Benjamin Hoff
07.09.2009

„Planungshorizont 2008“ und Mitte 2009 noch keine Fortschreibung in Sicht: Wie steht es um den Berliner Krankenhausplan?

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kai Gersch (FDP)

1. Warum liegt bis dato keine aktuelle Fortschreibung des Berliner Krankenhausplans vor, obwohl die derzeit gültige Version vom 20. Juni 2006 in ihren statistischen Referenzen im Wesentlichen auf dem Bezugsjahr 2004 beruht, in 2004 die Vergütung von Krankenhausleistungen grundlegend reformiert wurde und der Planungshorizont der Version 2006 bereits 2008 endete?

Zu 1.:

Der Senat hat am 15.7.2008 beschlossen, den Gültigkeitszeitraum der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans bis zum 31.12.2009 zu verlängern.

Das Abgeordnetenhaus wurde dazu mit einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - unterrichtet (Drucksache 16/1659).

2. Welche in der Planung berücksichtigten Krankenhäuser in Berlin werden i. L. d. Konvergenzphase bis 1. Januar 2010 voraussichtlich einen Verlust höherer Budgetanteile durch die Angleichung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes an den Landesbasisfallwert erleiden, und welche Ausgleichsmaßnahmen sind ggf. vorgesehen?

Zu 2.:

Für das Jahr 2009 wurden noch keine Genehmigungen für Budgetvereinbarungen beantragt, insofern liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

3. Für welchen Zeitpunkt ist die Fertigstellung der Fortschreibung des Krankenhausplans für Berlin geplant, und ab wann kann mit dem Ablauf der offiziellen Auslegungsfrist und dem Ergehen der Feststellungsbescheide gerechnet werden?

Zu 3.:

Der Zeitplan sieht vor, dass der Senat im Dezember dieses Jahres den Krankenhausplan 2010 beschließt, das Abgeordnetenhaus im Anschluss daran mit einer Vorlage in Kenntnis gesetzt wird und die Veröffentlichung im Amtsblatt und im Internet erfolgt.

Im ersten Halbjahr 2010 werden die Feststellungsbescheide erlassen.

4. Welche Veränderungen in den Anteilen der universitären, nicht-universitär öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Träger an den in Berlin insgesamt aufgestellten Krankenhausbetten haben sich seit 2004 ergeben und wie verhalten sich diese Anteile zum jeweiligen aktuellen Bundesdurchschnitt?

Zu 4.:

Gemäß Statistischem Bundesamt Fachserie 12 Gesundheitswesen Reihe 6.1.1 Grunddaten der Krankenhäuser 2004 und 2007 ergeben sich folgende Trägeranteile an den insgesamt im Jahresdurchschnitt aufgestellten Krankenhausbetten:

[Tabelle im Druckdokument]

5. Ist eine strategische Neuausrichtung der öffentlichen Krankenhäuser in Berlin geplant und – sofern der Fall – in welcher Weise?

Zu 5.:

Im öffentlichen und politischen Raum werden Diskussionen zur Universitätsmedizin sowie zu einer verstärkten Kooperation zwischen Charité und Vivantes geführt. Entscheidungen, die ihren Niederschlag im Krankenhausplan 2010 finden könnten, sind noch nicht gefallen.

6. Welcher Landesbasisfallwert wird der Fortschreibung zugrunde gelegt und wie verhält er sich – hinsichtlich der Fallschwere normiert – gegenüber dem Landesdurchschnitt, und welche Rückschlüsse zieht der Senat daraus für die Bewertung der allgemeinen Krankenhausbetriebskosten in Berlin?

Zu 6.:

Der in Berlin mit Bescheid vom 27. Mai 2009 genehmigte landesweit geltende Basisfallwert für das Jahr 2009 beträgt 2.900 Euro. Der Berliner Landesbasisfallwert konnte somit von 3.085 Euro im Jahr 2005 um 185 Euro im Jahr 2009 abgesenkt werden. Inhaltliche Einwirkungsmöglichkeiten des Staates sind bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes nicht vorgesehen. Vom Gesetzgeber ordnungspolitisch so gewollt ist dies originäre Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung obliegt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ausschließlich die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Vereinbarung.

