1. Welche Betäubungsmittel wurden in welcher Justizvollzugsanstalt in den Jahren 2006, 2007, 2008 und im laufenden Jahr 2009 aufgefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Substanz, der jeweiligen Menge und der Justizvollzugsanstalt)?
Zu 1.:
a) Justizvollzugsanstalt Tegel
Folgende Mengen Betäubungsmittel wurden aufgefunden (Angaben in Gramm):
Haschisch Heroin Kokain
2006: 884,7 42,2 0,5
2007: 702,1 36,0 1,9
2008: 1523,4 13,4 2,3
2009 (bis 30.09.2009)
356,3 24,1 0,0
b) Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Hierüber liegen keine spezifizierten Zahlen vor. Aufgefundene drogenverdächtige Substanzen werden immer den Ermittlungsbehörden übergeben, ohne dass Rückmeldungen über etwaige Untersuchungsergebnisse in jedem Einzelfall erfolgen. In der Regel handelt es sich um Heroin, Kokain oder cannabinoide Substanzen. Im Jahr 2006 waren es 12 und im Jahr 2007 16 Drogenfunde, im Jahr 2008 waren es ebenfalls 16 Drogenfunde und im Jahr 2009 (bis zum 22.10.2009) waren es 26 Funde (Haschisch, Amphetamine, Heroin, Kokain) mit Mengen von jeweils unter 3 Gramm.
c) Justizvollzugsanstalt Charlottenburg
Die in der JVA Charlottenburg im Zeitraum von 2002 bis 2007 aufgefundenen Drogen verteilen sich folgendermaßen:
2006: 4,4 Gramm Heroin,1,9 Gramm Marihuana, 54,1 Gramm Haschisch, 3 Pilze mit halluzigener Wirkung
2007: 1,7 Gramm Haschisch,0,9 Gramm Marihuana, 11 Ampullen Anabolika (Testosteron)
2008: 21,3 Gramm Marihuana, 57,8 Gramm Haschisch, 51,9 Gramm Ecstasy
2009(bis 26.10.2009): 33,3 Gramm Marihuana, 51,1 Gramm Haschisch
d) Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Im Jahr 2006 wurde sechsmal Cannabis und einmal Heroin in Kleinstmengen, im Jahr 2007 zweimal Heroin und zweimal Cannabis in Kleinstmengen sichergestellt.
Im Jahr 2008 wurde achtmal Cannabis in Kleinstmengen und im Jahr 2009 (bis 21.10.2009) wurde siebenmal Cannabis in Kleinstmengen sichergestellt
e) Jugendstrafanstalt Berlin
In den Jahren 2006 bis 2009 (bis 20.10.2009) wurden für den gesamten Bereich der Jugendstrafanstalt Berlin die nachfolgenden Gesamtmengen an Substanzen sichergestellt, die wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG zur Anzeige gebracht wurden:
2006 = 246,0 Gramm Haschisch und Marihuana, 5 g eines unbekannten Pulvers und 5 Pillen unbekannter Zusammensetzung.
2007 = 496,40 Gramm Haschisch und Marihuana sowie diverse Pillen unbekannter Zusammensetzung und 1,5 g einer unbekannten Substanz.
2008 = 121,4 Gramm Haschisch und Marihuana sowie diverse Tabletten und sieben Kügelchen unbekannter Zusammensetzung.
2009 (bis 20.10.2009) = 118,70 Gramm Haschisch und Marihuana sowie diverse Tabletten unbekannter Substanz.
f) Justizvollzugsanstalt Hakenfelde, Justizvollzugsanstalt Düppel
Der Aufenthalt in den Justizvollzugsanstalten des offenen Vollzuges setzt auf Seiten der Inhaftierten Drogenabstinenz und keine akute Drogenabhängigkeit voraus. Insofern sind die Zahlen zu den aufgefundenen Drogen naturgemäß gering. Statistische Angaben werden daher in der Regel nicht erfasst.
In der Justizvollzugsanstalt Hakenfelde - Nebenanstalt Kisselnallee - wurde im Jahr 2006 in einem Fall eine grünliche Substanz, vermutlich Marihuana, aufgefunden. Im Jahr 2007 wurden in der Hauptanstalt der Justizvollzugsanstalt Hakenfelde in einem Fall ein Stück Haschisch (ca. 8 Gramm) sowie eine grünliche Substanz gleichen Gewichts, vermutlich Marihuana, aufgefunden. Im Jahr 2008 wurden ca. 3 Gramm einer unbekannten Substanz (vermutlich Haschisch) und 2009 (bis 22.10.2009) ca. 9 Gramm einer unbekannten Substanz (vermutlich Haschisch) aufgefunden.
