aus Sicht der Krankenhausplanung nicht vertretbar.
Vielmehr besteht das Ziel darin, bei einem erkennbaren Mehrbedarf durch Kapazitätsaufbau in unterdurchschnittlich ausgestatteten Regionen und bei einer Überversorgung durch Reduzierung in überdurchschnittlich ausgestatten Regionen im Rahmen zulässiger Ermessensausübung planerisch zu reagieren.
4. Wie lautet die Gesamteinschätzung des Senates hinsichtlich des stationären Versorgungsgrades des Berliner Südwestens, welche Kapazitätsanpassungen oder -verlagerungen sind aus Sicht des Senates ggf. sinnvoll und durch welche konkreten Maßnahmen sollen sie umgesetzt werden?
Zu 4.:
Aussagen und Entscheidungen hierzu müssen dem neuen Krankenhausplan 2010 vorbehalten bleiben.
5. In den letzten Wochen äußerten Vertreter des Senates wiederholt, die Charité solle nach Wunsch des Senates mit Vivantes ein gemeinsames Konzept für die Krankenhausstandorte der beiden Konzerne im Berliner Südwesten vorlegen. So äußerte ein Vertreter der Finanzverwaltung etwa am 12. Oktober 2009 in der „Berliner Morgenpost“, „der Senat erwarte, dass die beiden städtischen Klinikkonzerne ein Konzept vorlegten, was mit den Krankenhausstandorten im Berliner Südwesten geschehen solle“. Ist der Senat der Ansicht, dass für eine zentrale krankenhausplanerische Aufgabe wie die Standortplanung die Initiative von zwei Klinikkonzernen ausgehen sollte, oder sieht er diese Aufgabe als seine eigene Kernkompetenz an, wobei die Standort- und regionale Kapazitätsplanung zentral durch den Senat unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen aller Mitbewerber (also auch privater und freigemeinnützige Träger) erfolgen sollte?
Zu 5.:
Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten. Eine entscheidende Grundlage dafür bildet der Krankenhausplan. Die krankenhausplanerischen Entscheidungen beruhen auf dem festgestellten Bedarf im Einzugsbereich der Krankenhäuser und berücksichtigen die Vorstellungen aller Krankenhausträger zur Entwicklung ihrer Krankenhäuser. Soweit Angebote der Krankenhäuser für die Sicherstellung der Versorgung im Einzugsbereich des Krankenhauses bzw. in Berlin insgesamt den Bedarf übersteigen, ist eine Auswahlentscheidung vorzunehmen. Dabei sind die Angebote bei der Planaufnahme zu präferieren, die den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht werden.
6. Sofern letzteres der Fall ist: Wie lautet das Standortkonzept des Senates für die Krankenhäuser im Berliner Südwesten, welche Vorgaben macht der Senat den beiden landeseigenen Klinikkonzernen zur Berücksichtigung sei-nes Konzeptes bei ihrer gemeinsamen Standortplanung?
Zu 6.:
Festlegungen hierzu wird der neue Krankenhausplan 2010 treffen. Dabei werden die Vorschläge der vom Senat eingerichteten Strategiegruppe, die den Auftrag hat, ein Strukturkonzept in der Region Südwest zwischen der Charité und Vivantes im Bereich der Krankenhausversorgung zu entwickeln, berücksichtigt.
7. Wie stellt der Senat sicher, dass im Rahmen anstehender Umstrukturierungen und einer ggf. anstehenden Neuaufteilung der Krankenversorgung im Berliner Südwesten gleiche Chancen für Bewerber aller Trägerschaften bestehen?
8. Inwiefern werden bei der Krankenhausplanung für den Berliner Südwesten potenzielle private Träger berücksichtigt, liegen aktuell Interessensbekundungen privater Träger für eine weitergehende Beteiligung an der stationären Versorgung im Berliner Südwesten vor, plant der Senat Veränderungen in den Anteilen privater, freigemeinnütziger und öffentlicher Träger?
Zu 7. und 8.:
Bislang sind keine Entscheidungen zur Neuaufteilung der Krankenversorgung bzw. zu Veränderungen der in öffentlicher Trägerschaft vorgehaltenen Krankenhausversorgungsangebote des Südwestens getroffenen worden (siehe Antwort zu 6.). Bei der Durchführung des KHG ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten.
Von Krankenhäusern unterschiedlicher Trägerschaft wurden Anträge zur stärkeren Beteiligung an der Krankenhausversorgung gestellt, auch von Krankenhäusern der Region Südwest. Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben, unter Berücksichtigung der konkreten Versorgungsziele des neuen Krankenhausplans 2010. Entscheidungen zu Veränderungen im Umfang der Planaufnahme von einzelnen Krankenhäusern werden vom Senat mit dem neuen Krankenhausplan 2010 beschlossen.