Benjamin Hoff
10.09.2009

Wo steht der Senat im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen in Berlin?

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Demirbüken-Wegner (CDU)

1. Wie viele betrunkene Kinder und Jugendliche wur­den im Jahr 2008 und im Jahr 2009 (Stichtag 30. Juni 2009) durch die Polizei in Berlin aufgegriffen?

Zu 1.:

Im Jahr 2008 wurden durch die Berliner Polizei 1.209 alkoholisierte Kinder und Jugendliche aufgegriffen.

Seit Januar 2009 erfolgt in der Berliner Polizei eine erweiterte Erfassung alkoholisierter Kinder und Jugendlicher. Neben den bisher bereits gezählten nicht tatverdächtigen alkoholisierten Kindern und Jugendlichen werden nunmehr auch die alkoholisierten Kinder und Jugendlichen erfasst, die im Verdacht stehen, eine mit Strafe bedrohte Tat begangen zu haben. Eine Vergleichbarkeit der Zahlen des Jahres 2009 mit denen des Vorjahres ist deshalb nur bedingt möglich.

Im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 wurden 1.083 alkoholisierte Kinder und Jugendliche polizeilich bekannt.

2. Wie viele mussten davon in ein Krankenhaus zur Entgiftung gebracht werden und wie viele von ihnen erhielten eine Anschlussmaßnahme zur Stabilisierung ihrer Gesundheit bzw. zur Eindämmung ihres Suchtverhaltens?

Zu 2.:

Durch die Berliner Polizei erfolgt keine Erfassung der durch sie in Krankenhäuser verbrachten Kinder und Jugendlichen.

Im Jahr 2007 (aktuellere Zahlen stehen dem Senat frühestens zum Jahresende zur Verfügung) wurden insgesamt 335 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis unter 20 Jahren wegen einer akuten Alkoholintoxikation (akuter Rausch) vollstationär in einem Berliner Krankenhaus behandelt. Darüber hinaus verweist der Senat auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 16/13134.

Anschlussmaßnahmen fallen in die Zuständigkeit der Bezirke.

3. Wer informierte in diesen Fällen die Eltern und führte mit ihnen Gespräche über notwendige Maßnahmen für ihre Kinder?

Zu 3.:

Werden alkoholisierte Kinder und Jugendliche bei polizeilichen Maßnahmen angetroffen, erfolgt eine Information der Personensorgeberechtigten oder der Erziehungsbeauftragten in der Regel durch die Polizei.

Gespräche über notwendige Maßnahmen für ihre Kinder erfolgen im Rahmen der polizeilichen Sofortmaßnahmen nicht.

4. Werden die Eltern an den Kosten der Maßnahmen für ihre Kinder beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?

Zu 4.:

Die Berliner Polizei erhebt keine Kosten für ihre Maßnahmen, da es sich bei den alkoholisierten Kindern und Jugendlichen in der Regel um Zeugen im jeweiligen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt.

5. Wie hoch ist die Kontrolldichte zur Einhaltung des Jugendschutzes in den Berliner Verkaufseinrichtun­gen, Diskotheken und gastronomischen Einrichtun­gen und welche Ergebnisse haben die Kontrollen bis­her erbracht?

Zu 5.:

Die Anlage 1 enthält die Angaben zu den Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes durch die bezirklichen Ordnungsämter.

Die Berliner Polizei wird auf Grundlage des Konzepts zur „behördenweit abgestimmten Intensivierung jugendschutz- und gaststättenrechtlicher Kontrollen im Hinblick auf den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen“ tätig. Im Rahmen dieses Konzepts erfolgen gemeinsame Jugendschutzkontrollen mit den Bezirksämtern der einzelnen Stadtbezirke. Sie dienen der Überprüfung bekannter Treffpunkte oder Objekte.