Im Bereich Justizvollzugsanstalt Düppel ist es im Zeitraum 2006 bis 2007 geschätzt dreimal zu einem Fund von Haschisch im Anstaltsbereich gekommen. Im Zeitraum 2008 bis 21.10.2009 wurden keine Drogen aufgefunden.
g) Justizvollzugsanstalt Moabit
In den Jahren 2006 bis 2009 (bis zum 21.10.2009) waren folgende Drogenfunde zu verzeichnen:
2006
34 x Haschisch = 370,0 Gramm
10 x Marihuana = 30,8 Gramm
11 x Heroin = 10,4 Gramm
1 x Kokain = 0,3 Gramm
1 x Sonstiges = 3,1 Gramm
2 x Tabletten = 9 Tabletten
Gesamt: = 414,6 Gramm Drogen (ohne Tabletten)
2007
20 x Haschisch = 81,7 Gramm
19 x Marihuana = 41,0 Gramm
6 x Heroin = 4,3 Gramm
1 x Kokain = 0,5 Gramm
1 x LSD = 2 Streifen
Gesamt: = 127,5 Gramm Drogen (ohne LSD)
(bis 11.12.2007)
2008
17 x Haschisch = 284,98 Gramm
6 x Marihuana = 12,74 Gramm
3 x Heroin = 1,6 Gramm (zzgl. 6 Funde, welche wegen der
Beschaffenheit nicht gewogen werden
1 x Kokain = 4,5 Gramm (zzgl. 1 Fund, welcher wegen seiner
Beschaffenheit nicht gewogen werden
konnte)
Gesamt: = 304,62 Gramm Drogen
2009 (bis zum 22.10.2009)
9 x Haschisch = 235,1 Gramm
5 x Marihuana = 10,51 Gramm
3 x Heroin = 1,1 Gramm
Gesamt: = 249,11 Gramm Drogen
h) Justizvollzugskrankenhaus Berlin
Seit der Inbetriebnahme des Justizvollzugskrankenhauses Berlin am 20. März 2007 wurden bis Dezember 2007 keine Drogen sichergestellt.
2008 wurde einmal Heroin in einer Kleinstmenge (sog. Szenekugel) und im Jahr 2009 (bis 23.10.2009) einmal Heroin (14 sog. Szenekugeln - bei der Festnahme von dem Inhaftierten verschluckt) sowie einmal Haschisch in einer Kleinstmenge aufgefunden.
2. Wie viele der Inhaftierten sind drogenabhängig (bitte für die Jahre 2006, 2007, 2008 und das laufende Jahr 2009, sowie aufgeschlüsselt für die einzelnen Justizvollzugsanstalten, unterteilt nach männlich und weiblich)?
In den Berliner Justizvollzugsanstalten haben im Durchschnitt ca. 20 - 30 % der Inhaftierten ein massives Drogenproblem. In dieser Zahl sind nicht diejenigen Inhaftierten enthalten, die gelegentlich kleinere Mengen Drogen konsumieren. In einigen Anstalten mit besonderer Klientel kann der angegebene Durchschnittswert durchaus auch höher liegen (z. B. JVA für Frauen Berlin, JVA Moabit, JVA Tegel). Inhaftierte Frauen verfügen wegen der unterschiedlichen individuellen Kriminalitätsentwicklung weit häufiger als inhaftierte Männer über eine Drogenabhängigkeit; teilweise ist das Abhängigkeitspotential bei weiblichen Inhaftierten polivalent (Alkohol, Tabletten, Drogen nach BtMG). Als Durchschnittswert für ein manifestes Drogenproblem kann bei ihnen von 40 - 50 % ausgegangen werden.
3. Von welcher Dunkelziffer wird vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 2 ausgegangen?
Wissenschaftlich verlässliche Aussagen zur Dunkelziffer hierzu sind, wie in der übrigen Gesellschaft auch, nicht zu treffen. Es wird aber für den Justizvollzug von einer niedrigen Dunkelziffer ausgegangen, weil die Kontrolldichte im Hinblick auf Drogenabhängigkeit und Drogenbesitz weit stärker ist, als dies für die in Freiheit lebende Bevölkerung gilt.
4. Wie viele Drogentote hat es in den Jahren 2006, 2007, 2008 und im laufenden Jahr 2009 gegeben?
Die Zahl der Drogentoten stellt sich wie folgt dar:
2006: 2
2007: keine
2008: keine
2009: 1
5. Wie viele Suizide, die mittels Betäubungsmittel herbeigeführt wurden, hat es in den letzten Jahren 2006, 2007, 2008 und im laufenden Jahr gegeben (bitte ergänzend die Zahl der mittels Betäubungsmitteln unternommenen Suizidversuche auflisten)?
