Benjamin Hoff
07.12.2009

Muslimische Seelsorge

Antwort der Senatskanzlei auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen)

Die Kleine Anfrage betrifft unter anderem Sachverhalte, die der Senat nicht allein in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher – etwa bei einzelnen Krankenhäusern - (Einrichtungen) um eine Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden an angegebener Stelle zusammenfassend wiedergegeben:

1. In welchen Krankenhäusern besteht welches seelsorgerische Angebot für Musliminnen und Mus­lime (bitte nach Anbietern, Umfang und Häufigkeit getrennt auflisten)?

Zu 1.:

Die Berliner Krankenhausgesellschaft als Vereinigung der Träger von Krankenhäu­sern und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie ihrer Spitzenverbände im Land Berlin hat auf Anfrage mitgeteilt, dass zu dern oben genannten aufgeworfenen Fragestellungen keine Infor­mationen der angeschlossenen Einrichtungen vorliegen. Die durch den Senat durch­geführte gezielte Einzelabfragungen bei Krankenhäusern erbrachte die folgenden Ergebnisse, die allerdings keinesfalls repräsentativ sind und daher keine einheitliche Beantwortung der Fragen zulassen:

In der Regel besteht in den Krankenhäusern kein spezielles seelsorgerisches Ange­bot für Musliminnen und Muslime. und Musliminnen.

Grundsätzlich werden jedoch auf Patientenwunsch Kontakte zu muslimischen Seel­sorgern über muslimischen Gemeinden und Imamen hergestellt und Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Teilweise existiert ein ehrenamtlicher Hospizdienst mit Musliminnen und Musli­men und Musliminnen bzw. leisten christliche Seelsorgerinnen und Seelsorger auch überkonfessionell seelsorgerische Betreuung. Allerdings wird von der überwiegenden Anzahl der Krankenhäuser auf nur eine geringe Nachfrage verwiesen. Die muslimische Seelsorge wird auch durch die Angehörigen der Patientinnen und Patienten organisiert.

2. In welchen Justizvollzugsanstalten besteht welches seelsorgerische Angebot für Musliminnen und Muslime (bitte nach Anbietern, Umfang und Häufigkeit getrennt auflisten)?

Zu 2.:

Haftanstalt

Seelsorgerisches Angebot

JVA Tegel

- Jeden 1. Freitag im Monat (durch das Türkische. Generalkonsulat ver­mittelt) 1 Stunde sogenanntes. Freitagsgebet, an dem durch­schnittlich 25-30 Gefangene teilnehmen

- anlässlich hoher islamischer Feste (Ramadan, Opferfest etc.) werden durch das Türk. Generalkonsulat regelmäßig religiöse Veranstaltungen durchgeführt (zuletzt am 22.09.09) neben türk. Gefangenen nehmen auch andere In­haftierte muslimischen Glaubens teil

- Gruppenangebote des Berliner Strafgefangene und Kranken­hilfe e.V. (BSK) in den Teilanstaltalten II,III,V und VI. Die überwiegend türkischstämmigen Mitarbeiter des Vereins bieten im 14-tägigen Rhythmus (1 Stunde) in den genannten Teilanstalten Gesprächsgruppen für türkische und andere Gefangene an.

- Der Berliner Strafgefangene und Krankenhilfe e.V. hat anläss­lich des Ramadanfestes 2 Veranstaltungen in den Teilanstalten III und VI ausgerichtet.

- In der Teilanstalt III wird durch den Verein "Lichtjugend e.V." einmal wöchentlich für 2 ½ Stunden Islamunterricht ange­boten. Das Gruppenangebot findet in deutscher Sprache statt und wird leider so gut wie nicht wahr genommen, so dass der Verein nur noch sporadisch in die Anstalt kommt.

- Weitere Gesprächsgruppen für muslimische Gefangene in verschiedenen Teilanstalten werden im Bedarfsfall durch ei­nen seit vielen Jahren in der Haftanstalt tätigen freien Mitar­beiter angeboten.

Angebote, die ausschließlich die seelsorgerische Betreuung zum Inhalt haben, gibt es nicht.

JVA Moabit

- Jeden 1. Freitag im Monat werden in den Teilanstalten I und II für jeweils 1 Stunde religiöse Gesprächsgruppen für türki­sche Muslime durch zwei Imame angeboten (durch Türk. Generalkonsulat vermittelt)

Am zweiten und vierten Freitag im Monat wird in diesen beiden Teilanstalten für 1 ½ Stunden eine Gesprächsgruppe mit religiö­sem Bezug für arabische Muslime angeboten, die von einem freien Mitarbeiter auf Honorarbasis durchgeführt wird.