Die Kontrollen erbrachten 2008 und 2009 (Stand 30.06.) folgende Ergebnisse:

Einsätze gesamt

davon mit

Bezirksamt

überprüfte

Örtlichkeiten

festgestellte

OWi’s

festgestellte

Straftaten

2008

137

60

547

352

47

2009

(01.01. – 30.06.)

76

60

394

445

37

6. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von Verletzungen der Jugendschutzvorschriften in den letzten 3 Jahren eingeleitet, wie viele davon endeten mit einem Bußgeld, wie viele mit Bewährung, wie viele mit einer Haftstrafe und wie viele sind noch offen?

Zu 6.:

Die Anlage 2 enthält die Angaben zu den eingeleiteten Verfahren aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften des Jugendschutzes durch die bezirklichen Ordnungsämter.

Durch das innerhalb der Berliner Polizei sachlich zuständige Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Berlin (Gewerbekriminalität) wurde 2008 und 2009 (Stand 30.06.) die folgende Anzahl an Ordnungswidrigkeiten (OWi) und Strafermittlungsverfahren eingeleitet:


erstattete

Strafanzeigen

erstattete

OWi-Anzeigen

2008

309

279

01.01. – 30.06.2009

127

127

Zum Ausgang der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kann durch die Berliner Polizei keine Aussage getroffen werden.

Auch die Staatsanwaltschaft kann mit vertretbarem Aufwand keine Angaben über den Ausgang diesbezüglicher strafrechtlicher Ermittlungsverfahren machen, da im elektronischen Datensystem zwar eine Kennzeichnung von Ermittlungsverfahren als Jugendschutzsachen erfolgt, damit aber alle im Jugendschutzgesetz geregelten Straftaten sowie sonstige Straftaten Erwachsener, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wurde, erfasst werden.

7. In wie vielen Fällen kam es zum Entzug der Schankerlaubnis oder zur Schließung der Einrichtung?

Zu 7.:

Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Bezirken. Die für eine aussagekräftige Beantwortung notwendigen umfangreichen Recherchen sind im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten.

8. Wie haben die eingeleiteten Maßnahmen zur Eindäm­mung von Flatrate-Partys gegriffen oder gibt es bereits andere Vorgehensweisen, um Jugendliche mit Alkohol zu versorgen? Wenn ja, welche Erkennt­nisse liegen hier vor?

Zu 8.:

Durch die Initiativen des Senats und die wiederkehrende Behandlung des Themas "Alkoholmissbrauch" in den Medien sind die Öffentlichkeit und die Wirtschaft aufmerksam und sensibel geworden. Zu den sog. Flatrate-Partys gewähren die Veranstalter Jugendlichen keinen Zutritt mehr. Im Übrigen sind diese Veranstaltungen aus der Mode gekommen, soweit die Bezirksämter sie nicht ohnehin erfolgreich untersagt hatten.

Minderjährige erwerben/erhalten Alkohol häufig auf folgenden Wegen:

- Weitergabe durch erwachsene Geschwister, Verwandte und Freunde,

- Entwenden der elterlichen Vorräte,

- Beauftragung erwachsener Obdachloser zum Kauf des Alkohols, denen ein Anteil an den alkoholischen Getränken versprochen wird,

- Umfüllen von Alkohol in unverdächtige Mineralwasser- oder Soft-Drink-Flaschen in Supermärkten.

9. Wie konnte in den letzten zwei Jahren die Zusammen­arbeit hinsichtlich des Jugendschutzes verbessert werden

· zwischen Jugendämtern, Ordnungsämtern und Polizei,

· zwischen Jugendämtern, Freizeiteinrichtungen und Schulen sowie

· zwischen Jugendämtern und Gesundheits- bzw. Suchthilfeeinrichtungen?

Zu 9.:

Der Jugendschutz fällt in die Zuständigkeit der Bezirke.