Berlin liegt mit dem Wert nach Rheinland-Pfalz (3.003,07 Euro), Saarland (3.008 Euro) und Bremen (2.966,58 Euro) an viert höchster Stelle, allerdings liegen für Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern bisher keine Landesbasisfallwerte für 2009 vor. Ein Durchschnittswert aller Bundesländer ist nicht bekannt. Würde man die Summe der für das Jahr 2008 bekannten Summen der Bewertungsrelationen der einzelnen Bundesländer und die Landesbasisfallwerte des Jahres 2009 in Bezug zueinander bringen, ergäbe sich eine Größenordnung von rd. 2.860 Euro.

Der durch die Umlandversorgung durchschnittlich erhöhte Schweregrad der in Hauptabteilungen Berliner Krankenhäuser behandelten Fälle lag im Jahr 2007 um 17 % über dem Bundesdurchschnitt[1]. Bei Berücksichtigung dieses Faktors liegen die Berliner Fallkosten unter dem Bundesdurchschnitt (vgl. auch Antwort zu Frage 8).

7. Auf welche Summen belaufen sich die jährlichen Beträge der öffentlichen Investitionsförderung von 2005 bis 2009, die das Land Berlin an die in der Fortschreibung 2006 als bedarfsnotwendig in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser gezahlt hat, und welche Beträge werden im Haushalt 2010/11 hierfür nach Wunsch des Senates veranschlagt? 2

Zu 7.:

[2 Tabellen im Druckdokument]

8. Welche Gestaltungsmöglichkeiten sieht der Senat für sich bei der Entwicklung kostengünstiger Krankenhausversorgungsstrukturen in Berlin, und welche Maßnahmen sind ggf. diesbezüglich geplant?

Zu 8.:

Der maßgebliche Umstrukturierungsprozess in Berlin hin zu kostengünstigen Krankenhausversorgungsstrukturen erfolgte in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren. Er war hauptsächlich geprägt durch Kapazitätsanpassungen (Bettenrückgang in Plankrankenhäusern in den letzten 15 Jahren um rund 17.000 Betten auf heute ca. 20.600 Betten), Standortzusammenlegungen und -schließungen sowie Trägerwechseln.

Unter den gegenwärtigen (gesetzlichen) Rahmenbedingungen sind die Berliner Krankenhäuser gut aufgestellt. Sie bieten hochwertige Leistungen bei gegenüber 1995 (rd. 3,05 Mrd. Euro) gesunkenen und seit 2004 (2,73 Mrd. Euro) stabilen Kosten.

Diese Entwicklung drückt sich insbesondere in den bereinigten Kosten je Behandlungsfall aus. Die Berliner Fallkosten liegen unter Berücksichtigung des Schweregrades der behandelten Fälle unter dem Bundesdurchschnitt.

[Tabelle im Druckdokument]

9. Welche Kriterien legt der Senat der aktuellen fachbezogenen Bedarfsanalyse für Krankenhausbetten in Berlin zugrunde, und wie bestimmt er methodisch daraus die Zahl der jeweils und insgesamt aufzustellenden Betten?

Zu 9.:

Der Senat geht in seiner Analyse des künftigen Versorgungsbedarfs von den tatsächlichen Versorgungsbedingungen des Jahres 2007 aus und prognostiziert die Entwicklung bis zum Jahr 2015. Maßgebliche Grundlage ist die aktuelle Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung[2]. Für die Berechnung des künftigen Bettenbedarfs wird dabei eine unveränderte Morbidität der Bevölkerung (gleichbleibende Behandlungsquoten für die verschiedenen Altersgruppen) angenommen. Ergebnis der Analyse ist, dass in einigen Fachgebieten der Versorgungsbedarf infolge des demografischen Wandels steigen wird. Das betrifft vor allem die Fachrichtung Geriatrie, aber auch Fachrichtungen wie Innere Medizin, Augenheilkunde und Dermatologie. In einigen Fachgebieten ist demgegenüber von einer etwa gleichbleibenden Bedarfsentwicklung auszugehen (z. B. Pädiatrie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, HNO). Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (vgl. Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2, „Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern“, Herausgeber: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, März 2008) auf der Basis von Daten aus 2005, nach denen für Berlin ein Fallzahlanstieg von 11,6 % bis zum Jahr 2020 prognostiziert wird, bestätigen diese Analyseergebnisse. Von vergleichbaren prognostischen Einschätzungen geht auch der aktuelle Brandenburger Landeskrankenhausplan aus.[3]

10. Wie haben sich die Verweildauern, die Fallzahlen und die Auslastungen der Berliner Krankenhäuser im Durchschnitt seit 2005 entwickelt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die aktuelle Bedarfsplanung?

