Frage 1:
Wie lautet die verkehrliche Begründung für die A 100 vor dem Hintergrund, dass die Daten der Verkehrsprognose für 2025 zum Zeitpunkt der Planauslegung noch nicht vorhanden waren und die jetzt aktuell vorliegenden Prognosedaten von einem Rückgang des Autoverkehrs um 14 % in diesem Prognosezeitraum ausgehen?
Frage 2:
Wann und wie wird der Senat seine Entlastungsprognosen durch die A 100 unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsprognose für 2025 korrigieren?
Antwort zu 1. und 2.:
Die verkehrliche Begründung für die A 100 ist vor dem Hintergrund der Verkehrsprognose 2025 unverändert, da die 2008 erstellte objektkonkrete Verkehrsprognose bereits alle aktuell verfügbaren Daten berücksichtigt hat.
Frage 3.:
Welche Gründe gibt es dafür, dass im Baumgutachten des Planfeststellungsverfahrens für die A 100 Bäume aufgeführt wurden, die nicht vorhanden sind bzw. vorhandene Bäume nicht aufgeführt wurden?
Antwort zu 3.:
Aufgrund der Einwendungen zur vorgelegten Baumbilanz wird im Rahmen der Einwendungsbearbeitung eine Kontrolle der entsprechenden Inhalte im Landschaftspflegerischen Begleitplan veranlasst.
Frage 4.:
Wie lauten die aktuell gültigen Grenzwerte, z. B. der EG-Umgebungslärm-Richtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, für Wohngebiete wie die an die A 100, 16. und 17. BA, grenzenden? Wie rechtfertigt der Senat das Überschreiten dieser Grenzwerte durch das Vorhaben der Verlängerung der A 100?
Antwort zu 4.:
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen sind die §§ 41 und 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung vom 26.09.2002 in Verbindung mit der gemäß § 43 BImSchG erlassenen Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 1990.
Mit dem Bau der Trasse in überwiegender Troglage, lärmabsorbierenden Trogverkleidungen, lärmreduzierendem Fahrbahnbelag und Lärmschutzwänden auf einer Länge von ca. 1000 m werden an fast allen Gebäudefassaden und relevanten Außenwohnbereichen die Immissionsgrenzwerte eingehalten. Zum Schutz der Wohnungen im Fall von ggf. verbleibenden Lärmimmissionsgrenzwertüberschreitungen sind passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.
Frage 5.:
Wie lauten die aktuell gültigen Grenzwerte für Benzol, Toluol, Xylol, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und andere Giftgase sowie Feinstaub für Wohngebiete wie die an die A 100, 16. BA und 17. BA, grenzenden? Wie rechtfertigt der Senat das Überschreiten dieser Grenzwerte durch das Vorhaben der Verlängerung der A 100?
Antwort zu 5.:
Die 22. Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV (2007) regelt die Immissionsgrenzwerte.
Partiell prognostizierte Überschreitungen von Luftschadstoffgrenzwerten werden im laufenden Planfeststellungsverfahren unter Wertung der aktuellen Rechtsprechung behandelt.
Frage 6.:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus diesen Planungsfehlern?
Antwort zu 6.:
Da Planungsfehler nicht dargelegt worden sind und im laufenden Planfeststellungsverfahren bisher keine relevanten Fehler festgestellt worden sind, kann die Schlussfolgerung des Senats nur die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens sein.
Frage 7.:
Welche Gründe gibt es dafür, dass nicht alle Trassenvarianten für den 16. Bauabschnitt der A 100 geprüft wurden und welche Gründe gibt es für die Vorfestlegung der Variante über die Beermannstraße?
Antwort zu 7.:
Im Vorfeld der Linienbestimmung wurden im Rahmen der Flächennutzungsplanung
1993/ 1994 diverse Untersuchungen und Prüfaufträge abgearbeitet, deren Ergebnis in die Linienbestimmung eingeflossen ist. Insofern handelt es sich nicht um eine Vorfestlegung einer Variante.
Frage 8.:
Wie erklärt der Senat die verkehrliche Bedeutung des 16. Bauabschnitts der A 100, obwohl diese im Planwerk Südostraum nicht einmal erwähnt wird?
Antwort zu 8.:
Das Planwerk Südost 2008 enthält, wie bereits das Planwerk Südost 2000 in allen Darstellungen die Trasse der A 100. Im Planwerk Südost 2008 wird die Maßnahme und ihre Bedeutung für den Südostraum explizit erwähnt.
Frage 9.:
Wie begründet der Senat seinen Vorrang für den ÖPNV, wenn durch die geplante Verlängerung der A 100 die Busspur und die Bushaltestelle für diverse Buslinien am S-Bahnhof Treptow wegfällt?
Antwort zu 9.:
Auch mit der geplanten Verlängerung der A 100 können die Busspuren und die Bushaltestellen am S-Bahnhof Treptower Park bestehen bleiben.
Frage 10.:
Welche konkreten verkehrslenkenden Maßnahmen will der Senat ergreifen, um das nach Fertigstellung des 16. Bauabschnittes zusätzlich entstehende Verkehrsaufkommen über im Bereich des schon heute hoch belasteten und an seiner Kapazitätsgrenze befindlichen Gebietes um die Elsenbrücke zu organisieren?
Antwort zu 10.:
Durch die Optimierung des Verkehrsflusses mit entsprechenden Verkehrssteuerungen und Verkehrsdosierungen kann der Verkehr mit ausreichender Verkehrsqualität über die Elsenbrücke geführt werden.
Frage 11.:
Wie erklärt der Senat die verkehrliche Bedeutung des 16. Bauabschnitts der A 100, wenn diese im Planwerk Südostraum nicht einmal erwähnt wird?
Antwort zu 11.:
Siehe Antwort zur Frage 8.
Frage 12.:
Treffen Informationen zu, dass auf dem 16. Bauabschnitt mit einem Verkehrsaufkommen von bis zu 135.000 Kfz täglich betragen soll?
Antwort zu 12.:
Für den 16. Bauabschnitt (BA) wird ein Verkehrsaufkommen von bis zu 99.600 KFZ/Tag prognostiziert. Für den Prognosefall 17. BA mit Weiterführung der A 100 bis zur Frankfurter Allee wird im Autobahnabschnitt Halbanschlussstelle (HAS) Grenzallee bis Anschlussstelle (AS) Sonnenallee eine Verkehrsmenge von 135.700 Kfz/Tag erwartet.
Frage 13.:
Wie will der Senat sicherstellen, dass diese Verkehrsmengen auf dem sechsspurigen Autobahnabschnitt staufrei bewältigt werden können vor dem Hintergrund, dass die Kapazitätsgrenze sechsspuriger Autobahnen bei 115.000 Kfz täglich liegt?
Antwort zu 13.:
Zwischen HAS Grenzallee und Sonnenallee ist wegen der Verflechtung der Verkehrsströme von der A 100, der A 113 und der AS Sonnenallee ein achtstreifiger
Querschnitt geplant, der auch die prognostizierten Verkehrsströme für den Prognosefall 17. BA leistungsfähig bewältigen kann. Ab AS Sonnenallee ist der sechsstreifige Querschnitt zur Aufnahme der prognostizierten 111.800 KFZ/Tag ausreichend bemessen.