JVA für Frauen Berlin

Die Betreuung muslimischer Inhaftierter wird in der JVA für Frauen Berlin über die Anstaltsseelsorge oder die Gruppenleitungen ver­mittelt.

Generell gilt für alle anerkannten Glaubensgemeinschaften, dass die Kontaktherstellung soweit diesbezüglicher Bedarf besteht, un­kompliziert und zügig erfolgt.

Die relativ geringe Anzahl weiblicher Muslime in der JVA für Frauen Berlin nimmt das bekannte Angebot jedoch äußerst selten in Anspruch. Statistisch wird dies nicht erfasst.

JVA Charlot­tenburg

- Monatlicher Gesprächskreis mit einem Imam

- Türk. Botschaft organisiert einmal im Jahr das Zuckerfest

Daneben sind muslimische Gefangene ausdrücklich eingeladen an den christlichen Gottesdiensten und an dem konfessionsübergrei­fendem Gruppenangebot "Gott und die Welt" teilzunehmen.

JSA Berlin

Es gibt eine wöchentliche "Islam-Gruppe" in der die muslimischen Gefangenen von Studenten theologisch unterrichtet und seelsorge­risch betreut werden. Diese Gruppe findet bei den Insassen großen Anklang.

Daneben werden die Insassen muslimischen Glaubens von den beiden in der JSA Berlin tätigen evangelischen und katholischen Seelsorgern mitbetreut. Die Seelsorge findet auf Antrag in Einzel­gesprächen statt.

In den übrigen Justizvollzugsanstalten (Plötzensee, Düppel, Hakenfelde, Justizvoll­zugskrankenhaus Berlin, Jugendarrestanstalt Berlin) gibt es keine religiösen bzw. seelsorgerischen Angebote für muslimische Gefangene, da zumeist die Möglichkeit besteht im Rahmen von Vollzugslockerungen entsprechende Angebote außerhalb des Vollzuges in Anspruch zu nehmen.

3. In welchen Pflege- und Senioreneinrichtungen besteht welches seelsorgerische Angebot für Musli­minnen und Muslime (bitte nach Anbietern, Umfang und Häufigkeit getrennt auflisten)?

Zu 3.:

Laut Bundespflegestatistik gem. § 109 SGB XI gibt es keine Berichtspflicht seitens der Einrichtungen wie, wie oft und in welchen Räumen religiöse Riten bzw. Beratun­gen in Einrichtungen ausgeübt werden bzw. werden können.

Auch in den vom Land Berlin durchgeführten Zusatzerhebungen in der vollstationä­ren Pflege werden keine Daten zur o.g. Fragestellungen erfasst.

Somit liegen auch keine Daten zu seelsorgerischen Angeboten bzw. zu seelsorgerischen Beratungen für Musliminnen und Muslime vor.

4. Wie viele seelsorgerische Beratungen wurden in den letzten drei Jahren in Krankenhäusern, Justiz­vollzugsanstalten und Pflegeeinrichtungen durchgeführt (bitte nach Konfessionen und Orten getrennt auflisten)?

Zu 4.:

Die evangelischen und katholischen Seelsorger/innen in Krankenhäusern führen Besuche und Beratungen bei den Patientinnen und Patienten durch und sind täglich für diese erreichbar. Die Seelsorger/innen arbeiten eigenständig und im Auftrag der jeweiligen Kirche. Die Häufigkeit der seelsorgerischen Beratungen wird regelmäßig nicht dokumentiert. Eine Erhebung über die Anzahl durchgeführter seelsorgerischer Beratungen in Justizvollzugsanstalten und Pflegeeinrichtungen findet nicht statt.

Grundsätzlich verbietet der Datenschutz eine öffentlich zugängliche Dokumentation der seelsorgerischen Gespräche und Beratungen.

5. In welchen Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten und Pflegeeinrichtungen gibt es Gebets­räume und regelmäßige Gottesdienste (bitte nach Konfessionen getrennt auflisten)?

Zu 5.:

Christliche Religionsgemeinschaften

Anstaltskirchen gibt es in der JVA Tegel und der JVA Plötzensee. Hier finden regelmäßig Gottesdienste statt.

Die JVA Moabit verfügt über einen Anstaltskirchenraum, der regelmäßig für evangelische und katholische Gottesdienste genutzt wird.

In der JVA Charlottenburg werden zweimal monatlich christliche Gottesdienste in einem konfessionsübergreifenden Gebetsraum abgehalten.

In der JSA Berlin findet regelmäßig sonntags ein ökumenischer Gottesdienst (kein spezieller Gebetsraum) statt.

