Grundsätze
Der Verbraucherpolitik des Landes Berlin liegt das Leitbild der informierten Verbraucherinnen und Verbraucher zugrunde, die sich souverän im Konsumalltag bewegen bzw. verantwortliche Entscheidungen auch in ehemals vorrangig staatlich organisierten Versorgungsbereichen, wie Gesundheit und Altersvorsorge treffen können.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in unserem Wirtschaftssystem eine führende Rolle einnehmen. Gerade die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise, die Datenskandale in großen Unternehmen sowie die Notwendigkeit nachhaltigen Konsums zeigen, dass stärker als bislang die individuellen Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher mit gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen in Ü-bereinstimmung gebracht werden müssen.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Spielräume staatlichen Handelns und die gesellschaftliche Akzeptanz dafür erweitert, denn es wurde deutlich, welche negativen Konsequenzen der Verzicht auf erforderliche Regulierungen wirtschaftlichen Handelns hat. Der Staat ist in der Verbraucherpolitik in seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion gefragt. Er muss seine Schutzfunktion vor wirtschaftlichen Fehlentwicklungen wahrnehmen und eingreifen, wenn Marktversagen vorliegt. Er hat die Aufgabe, den Rahmen so zu gestalten, dass der Markt den Menschen dient. Darüber hinaus hat der Staat dort, wo er selbst als Eigentümer oder Teilhaber wirtschaftlich tätig ist, eine Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Verbraucherpolitik muss so flexibel wie das Marktgeschehen selbst sein. Deshalb wird Verbraucherpolitik interdisziplinär und ressortübergreifend tätig sein müssen. Aktuell erwachsen aus der Entwicklung der digitalen Kommunikation gänzlich neue Herausforderungen für den Schutz und die Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Zukunft des Internets und der Kommunikation im World-Wide-Web wird davon abhängen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher
- davor geschützt sind, unlautere oder unnötige Verträge abzuschließen,
- ohne Furcht vor Datenmissbrauch im Netz agieren
- ihre Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt wahrnehmen können.1
Eine derart verstandene Verbraucherpolitik geht über den ursprünglichen defensiven Ansatz des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher hinaus. Vielmehr ist moderne Verbraucherpolitik nicht allein staatliche Aufgabe, sondern das Ergebnis des Handelns von Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Interessenvertretungen, der Wirtschaftsseite, unabhängig ob Dienstleistungssektor, produzierendes Gewerbe oder Handel sowie der Politik in Legislative und Exekutive.
Verbraucherpolitik in diesem Sinne benötigt eine solide empirische und wissenschaft-liche Grundlage. Die verbraucherpolitische Forschung ist in Deutschland jedoch bislang kaum institutionalisiert, wird unzureichend finanziert und insgesamt zu wenig betrieben. Darüber hinaus mangelt es an entsprechender Vernetzung der Forschung bzw. entsprechenden Kompetenznetzwerken.2 Der Senat von Berlin begrüßte deshalb sehr, dass sich auch Berliner Hochschulen an der Ausschreibung des Verbrau-cherschutz-Bundesministeriums für eine Stiftungsprofessur zu Verbraucherrechten beteiligten.
Zur Verbesserung der empirischen Datenlage sowie mit dem Ziel einer an den Inte-ressen der Verbraucherinnen und Verbraucher Berlins ausgerichteten Verbraucher-politik, plant die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz künftig analog zu den Ländern Bayern und Baden-Württemberg ein Verbrauchermonitoring einzuführen. Die so gewonnen Erkenntnisse, die veröffentlicht werden, sollen als Basis und Orientierung zukünftiger verbraucherpolitischer Aktivitäten dienen und die sporadisch erschienenen und in ihrer Wirkung sehr begrenzten Verbraucherberichte ersetzen.
Sie können die Verbraucherpolitische Strategie des Senats untenstehend zum Download abrufen.