Die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern, Ordnungsämtern und der Polizei stellt sich, aufgegliedert nach Bezirken, wie folgt dar:

Charlottenburg - Wilmersdorf

Die Bezirksstadträte für Jugend und Wirtschaft haben einen „Runden Tisch Jugendschutz“ mit einem Vertreter des Polizeipräsidenten in Berlin (Direktion 2), Vertretern des Jugendamtes, der Plan- und Leitstelle der Abteilung Sozialwesen und des Wirtschafts- und Ordnungsamtes installiert, der erstmals am 4. Juli 2007 tagte.

Im Ergebnis der Vereinbarungen aus dem „Runden Tisch Jugendschutz“ hat das Bezirksamt am 25. September 2007 beschlossen:

„Das Bezirksamt beschließt, die Zuständigkeit für die Durchführung des Jugendschutzgesetzes neben dem Jugendamt auf das Wirtschafts- und Ordnungsamt auszuweiten. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 Jugendschutzgesetz wird seit dem 1. Oktober 2007 vom Wirtschafts- und Ordnungsamt wahrgenommen. Dem Jugendamt obliegen unverändert die originären und präventiven Kinder- und Jugendschutzangelegenheiten. Das Jugend- sowie das Wirtschafts- und Ordnungsamt werden beauftragt, gemeinsam in Kooperation mit der Polizei regelmäßig präventive, verdachtsunabhängige Jugendschutzkontrollen durchzuführen.“

Seitdem werden in regelmäßigen Abständen (etwa monatlich) in Absprachen mit den zuständigen Polizeidienststellen neben gesondert zu vereinbarenden Kontrollen für konkrete Fälle verdachtsunabhängige Kontrollen in Gewerbebetrieben und im öffentlichen Raum durchgeführt, an denen von Bezirksseite Dienstkräfte der Abteilung Jugend und des Ordnungsamtes teilnehmen. Auch wenn weiterhin Verstöße von Gewerbetreibenden im Einzelfall festzustellen sind, ist durch die Kontrollen und Aufklärung vor Ort eine Sensibilisierung der Gewerbetreibenden erreicht worden.

Friedrichshain - Kreuzberg

Zwischen dem Ordnungsamt und dem Jugendamt wurde im Oktober 2008 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Zusammenarbeit wird im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung in geeigneter Weise umgesetzt.

Die Zusammenarbeit mit der Polizei konnte durch Treffen mit den Präventionsbeauftragten der Polizei und mit den Leitern/den Leiterinnen einzelner Abschnitte auf den Weg gebracht werden. Ziel ist die Optimierung der Zusammenarbeit. Einige gemeinsame erfolgreiche Einsätze wurden bereits durchgeführt, weitere sind geplant.

Lichtenberg

Die Zusammenarbeit und der Informationsfluss können als verbindlich und kontinuierlich eingeschätzt werden (BA-Beschluss Nr. 6/25/08 – „Einrichtung einer Arbeitsgruppe ‚restriktiver Jugendschutz’ im Ordnungsamt“). Eine explizite Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizeidirektion 6, dem Ordnungsamt und dem Jugendamt zum Thema Jugendschutz gibt es zwar nicht, jedoch gibt es - auch dieses gemeinsame Thema „Jugendschutz“ abbildende - Vereinbarungen:

· die allgemeine Kooperationsvereinbarung Bezirksbürgermeister/Polizeidirektion 6 aus 2004

· deklaratorische Bündniserklärung vom 03.05.08 (Abteilungen Jugend / Ordnungsamt / Polizei / u. a.)

· BA-Beschluss „restriktiver Jugendschutz“

Darüber hinaus gibt es noch regelmäßige interdisziplinäre Gremienarbeit wie z. B. das „Bündnis für Jugendschutz - gegen Alkoholmissbrauch“ und den „Präventionsrat Jugenddelinquenz“.

Marzahn - Hellersdorf

Die gut funktionierende AG Jugendschutz von Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei trifft sich regelmäßig zum gegenseitigen Informationsaustausch, auf dem auch die weitere Vorgehensweise abgesprochen wird. Im Ergebnis werden regelmäßig gemeinsame Kontrollen durchgeführt.