Für die Gefangenen der JVA für Frauen Berlin werden in beiden Bereichen des geschlossenen Vollzuges (Pankow und Lichtenberg) regelmäßig Gottesdienste angeboten.

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Pflegeheime - je nach Konfession - eigene Möglichkeiten zur Gebetsausübung bereithalten.

Es gibt in den meisten konfessionellen Krankenhäusern eigene Kapellen oder christliche bzw. religionsübergreifende Andachtsräume, in denen in Einzellfällen täglich (christliche) Gottesdienste gehalten werden.

Die Vivantes Kliniken verfügen beispielsweise an vier Vivantes-Klinikstandorten über einen Raum der Stille, der von Angehörigen aller Konfessionen genutzt wird. Es ist geplant, im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen auch die übrigen Vivantes-Klinikstandorte mit multikonfessionellen Gebetsräumen auszustatten. Gottesdienste und Andachten für

evangelische und katholische Religionsangehörige werden teilweise in diesen Räumen oder in Kapellen an den Klinikstandorten durchgeführt.

In allen Pflegeeinrichtungen der Vivantes Forum für Senioren GmbH finden einmal monatlich Gottesdienste unter Begleitung evangelischer und katholischer Seelsorger/innen statt. Auch an christlichen Feiertagen werden Gottesdienste in den Einrichtungen gehalten. Alternativ wird in einigen Häusern ein ökumenischer Gottesdienst angeboten.

Islamische Religionsgemeinschaften

Spezielle Gebetsräume für muslimische Gefangene gibt es in keiner Berliner Justizvollzugsanstalt. Es wird unterstellt, dass die Gefangenen ihre Gebete in ihrem Haftraum, im Rahmen der unter 2. genannten Gruppenangebote oder in einem der zur Verfügung stehenden Gruppen- bzw. Multifunktionsräume durchführen können.

Aus dem Pflegekonzept des türkischen Pflegeheims in der Methfesselstraße 43, 10965 Berlin, Träger: TÜRK BAKIM EVI Pflegeeinrichtungen gGmbH, ist bekannt, dass es dort einen Gebetsraum gibt.

6. Wie wird die seelsorgerische Tätigkeit finanziert?

Zzu 6.:

Die Gesprächsgruppe für arabische Muslime in der JVA Moabit und der monatliche Gesprächskreis mit dem Imam in der JVA Charlottenburg werden aus Honorarmitteln von der jeweiligen Haftanstalt getragen. Alle übrigen Angebote unter 2. genannten Angebote in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin werden ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis erbracht.

Das Spektrum der Leistung der Pflegeversicherung umfasst keine seelsorgerischen Inhalte.

Die seelsorgerische Tätigkeit wird in unterschiedlicher Ausprägung von den Kirchen bzw. den Trägern der Krankenhäuser finanziert.

7. Wie unterstützt der Senat die seelsorgerische Begleitung der verschiedenen Religionsgemeinschaften?

Zu 7.:

Nach Artikel 15 Abs. 1 des Evangelischen Kirchenvertrages vom 20. Februar 2006 steht der Kirche das Recht zu, unter anderem u.a. in Justizvollzugsanstalten, Polizeieinrichtungen und sonstigen Einrich­tungen der öffentlichen Hand Gottesdienste und religiöse Veranstal­tungen abzuhalten sowie seelsorgerisch und diakonisch tä­tig zu wer­den. Dafür wird die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit geeigneter Räume gewährleistet. Entsprechend der "Vereinbarung zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz, und der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, vertreten durch den Präsidenten des Konsistoriums, über die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten" vom 10. Januar 2001 werden die für die Ausübung der Gefängnisseelsorge benötigten Räume (gottesdienstlicher Raum und Dienstzimmer) kostenfrei bereitgestellt; analog gilt dies auch für die Seelsorgerinnen und Seelsorgern anderer Konfessionen.

Der Senat hat bis auf die Investitionsförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz bzw. nach dem Landeskrankenhausgesetz keine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der seelsorgerischen Begleitung. Im Krankenhausplan befindliche Einrichtungen werden gefördert, um eine wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen. Dabei können grundsätzlich nur die notwendigen Investitionen gefördert werden.

Im Landeskrankenhausgesetz ist zudem geregelt, dass die Krankenhäuser auf Wunsch die seelsorgerische Betreuung der Patientinnen und Patienten ermöglichen.

Außerdem kofinanziert der Senat die Ausbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Telefonseelsorge und der Kirchlichen Telefonseelsorge aus dem Integrierten Gesundheitsvertrag. Die Durchführung der telefonseelsorgerischen Angebote wird hingegen nicht aus dem Vertrag finanziert.



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