Benjamin Hoff
26.10.2009

Erläuterung zu ausgewählten Vorschriften aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 18.09.2009 (Drucksache 669/09)

Katholisches Forum ‚Leben in der Illegalität’

A. Einleitung
Das Aufenthaltsgesetz ist ein Bundesgesetz. Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt jedoch in weiten Teilen den Ausländerbehörden, die Dienststellen des Landes sind. In diesem Fall kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen (Artikel 84 Absatz 2 Grundgesetz), um die Verwaltungspraxis zur Anwendung des Aufenthaltsgesetzes im gesamten Bundesgebiet und bei den Auslandsvertretungen zu vereinheitlichen. So werden bindende Maßstäbe für die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und bestehender Ermessensspielräume festgelegt. Die Arbeit der Ausländerbehörden wird vereinfacht und effizienter. Außerdem wird sichergestellt, dass das geltende Recht so angewandt wird, wie es vom Gesetzgeber gewollt ist.
Verwaltungsvorschriften sind dem Bereich der Exekutive zuzuordnen und richten sich nicht an den Bürger sondern, wie die Bezeichnung selbst es schon sagt, an die Verwaltung und die Behörden. Sie konkretisieren Rechtssätze, wie z.B. Gesetze, oder geben in Fällen, in denen der Verwaltung Handlungsspielraum zugestanden wird, Hinweise zur Ausübung dieses Handlungsspielraums. Über den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) entfalten die eigentlich nur an Behörden gerichteten Anweisungen auch Außenwirkung. Damit ist gemeint, dass eine Behörde die Verwaltungsvorschriften allen Bürgern gegenüber einheitlich und gleich anwenden muss.
Bisher hatte es im Ausländerrecht nur die ‚Vorläufigen Anwendungshinweise zum
Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU’ gegeben, die nunmehr durch die neue
Verwaltungsvorschrift ersetzt werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz ist unter Federführung des Bundesministeriums des Innern sowie unter Einbeziehung der Innenministerien der Bundesländer erstellt und im Juli 2009 von der Bundesregierung beschlossen worden. Am 18. September 2009 hat der Bundesrat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zugestimmt.
Im Folgenden werden ausgewählte Vorschriften erläutert, die für illegal aufhältige Migranten, für Personen, die diesen in Ausübung ihres Berufes oder eines Ehrenamtes helfen, sowie für Mitarbeiter in öffentlichen Krankenhäusern und den Sozialämtern Klarstellungen vornehmen und/oder neue praktische Konsequenzen haben.


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