Mitte

Dem Ordnungsamt Mitte wurden im Verlauf des Jahres 2008 aufgrund eines BA-Beschlusses die Kontrollen zum Jugendschutz einschließlich der Ahndung von Verstößen übertragen.

Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist insgesamt sehr gut. Insbesondere die zuständigen Abschnitte der Direktion 3 wie auch die zuständige Abteilung des Landeskriminalamtes, sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei Kontrollen zum Jugendschutz hilfreich und kooperativ.

Neukölln

Die aktuelle Problemstellung des zunehmenden, teilweise massiven Alkoholmissbrauches unter Kindern und Jugendlichen wurde vom Bezirksamt Neukölln zum Anlass genommen, eine "Arbeitsgruppe Jugendschutz" zu gründen. Angegliedert an die Verwaltung des Bezirksbürgermeisters umfasst diese Arbeitsgruppe über zwanzig Mitarbeiter/innen, die im Bezirk Neukölln seit dem 1. November 2008 regelmäßig an den Wochenenden zu Abend- und Nachtstunden intensive Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchführen.

Bei den 30 bisher durchgeführten Einsätzen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei wurden weit mehr als 1000 verdachtsbezogene Personenkontrollen durchgeführt und über 200 Gaststätten, Verkaufsstellen und Diskotheken auf die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft. Ferner werden die bekannten Treffpunkte junger Menschen, etwa in Grünanlagen und der öffentliche Personennahverkehr, intensiv überwacht, da erkennbar ist, dass Alkoholmissbrauch mehr an solchen Orten als in Gaststätten stattfindet.

Insgesamt wurden bisher im Rahmen der Einsätze 32 alkoholisierte Jugendliche aufgefunden, drei davon mussten aufgrund ihres Zustandes zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden, die anderen konnten ihren Erziehungsberechtigten übergeben werden.

Bei ausnahmslos jedem alkoholisiert angetroffenem Jugendlichen erfolgt eine umgehende Nachbearbeitung, entweder durch einen Hausbesuch bei der betroffenen Familie von einem/einer Sozialarbeiter/in der Arbeitsgruppe Jugendschutz oder durch die regionalen Fachdienststellen des Jugendamtes, wenn die Familie dort bereits in Betreuung ist.

Die Zusammenarbeit und die Vernetzung der Arbeitsgruppe Jugendschutz mit der zuständigen Polizeidirektion 5 und den nachgeordneten Polizeiabschnitten funktioniert reibungslos, die Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes werden aktiv und mit großem Engagement durch die Polizei unterstützt.

Die Jugendfreizeiteinrichtungen sind Teil des bezirklichen Jugendamtes und in ihrer Arbeit dem Jugendschutz qua Aufgabe verpflichtet. In den Jugendfreizeiteinrichtungen sowie in den beratenden Stellen des Jugendamtes wie den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten sowie den Psychosozialen Diensten sind verschiedene Ansprechpartner/innen von Suchthilfeeinrichtungen bekannt, sodass bei Bedarf Jugendlichen mit entsprechenden Fragen und Problemlagen weiter geholfen werden kann.

Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen innerhalb der Berliner Bezirke ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Bezirk Neukölln nicht dem Jugendamt, sondern der Abteilung Bürgerdienste und Gesundheit zugeordnet. Der/die erste Ansprechpartner/in für Fragen der Suchthilfekoordination und Suchtprävention ist dort angesiedelt. Diese Dienststelle hält engen Kontakt mit den Gesundheits- und Suchthilfeeinrichtungen, auch die Schulen und das Jugendamt arbeiten in diesen Fragen zusammen.

Pankow

Durch die Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle mit besonderen Kontrollaufgaben (SBK) im Ordnungsamt konnte ein/e zentrale/r Ansprechpartner/in für alle beteiligten Dienststellen in Fragen des Jugendschutzes im Bezirk Pankow eingerichtet werden.