Zu 10.:

[Tabelle im Druckdokument]

Der Trend der Verweildauerverkürzungen hat sich in den Jahren seit 2005 fortgesetzt, allerdings mit geringerer Dynamik. Im Zeitraum 2000 bis 2004 hatte sich die Verweildauer von 10,6 auf 8,8 Tage verringert. Bei sinkenden Verweildauern ist die Zahl der Behandlungsfälle in so starkem Maße gestiegen, dass das Pflegetagevolumen angestiegen ist. Die relativ hohe Bettenauslastung in Berlin (höchste im Bundesdurchschnitt) ist dadurch 2007 weiter angestiegen. Auch diese Parameter weisen auf einen höheren Bedarf an Krankenhausversorgungskapazitäten hin (vgl. Antwort zu Frage 9).

11. Welche Änderungen der Berliner Krankenhausstruktur sind in Reaktion auf die veränderten Planungsparameter - insbesondere der Vergütung und der Bedarfsanalyse - aus Sicht des Senates notwendig, sind Kapazitätsanpassungen geplant, und welchen Stellenwert räumt der Senat bei seinen krankenhausplanerischen Entscheidungen dem Regionalisierungsaspekt ein?

Zu 11.:

Mit dem Krankenhausplan 2010 werden Kapazitätsanpassungen vorgesehen, durch die der künftig erwartete Bedarf gedeckt werden kann (vgl. Antwort zu Frage 9 und 10).

Neben allgemeinen Versorgungszielen, die sich unmittelbar aus Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Landeskrankenhausgesetz (LKG) ergeben, werden folgende spezielle Zielsetzungen der Berliner Krankenhausplanung 2010 besonders betont:

  1. qualitätsgerechte Sicherstellung der Unfall- und Notfallversorgung rund um die Uhr
  2. wohnortnahe Sicherstellung der Grundversorgung (inkl. Geriatrie)
  3. Unterstützung von Konzentrationsprozessen im Bereich der spezialisierten Krankenhausversorgung
  4. regionalisierte Sicherstellung der Pflichtversorgung im Bereich der Psychiatrie, integrierte psychiatrische Versorgung.

Daraus wird ersichtlich, dass Regionalisierungsaspekte insbesondere im Bereich der Psychiatrie, der Grundversorgung allgemein und speziell der Geriatrie sowie bei der Sicherstellung der Unfall- und Notfallversorgung eine Rolle spielen.

12. Inwiefern wird die aktuelle Krankenhausplanung des Landes Berlin hinsichtlich ihrer Ziele mit derjenigen des Landes Brandenburg abgestimmt, und wie sollen Aufgabenteilungen bzw. Synergien zwischen den beiden Ländern in der Erfüllung des Versorgungsauftrages ggf. konkret umgesetzt werden?

Zu 12.:

Bei der aktuellen Krankenhausplanung sind keine Veränderungen gegenüber dem bewährten Abstimmungsverfahren mit dem Land Brandenburg vorgesehen.

Die bisher getroffenen Festlegungen zu konkreten Leistungsbereichen werden im Abstimmungsprozess zum Krankenhausplan 2010 erneut überprüft. Das betrifft insbesondere die Bereiche:

o Transplantationsmedizin

o Betreuung von Schwerbrandverletzten

o Sonderisolierstation (Seuchenstation)

o HIV/AIDS-Versorgung

o Rehabilitation.


________________________________________

[1] Berliner Krankenhausgesellschaft „Neue Ordnungspolitik für den Krankenhausbereich“ 14. Januar 2009

[2] Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0812/nachricht3291.html

[3] Quelle: http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/media.php/land_bb_bravors_01.a.111.de/land_bb_bravors_01.c.46966.de



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