Benjamin Hoff
11.09.2009

"Bachelor of Nursing"

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Winde (SPD)

1. Trifft es zu, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales den Antrag der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB), im Rahmen des Modell-Studiengangs "Bachelor of Nursing" Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen auszubilden und die Ausbildung mit der staatlichen Krankenpflegeprüfung zu beenden, nicht genehmigt hat?

2. Trifft es zu, dass die Ablehnung der Genehmigung darin begründet liegt, dass die EFB angeforderte Unterlagen, einschließlich des Curriculums für den Studiengang nicht eingereicht hatte, und wenn ja, was sind die Konsequenzen insbesondere für die immatrikulierten Studierenden?

Zu 1. und 2.:

An der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB) wird seit Oktober 2004 modell­haft ein Studium erprobt, in dem sowohl die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Krankenpfleger“ als auch ein akademischer Grad (Bachelor) erlangt werden können. Die Krankenpflegeausbildung wird in Zusammenarbeit mit staatlich anerkannten Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt, die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin als Kooperationspartner genehmigt wurden. Die ersten Absolventinnen und Absolventen haben im vergangenen Jahr ihr Studium beendet.

Die Vorgaben des Krankenpflegegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung müssen in dem Studiengang eingehalten werden, sofern nicht auf Grundlage der Modellklausel in § 4 Krankenpflegegesetz in Verbindung mit dem Berliner Gesetz über die Durchführung von Modellprojekten zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe Abweichungen zulässig sind. Wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind, kann das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin keine Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung erteilen.

Die Genehmigung, auch die zum Wintersemester 2009/10 neu immatrikulierten Studierenden zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger auszubilden, konnte bisher nicht erteilt werden, da - neben einigen anderen Unterlagen – das neue Curriculum für den Ausbildungsteil entgegen der Verpflichtung in § 1 Abs. 3 des Berliner Gesetzes über die Durchführung von Modellprojekten zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe nicht eingereicht worden war. Ohne diese Unterlage kann das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin nicht prüfen, ob die Vorgaben des Krankenpflegegesetzes eingehalten werden. Daher wurde der Evangelischen Fachhochschule Berlin in Abstimmung mit der fachaufsichtlich zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass die zum Wintersemester 2009/10 neu immatrikulierten Studierenden nach drei Jahren nicht die staatliche Krankenpflegeprüfung ablegen können. Unabhängig davon kann das vierjährige Studium wie vorgesehen absolviert und mit dem Bachelor abgeschlossen werden.

3. Inwieweit beabsichtigt die Senatsverwaltung für Gesundheit, gemeinsam mit dem LAGeSo das Gespräch mit der EFB über die Fortführung des Studiengangs zu suchen und mögliche Härten für die immatrikulierten Studierenden zu mindern?

Zu 3.:

Der Senat hat sich intensiv für die Errichtung des doppelqualifizierenden Modellstudienganges eingesetzt und Berlin war das erste Bundesland mit einem entsprechenden Angebot. Im Frühjahr dieses Jahres hat der Senat dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf zugeleitet, mit dem die Möglichkeit der Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Studienganges um drei Jahre verlängert werden soll.

Aufgrund des starken Interesses des Senats an der Erprobung zukunftsfähiger Ausbildungsformen in den Pflegeberufen hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Fachhochschule und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zu einem Gespräch eingeladen, um die Möglichkeiten einer Fortführung des Modells und einer verbesserten Zusammenarbeit auszuloten. Da zwischenzeitlich ein Teil der angeforderten Unterlagen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin eingegangen ist, wird auch zu prüfen sein, ob und unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung zur Durchführung der Krankenpflegeausbildung noch für die zum Wintersemester 2009/10 das Studium aufnehmenden Studierenden erteilt werden kann.


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