Bereits am 22.01.2009 und nachfolgend am 25.06.2009 hatten im Ordnungsamt Pankow zwei Arbeitsbesprechungen zu Fragen der Überwachung/Einhaltung des Jugendschutzes unter Teilnahme des Jugendamtes, der zuständigen Dienststellen der Polizei (Direktion 1), des Landeskriminalamtes (LKA 251) und von Vertreter/innen der zuständigen Polizeiabschnitte (13, 14, 15, und 16) stattgefunden, auf denen eine Abstimmung zur weiteren Vorgehensweise erfolgte.

Reinickendorf

Mit Beschluss des Bezirksamtes vom 17.06.2008 wurde die Zuständigkeit für die Aufgaben hinsichtlich der Durchführung der §§ 3 Abs. 1 (erster Halbsatz) und 4 – 10 des Jugendschutzgesetzes (Überwachung, Kontrolle, Verfolgung und Ahndung von Verstößen) auch dem Ordnungsamt übertragen.

Seitdem finden neben den selbständigen Kontrollen des Ordnungsamtes regelmäßig gemeinsame Einsätze mit dem Jugendamt und der Polizei statt. Die Zusammenarbeit erfolgt ausgesprochen kooperativ und reibungslos.

Spandau

Auf der Grundlage der am 08.04.2009 geschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jugendamt Spandau, dem Ordnungsamt Spandau und dem Polizeipräsidenten in Berlin (Polizeidirektion 2) zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit, konnte die Zusammenarbeit der vorgenannten Behörden noch einmal deutlich intensiviert werden. Insbesondere im Bereich der verdachtsunabhängigen Jugendschutzkontrollen aber auch im präventiven Bereich erfolgt die Zusammenarbeit reibungslos, zielorientiert und sehr erfolgreich.

Die Kooperation zwischen dem Jugendamt Spandau und den Freizeiteinrichtungen im Jugendschutzbereich ist traditionell sehr gut. Das Jugendamt, die Gesundheits- und Suchthilfeeinrichtungen sind sehr gut vernetzt und setzen präventive Maßnahmen erfolgreich um.

Die Zusammenarbeit mit den Schulen wird im Rahmen präventiver Angebote gerade ausgebaut.

Steglitz - Zehlendorf

Im Bezirk gibt es die "Runden Tische" sowie die "AG Jugendhilfe und Polizei", an denen auch Vertreter/innen der Jugendämter, der Ordnungsämter und der Polizei teilnehmen. Außerdem treffen sich vierteljährlich die Präventionsbeauftragten der Polizeiabschnitte (43, 45 und 46) mit einer/einem Sachbearbeiter/in mit besonderen Kontrollaufgaben (SBK) des Ordnungsamtes, um eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Abschnitten zu koordinieren.

Bis Ende August finden an den Wochenenden gemeinsame Kontrollen des Ordnungsamtes und der Polizei während der "Bäderstreife" am Schlachtensee und der Krumme Lanke statt. Das Jugendamt erhält spätestens am Folgetag Kenntnis über Jugendliche, die mit Alkohol angetroffen wurden. Ein Elternanschreiben erfolgt direkt durch das Ordnungsamt.

Die Zusammenarbeit erfolgt reibungslos.

Tempelhof - Schöneberg

Die Mitarbeiter/innen des Außendienstes wurden in der zweiten Jahreshälfte 2008 in Bezug auf den Jugend- und Nichtraucherschutz geschult und nehmen diese Aufgabe bei ihren täglichen Bestreifungen wahr. Es werden regelmäßig Jugendliche angesprochen, deren Personalien festgestellt und Gespräche geführt.

