Am Freitag, dem 25. September wurde das neue, für alle Bezirke Berlins zuständige, Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen in Berlin Lichtenberg eingeweiht. Es ist in Folge der Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin entstanden. Bisher gab es kleinere Zentren in mehreren Bezirken. Jetzt gibt es das gemeinsame Zentrum in der Deutschmeisterstraße 24, 10367 Berlin. Das TB-Zentrum ist im Land Berlin verantwortlich für die kontinuierliche, enge Kontrolle und ärztliche und sozialarbeiterische Betreuung von tuberkulosekranken und -gefährdeten Menschen und kooperiert bei der Tuberkulose-Fürsorge mit Vivantes.
Die feierliche Eröffnung erfolgte im Beisein des Staatssekretärs für Gesundheit, Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, der Lichtenberger Bezirksbürgermeisterin, Christina Emmrich, des Lichtenberger Gesundheitsstadtrates, Michael Räßler-Wolff, des Geschäftsführers Personalmanagement der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Manfred Rompf, sowie weiterer hochrangiger Vertreter aus Politik und Medizin.
Um die Aufgaben als berlinweites Zentrum wahrnehmen zu können, wurden die bestehenden Räumlichkeiten in Lichtenberg in den vergangenen Monaten erweitert und ausgebaut. Insgesamt sind 18 Mitarbeiter im TB-Zentrum tätig, in einem multiprofessionellen Team arbeiten Ärztinnen, SozialarbeiterInnen, Krankenschwestern und Verwaltungskräfte zusammen.
Unterstützt wird das neue Zentrum von Vivantes: Der kommunale Krankenhauskonzern stellt dem TB-Zentrum je nach epidemiologischer Notwendigkeit tageweise Räume und Einrichtungen des Betriebsärztlichen Dienstes zur Verfügung. Außerdem bietet Vivantes nach Bedarf Laborleistungen an und die Vivantes-Institute für Radiologie können die Lungen der Patienten direkt vor Ort röntgen. Dies haben Vivantes und das Bezirksamt Lichtenberg in einer bereits unterzeichneten Kooperation vereinbart.
„Als kommunales Krankenhausunternehmen ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, die Gesundheitsversorgung der Berliner Bürger sicherzustellen. Damit das TB-Zentrum berlinweit und so wohnortnah wie möglich tuberkulosekranken und -gefährdeten Menschen helfen kann, stellen wir gerne unsere Räume, Expertisen und Leistungen zur Verfügung“, erläutert Manfred Rompf, Personalgeschäftsführer von Vivantes. Vivantes betreibt insgesamt neun Krankenhäuser im gesamten Stadtgebiet. Menschen, die einen engen Kontakt mit Personen hatten, bei denen eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose bekannt ist, lädt das TB-Zentrum zur so genannten Umgebungsuntersuchung nach Absprache mit Vivantes in die folgenden sechs Klinika ein:
Vivantes Wenckebach-Klinikum (Bezirk Tempelhof-Schöneberg), Vivantes Klinikum Neukölln (Neukölln), Vivantes Klinikum Hellersdorf (Marzahn-Hellersdorf), Vivantes Klinikum Prenzlauer Berg (Pankow), Vivantes Klinikum Spandau (Spandau), Vivantes Humboldt-Klinikum (Reinickendorf)
Nach wie vor ist eine solche Einrichtung notwendig, denn die Tuberkulose gehört keineswegs zu den ausgestorbenen Erkrankungen. Sie bedeutet Gefahr für jeden, insbesondere für alte Menschen, und Menschen mit schlechtem Allgemeinzustand und mit schweren Erkrankungen. Es ist daher wichtig, dass immer auch an Tuberkulose gedacht wird, wenn sich der Zustand von Patienten aus ungeklärten Gründen verschlechtert. Unter einer Therapie von Antibiotika, Cortison oder immunsuppressiven Medikamenten steigt das Tuberkulose- Risiko. Nicht nur Menschen mit AIDS, auch solche mit Krebserkrankungen oder mit Diabetes Mellitus sind besonders gefährdet, an Tuberkulose zu erkranken.
Wenn eine Tuberkulose diagnostiziert worden ist, sei es eine Lungen-, Urogenital-, Knochen- oder sonst eine Tuberkulose, dann muss das Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen informiert werden. Dieses Zentrum ist abhängig von der Mitarbeit der Kollegen in Klinik, Labor und Praxis. Nur wenn alle Tuberkulosen gemeldet werden, besteht die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Krankheit durchzuführen. Aus diesem Grund schreibt das Infektionsschutzgesetz vor, dass alle Erkrankungen und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose dem Gesundheitsamt zu melden sind, auch wenn kein bakteriologischer Nachweis gelungen ist. Der Gesetzgeber sieht bei Vernachlässigung der Meldepflicht ein mögliches Bußgeld bis zu 25.000 Euro vor.
Das neue Zentrum ist durch personelle und räumliche Ausstattung in der Lage eine umfassende Vorsorge zur Unterbrechung der Infektionskette zu bieten. Eine Aufgabe ist hierbei die Ermittlung von Personen, mit denen der Erkrankte Kontakt hatte, diese zu untersuchen und zu beraten. Die Mitarbeiter des Zentrums beraten den Erkrankten und seine unmittelbaren Familienangehörigen insbesondere in schwierigen Lebenssituationen, die sich durch die Erkrankung verschärfen. Sie kümmern sich um Versorgung von Kindern, Hilfen bei unbefriedigenden Wohnverhältnissen usw. Bei Personen die sich längere Zeit in Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten, zum Beispiel in Wohnheimen, muss eine Tuberkuloseerkrankung ausgeschlossen werden, auch diese Diagnostik bietet das TB-Zentrum.
Außerdem ist es ganz wichtig, dass dem Gesundheitsamt mitgeteilt wird, wenn Patienten die notwendige Therapie abbrechen. Nur das Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen hat die Möglichkeit und Verpflichtung, diese Erkrankten zum Schutz der übrigen Bevölkerung wieder der Therapie zuzuführen oder sie gegebenenfalls zwangsweise in eine entsprechende Klinik einzuweisen. Die Tuberkulose ist nach wie vor eine Geißel der Menschheit. Sie zu bekämpfen sollte unser aller Ziel sein.