Benjamin Hoff
13.08.2009

Wirkt sich Fluglärm auf die Gesundheit der Menschen aus?

Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Görsch (CDU)

Frage1.:

Wie viele Messstellen wird es an welchen Orten in der Umgebung des zukünftigen Flughafens BBI zur Do-kumentierung des Fluglärms geben?

Antwort zu 1.:

Es gibt keinen neuen Sachstand gegenüber der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage vom 17.04.2009 (Drs. 16/13 302).

Frage 2.:

Trifft es zu, dass die neue Anflugregelung die Lärm­belastungen der brandenburgischen Anliegerge­meinde entlasten soll, d.h. die Sichtanflüge über Zeuthen, Schulzendorf verboten werden und ein kon­zentriertes Flugaufkommen bei Tag und Nacht, eine höhere Belastung durch Lärm und Feinstaub für die Einwohner auf dem Berliner Gebiet Hessenwinkel, Müggelheim, Karolinenhof, Schmöckwitz und Bohnsdorf dabei stillschweigend in Kauf genommen werden?

Antwort zu 2.:

Die veränderte Anflugregelung geht auf eine Empfehlung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm des Flughafens Berlin-Schönefeld zurück. In Ausübung ihrer Beratungsfunktion gemäß § 32 b des Luftverkehrsgesetzes hat die Fluglärmkommission des Flughafens Berlin-Schönefeld der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vorgeschlagen, in die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Anflugverfahrens eine Regelung aufzunehmen, nach der mindestens die letzten 6 nautischen Meilen auch bei einem Visual Approach immer auf dem Final zu fliegen sind. Dadurch werden insgesamt weniger Menschen von Fluglärm belastet.

Visual Approaches werden als besonderer Teil / Ausnahme von einem Instrumentenanflug nur unter speziellen Bedingungen durchgeführt, während der Standard-Instrumentenanflug für die Landerichtung 25 in jedem Fall über die Ortsteile Hessenwinkel, Müggelheim, Karolinenhof und Bohnsdorf führt.

Die heutige Betroffenheit der Ortsteile Karolinenhof und Bohnsdorf von Visual Approaches unterscheidet sich kaum von derjenigen vor Einführung der neuen Regelung.

Der Ortsteil Hessenwinkel liegt jenseits des 6-nautische-Meilen-Punktes, bleibt also von dem neuen Verfahren unberührt.

Die Ortschaften Zeuthen, Schulzendorf und Eichwalde werden auch weiterhin überflogen, wenn dies aus Flugsicherungsgründen erforderlich ist, z.B. auch dann, wenn durch Gewitterlagen ein Anflug über die sechste Meile nicht ratsam ist.

Frage 3.:

Wenn es derzeitig keine wissenschaftlich fundierte Möglichkeit der direkten Umrechnung der gemessenen Lärmwerte in gesundheitliche Auswirkungen gibt, wie in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage (Drs. 16/13 302) vom 18. Mai 2009 behauptet, ist der Senat dann bereit, dieses Thema wissenschaftlich aufzubereiten und ggf. eine ent­sprechende Studie in Auftrag zu geben?

Antwort zu 3.:

Der Senat sieht sich nicht in direkter Zuständigkeit und verfolgt derzeit keine entsprechende Absicht.

Frage 4.:

Gibt es eine Zusammenarbeit mit Betreibern anderer großer Flughäfen auf nationaler oder internationaler Ebene, sowohl im Hin­blick auf mögliche Erfassungsmöglichkeiten, als auch in Bezug auf die Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung der flughafenbedingten Lärmbe­lastungen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 4.

Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH hat hierzu mitgeteilt, dass innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) u.a. auch eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes praktiziert wird. Der ADV-Fachausschuss Umwelt trifft sich zwei Mal pro Jahr, um Erfahrungen auszutauschen. Bei den Erfassungsmöglichkeiten gibt es keinen Diskussionsbedarf, da in diesem Bereich mit der vorhandenen Norm ausreichende Vorgaben existieren.


Auf dem Gebiet der Strategien zur Bekämpfung der Lärmbelastungen findet ein reger Gedankenaustausch z.B. zu den Themen lärmabhängige Landeentgelte, Überarbeitung der Bonusliste oder Durchführung von Schallschutzprogrammen statt.



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