Im Juli/August 2008 wurde mit dem Jugendamt und den Polizeiabschnitten eine verstärkte Zusammenarbeit vereinbart. Die Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters mit besonderen Kontrollaufgaben (SBK) wurde im November 2008 besetzt. Seit diesem Zeitpunkt werden regelmäßig Kontrollen in Gaststätten, Verkaufseinrichtungen, Parks und auf den Straßen und Plätzen des Bezirks mit dem Jugendamt, der Polizei und teilweise mit dem Gewerbeaußendienst des Landeskriminalamtes (LKA 253) und dem Zoll durchgeführt. Die letzten Kontrollen fanden mit Beginn der Sommerferien in der Zeit von 22.00 Uhr bis 3.00 Uhr mit Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) statt.

Die Kontrollen werden vom Ordnungsamt vorbereitet und gemeinsam mit dem Jugendamt und der Polizei durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den genannten Dienststellen konnte intensiviert und eine Fortsetzung vereinbart werden.

Treptow - Köpenick

Zwischen dem Jugendamt Treptow-Köpenick und dem Ordnungsamt wurde im Mai 2009 eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die der abteilungsübergreifenden Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes im Bezirk dient und die Zusammenarbeit in den Bereichen des restriktiven und präventiven Kinder- und Jugendschutzes regelt.

Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsämtern erfolgt je nach Schwerpunktlage im Bezirk durch gemeinsame Einsätze. Im Vorfeld werden regelmäßig Informationen ausgetauscht und Abstimmungsgespräche geführt. Eine enge Zusammenarbeit findet mit den Polizeidienststellen der Abschnitte 65 und 66, der Operativen Gruppe Jugendgewalt (OGJ) und dem Landeskriminalamt (LKA 52) statt.

Weitere Kooperationen und Absprachen erfolgen im Rahmen des Präventionsrates für Jugendkriminalität, der in regelmäßigen Abständen tagt. Dort werden Erfahrungen ausgetauscht, geeignete Ansprechpartner benannt und Schwerpunkte für weitere Aktivitäten abgestimmt.

Soweit die Darstellung der bezirklichen Aktivitäten.

Darüber hinaus wird durch die Polizei seit Beginn des Konzepts zur „behördenweit abgestimmten Intensivierung jugendschutz- und gaststättenrechtlicher Kontrollen im Hinblick auf den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen“ (16.07.2007) jedem Jugendamt einmal pro Woche ein gemeinsamer Kontrolleinsatz durch die jeweils zuständige Polizeidirektion angeboten.

In allen Bezirken ist es gelungen, die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern, mit der Polizei, mit Freizeiteinrichtungen und Schulen wesentlich zu intensivieren und bei allen Verantwortlichen ein hohes Problembewusstsein zu entwickeln.

10. Welche Rolle spielt der Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche in der Arbeit der Drogen­kontaktlehrer an den Berliner Schulen und wie fließen die Erfahrungen der Lehrerinnen und Lehrer in die Präventions- bzw. Suchthilfearbeit ein?

Zu 10.:

Die Aufgabe der Kontaktlehrer/innen für die Suchtprophylaxe ist die regelmäßige Information und Beratung des Kollegiums und der Schulleitungen.

Sucht entsteht durch ein Übergewicht von Risikofaktoren im Leben eines Kindes/ Jugendlichen und mangelnder Hilfe bei deren Bewältigung.

Die Schule hat den Auftrag,

a) schulische Risiken so weit wie möglich zu minimieren und

b) die für die Bewältigung von Risiken notwendigen Hilfen zur Verfügung zu stellen.