Suizide mittels Betäubungsmitteln:
2006: 1
2007: keine
2008: keine
2009: keine
Suizidversuche mittels Betäubungsmitteln:
2006: 1
2007: keiner
2008: 1
2009: 1
6. Welche speziellen Therapiemethoden gibt es für drogenabhängige Inhaftierte?
Über Therapieplätze im eigentlichen Sinne verfügt der Justizvollzug aufgrund seiner Aufgabenstellung nicht.
Insgesamt verfolgt der Berliner Justizvollzug das Ziel, Inhaftierte mit manifestem Drogenproblem unter den Voraussetzungen von § 35 Betäubungsmittelgesetz (Zurückstellung der Strafvollstreckung aufgrund Betäubungsmittelabhängigkeit) in eine externe Drogentherapie zu vermitteln, weil es sich bei Justizvollzugsanstalten um keine medizinischen Rehabilitationseinrichtungen handelt.
Die Aufgabe des Vollzuges besteht vielmehr darin, in Zusammenarbeit mit externen Drogenberatungsstellen die Inhaftierten auf diese externe Therapie vorzubereiten; dies geschieht durch eine umfassende psychosoziale Beratung der Inhaftierten durch Sozialarbeiter in den Justizvollzugsanstalten (u. a. Vorbereitung auf ein drogenfreies Leben durch Herausarbeiten der Kernprobleme, Herausbilden einer Therapiemotivation, Förderung stabiler sozialer Kontakte, Entwicklung sozialer Kompetenzen, Auseinandersetzung mit den Straftaten, Erlangung schulischer und beruflicher Kompetenzen) sowie einer Begleitung bei der Vermittlung einer geeigneten Therapieeinrichtung inklusive der Einholung einer Kostenzusage für die medizinisch-therapeutische Rehabilitationsmaßnahme durch die gesetzlichen Kostenträger.
Für Drogenabhängige werden aber vollzugliche Behandlungsangebote vorgehalten. Hierzu zählen z. B. spezielle Bereiche, in denen die Inhaftierten an Substituiertenprogrammen teilnehmen (z. B. JVA Tegel, JVA Moabit, JVA für Frauen Berlin). Diese Behandlung orientiert sich an den allgemein üblichen Standards und erfolgt in diesen Bereichen unter sowohl ärztlicher als auch spezieller sozialpädagogischer Begleitung. Darüber hinaus stehen besondere Bereiche für Drogenabhängige in der Justizvollzugsanstalt Tegel, der Jugendstrafanstalt Berlin sowie der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin zur Verfügung.
7. Welche Maßnahmen werden getroffen, um das Einbringen von Drogen in Berliner Haftanstalten zu unterbinden?
In allen Berliner Justizvollzugsanstalten werden die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um den Umlauf von illegalen Drogen in der Anstalt zu unterbinden. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise regelmäßige umfangreiche Kontrollen im Innenbereich der Anstalt (Unterkunftsbereiche, Arbeitsbetriebe, Freistundenhöfe usw.), Kontrollen der von einem Ausgang oder Urlaub zurückkehrenden Inhaftierten, Inhaftiertenkontrollen - insbesondere nach Besuchskontakten -, Besucherkontrollen und nicht zuletzt aufwändige Paketkontrollen. Darüber hinaus kooperiert der Berliner Justizvollzug mit der Polizeidirektion Berlin (Dir ZA), welche in unregelmäßigen Abständen den Anstaltsbereich mit ausgebildeten Spürhunden nach Drogen absucht. Insbesondere zu Zeiten, in denen große Mengen Pakete an die Inhaftierten in die Anstalt geschickt werden (Weihnachten und Ostern), werden die Pakete mit Hilfe dieser Spürhunde zusätzlich kontrolliert.
8. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, bei denen erst während bzw. zum Ende der Haftzeit der Drogenkonsum bekannt wird, und was wird getan, um eine Drogenabhängigkeit möglichst frühzeitig festzustellen?
Eine statistische Erhebung hierzu existiert nicht. Es werden regelmäßig häufig und frühzeitig entsprechende Kontrollmaßnahmen durchgeführt, um eine Drogenabhängigkeit festzustellen. Darüber hinaus wird in Einzelgesprächen bei den Fachdiensten des Justizvollzuges sowie bei den externen Drogenberatungsstellen im Verdachtsfall einer bestehenden Drogenabhängigkeit dies mit den betreffenden Inhaftierten problematisiert und in die Behandlungsarbeit einbezogen.