Dafür stehen folgende Angebote zur Verfügung:

a) Ausbildung aller Lehramtsanwärter/innen bzw. Referendare/innen zum Thema Suchtprophylaxe (1,5 Tage), Alkohol eingeschlossen

b) Ausbildung aller Kontaktlehrer/innen (5 Tage), Alkohol eingeschlossen

c) Ausbildung der Koordinator/innen (Jahreslehrgang)

d) Kooperation mit dem Träger „Karuna“, dessen „Alkoholparcours“ nicht nur Schüler/innen zur Verfügung steht, sondern auch im Rahmen von Elternabenden genutzt werden kann

e) geschützte Internetplattform für Kontaktlehrer/innen mit aktuellen Informationen und zum Austausch

f) Kooperation mit dem Träger „Nacoa“ zum Thema „Alkoholkranke Familien“ (Schulprojekt, Lehrerbroschüre, Flyer für Jugendliche)

g) Präventionsprogramm „Sicherung des Kindeswohls bei häuslicher Gewalt und bei familiärer Suchtproblematik“ (in Vorbereitung)

h) DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde): Fortbildung für Lehrer/innen zum Thema Alkoholkonsum von Schüler/innen im Rahmen des Psychiatriekongresses im Oktober 2009

i) Jahreslehrgang 2009/2010 für Koordinator/innen in Kooperation mit der Landesstelle für Suchtfragen zur stärkeren Vernetzung von Suchthilfe und Schule zum Thema „Suchtkranke Eltern“ (Beginn August 2009)

j) Beteiligung von Schule an bezirklichen Veranstaltungen, z. B. Aktionsforum Tempelhof-Schöneberg mit Beiträgen u. a. zur „Aktionswoche Sucht“

k) Teilnahme von Koordinator/innen an einer von der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin organisierten Fortbildungsveranstaltung „Kinder aus suchtbelasteten Familien“.

Durch gemeinsame Veranstaltungen wie unter f, h, i, j, und k genannt, können die Erfahrungen der Lehrer/innen auch in die Präventionsarbeit außerhalb der Schule und in die Suchthilfe einfließen.

11. Welche konkreten Erfolge konnten mit der Kampagne „Jugendschutz! Das geht uns alle an!“ erreicht werden?

Zu 11.:

Im Rahmen der Berliner Jugendschutz-Kampagne „Jugendschutz! Das geht uns alle an!“ wurden unterschiedliche Materialien wie Aufkleber, Plakate, Drehscheiben und Infokarten (in russischer, türkischer und deutscher Sprache) entwickelt, die die wichtigsten Informationen zum Jugendschutzgesetz knapp und prägnant vermitteln.

Mit dieser Kampagne ist es gelungen, nicht nur unterschiedliche Verwaltungen an der Aktion zu beteiligen, sondern vor allem Wirtschafts- und Interessenverbände als Unterstützer zu gewinnen, wie z. B. die Deutsche Klassenlotterie Berlin, den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Berlin (DEHOGA), den Bundesverband des Türkischen Groß- und Einzelhandels e.V. (BTGE) und den Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland e.V. (BTG Minden).

Die Materialien werden weiter stark nachgefragt und finden sich inzwischen auf vielen Kassen und Eingangstüren von Geschäften wieder.

Die Mitarbeiter/innen der Lotto-Annahmestellen sind speziell zum Jugendschutzgesetz geschult worden.

Da es bei kleineren Geschäften und „Spätkaufläden“ noch zu Problemen bei der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kommt, werden diese gezielt durch die Ordnungsämter und die Polizei im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung informiert und mit entsprechendem Material ausgestattet.

Der Senat strebt an, dass der Einzelhandel die Schulungen seiner Mitarbeiter/innen zum Jugendschutzgesetz inhaltlich mit den Berliner Fachkräften zur Suchtprävention abstimmt.

Eine Befragung jugendlicher Besucher/innen der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen durch die Fachstelle für Suchtprävention hat einen relativ guten Kenntnisstand zu den zentralen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ergeben.

12. Welche messbaren Erfolge brachten die Aktivitäten des Senates zur Eindämmung von Alkoholwerbung?

Zu 12.:

Eine zeitliche Begrenzung der Alkoholwerbung, vor allem im Rundfunk, Fernsehen und Kino, kann nur mit der Zustimmung anderer Länder erfolgreich sein.

Berlin brachte auf der 81. Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2008 einen entsprechenden Antrag ein, der u. a. eine zeitliche Begrenzung direkter Alkoholwerbung im Rundfunk, Fernsehen und Kino in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr vorsah.

Eine Mehrheit der Länder verweigerte diesem Beschlussvorschlag Berlins die Zustimmung.

13. Wie und durch wen erfolgt die Aufklärungsarbeit für die Eltern, welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden durchgeführt?

Zu 13.:

Alle Kampagnen und Materialien zur Alkoholprävention, die für Erwachsene entwickelt worden sind, sprechen selbstverständlich auch Eltern an.

Im Rahmen der Berliner „Na klar...!“ – Kampagne zur Alkoholprävention im Jahr 2009 (Veranstalter: Bezirksämter des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und Fachstelle für Suchtprävention) werden Erwachsene und Eltern gezielt über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und die Gefahren, die mit dem Konsum von Alkohol durch Kinder und Jugendliche verbunden sind, informiert.

So konnten an dem Stand des Bundeslandes Berlin auf der Grünen Woche viele Erwachsene im Rahmen eines Quiz ihr Wissen zum Thema Alkohol testen.

Die Fachstelle für Suchtprävention und das „NachHaLT“-Projekt haben speziell für Eltern eine Infokarte entwickelt. Diese Karte ist auch Bestandteil der o. g. Kampagne und enthält Basisinformationen zum Jugendschutz und geeignete Gesprächs- und Hilfsangebote für den Umgang mit Alkohol konsumierenden Kindern und Jugendlichen.

Über Elternvertreter/innen und Lehrer/innen kommt diese Karte auch auf Elternabenden zum Einsatz.

Im Rahmen der bundesweiten „Aktionswoche Alkohol“ im Juni 2009 engagierte sich Berlin mit vielen interessanten Fachveranstaltungen und einem zentralen Aktionsmarkt, auf denen sich auch Eltern u. a. über die Droge Alkohol umfassend informieren konnten.

Das „NachHaLT“-Projekt bietet im Rahmen seines Angebotsspektrums allen Eltern, deren Kinder mit einer Alkoholintoxikation in ein Krankenhaus eingeliefert worden sind, Gespräche und bei Bedarf die Vermittlung in weiterführende Hilfeangebote an.

14. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit Medikamenten, Designerdrogen sowie anderen illegalen Rauschmitteln? Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrfachmissbrauchs hat der Senat bisher ergriffen?

Zu 14.:

Dem Senat liegen keine speziellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit Medikamenten, Designerdrogen sowie anderen illegalen Drogen vor.

In jeder Berliner Suchtberatungsstelle und den speziell Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung stehenden Einrichtungen des Berliner Suchthilfesystems wird über polyvalenten Substanzmittelmissbrauch informiert und beraten und auch behandelt.

Auch das „Netzwerk Frühintervention“ hält geeignete Angebote vor.

Die Berliner Polizei führt keine Statistiken, die Aussagen über den kombinierten Alkoholmissbrauch im Zusammenhang mit Medikamenten, so genannten Designerdrogen sowie anderen illegalen Rauschmitteln beinhalten.

15. Was tut der Senat, um alkoholabhängige Kinder und Jugendliche wieder gesundheitlich zu stabilisieren und welche besonderen Hilfen gibt es für diese jungen Menschen, um sie in Schule, Ausbildung und Beruf zu unterstützen?

Zu 15.:

Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholabhängigkeit werden in der Regel in den Fachabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie behandelt.

Nach einer erfolgreichen Behandlung stehen ihnen sowohl schulische Angebote als auch die der Jugend- und Suchthilfe zur Verfügung.

Abschließend verweist der Senat noch auf folgende Dokumente zum Thema:

Drucksache 16/1627: Mitteilung – zur Kenntnisnahme – über Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen und die Antwort auf die Kleine Anfrage 16/12691.

Download-Dokumente: