1. Wie hat sich das Vorkommen der Pflanzenart Ambrosia artemisiifolia seit der erstmaligen Feststellung von Ambrosiapollen in Berlin im September 2006 entwickelt?
Zu 1.: Bereits seit 1970 wurde Ambrosia vereinzelt in Berlin beobachtet. Im Sommer 2006 wurde die Pflanzenart erstmals auch mehrfach in größeren Beständen an unterschiedlichen Standorten festgestellt. Die infolge der daraufhin verstärkten Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des Pflanzenschutzamtes Berlin gestiegene Aufmerksamkeit der Bevölkerung und der Verwaltungen hat dazu geführt, dass inzwischen mehr Standorte der Ambrosia bekannt sind. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden auf öffentlichen, aber auch privaten Flächen konstant knapp 200 Fundorten pro Jahr festgestellt. Die Anzahl der an diesen Fundorten ermittelten Pflanzen schwankt überwiegend zwischen Einzelpflanzen und kleineren Beständen mit bis zu 100 Pflanzen sowie einigen großen Vorkommen von bis zu mehreren tausend Exemplaren.
2. Welche Ursachen sind nach Kenntnis des Senates für die Entwicklung des Vorkommens von Ambrosia artemisiifolia in Berlin identifizierbar?
Zu 2.: Die Ambrosia artemisiifolia wurde ursprünglich aus Nordamerika in Europa eingeschleppt und hat sich zunächst in Ungarn, Frankreich, Italien und der Schweiz ausgebreitet. Im Jahre 1863 wurde sie erstmalig in Deutschland nachgewiesen. Durch die fortschreitende Klimaerwärmung droht Ambrosia auch in Berlin heimisch zu werden. Darüber hinaus erfolgt die Verbreitung der Ambrosia durch das Ausbringen von Vogelfutter, deren Sonnenblumenkerne häufig mit den Samen der Ambrosia kontaminiert sind. Auch ein Transport von mit Pflanzen oder Samen kontaminierter Erde oder Humus im Bauwesen kann zur Verbreitung im Stadtgebiet beitragen. Mildes Herbstwetter und spät einsetzender Frost führen dazu, dass die einjährige Pflanze viele Samen ausbildet, die kilometerweit durch Erdbewegungen oder verschmutzte Autoreifen verschleppt werden können. Größere Ansiedlungen der Pflanzen in landwirtschaftlichen Nutzflächen wie im Südosten Brandenburgs werden im Berliner Stadtgebiet nicht gefunden. Insgesamt sorgen die hohe Samenproduktion und die enorme Anpassungsfähigkeit der Ambrosia für eine weitere starke Verbreitung.
3. Wie schätzt der Senat die Gesundheitsrisiken für die Berliner Bevölkerung - insbesondere diejenigen schwerer allergischer Reaktionen und ambrosiabedingter Asthmaerkrankungen - ein?
Zu 3.: Nach Auskunft des spezialisierten Allergie-Centrums-Charité wurde noch kein Fall von Asthma durch Ambrosiapollen in den letzten drei Jahren in Berlin diagnostiziert. Aus anderen betroffenen europäischen Ländern ist bekannt, dass eine Zunahme der Pollenkonzentration mit einer Zunahme der Sensibilisierung der Bevölkerung korreliert. In Nordamerika sind Ambrosiapollen außerordentlich bedeutsame inhalative Allergene und dort wesentlich für die Auslösung von saisonalem Asthma und Heuschnupfen. In der Allgemeinbevölkerung der USA konnte bei über 26 % mit dem Hauttest eine Sensibilisierung gegen Ambrosia nachgewiesen werden, vergleichbar mit der Häufigkeit von Reaktionen auf andere bedeutsame Allergene wie Hausstaubmilbe oder Roggen. Provokationsteste zeigen, dass in Deutschland klinisch relevante Sensibilisierungen gegen Ambrosiapollen nicht selten sind. Ein vom Bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gefördertes Forschungsvorhaben der Ludwig-Maximilians-Universität München hat gezeigt, dass auch hier bereits ca. 30 % der Allergiker gegen die Beifuß-Ambrosie sensibilisiert sind, obwohl die Ambrosia noch nicht flächenhaft verbreitet ist. Die Hälfte der betroffenen Allergiker zeigt bereits auch klinische Symptome (Heuschnupfen, Bindehautentzündungen) bei ausreichendem Kontakt mit dem Allergen. Im schlimmsten Fall kann eine Ambrosiaallergie zu Asthma führen. Es ist bei einer weiteren Zunahme der Ambrosiapollenkonzentration mit einer Zunahme der klinisch relevanten Symptomatik zurechnen. Aufgrund dieser Erkenntnisse ist im Sinne der gesundheitlichen Prävention anzustreben, dass die Ausbreitung verhindert wird. Die entstehenden Kosten für die Bekämpfungsmaßnahmen sind am Beginn der Ausbreitung noch gering im Vergleich zu den Folgegesundheitskosten.
4. Welche Maßnahmen unternimmt bzw. plant der Senat zur Verminderung der Verbreitung von Ambrosia artemisiifolia auf öffentlichen bzw. privaten Flächen in Berlin?
Zu 4.: Gemeinsam mit dem Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin haben sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie das Pflanzenschutzamt Berlin vorgenommen, die Ausbreitung der Ambrosia in Berlin zu verhindern und den derzeitigen Bestand zu minimieren und so die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Mit einem Aktionsprogramm soll mit Unterstützung der Beschäftigungsträger meco GmbH und trias gGmbH die Ausbreitung der Ambrosia in Berlin entgegengewirkt werden. So suchen die Mitarbeiter der Beschäftigungsträger systematisch die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow und Treptow-Köpenick nach der Ambrosia ab, erfassen und kartieren die Bestände und beseitigen diese soweit möglich. Die Teilnahme von weiteren Bezirken würde der Senat begrüßen.
Das Meteorologische Institut sammelt alle relevanten Informationen über Standorte in einer Datenbank und stellt im Internet unter www.fu-berlin.de/ambrosia der Öffentlichkeit einen ständig aktualisierten Berliner Ambrosia-Atlas zu Verfügung. Sollten die Bürgerinnen und Bürger eine Ambrosia gefunden haben, können sie den Fund über die Internetseite möglichst mit Bild melden. Darüber hinaus wurde ein Flyer „Ambrosia – eine Gefahr für unsere Gesundheit“ erstellt, um der Öffentlichkeit zu zeigen, wie die Pflanze erkannt, gemeldet und selbst sicher beseitigt werden kann. Der Senat bittet die Bürgerinnen und Bürger bei der Bekämpfung um Unterstützung.
5. Sofern systematische Maßnahmen zur Bekämpfung des Vorkommens von Ambrosia artemisiifolia in Berlin durchgeführt werden oder geplant sind: sind diese Maßnahmen mit dem Land Brandenburg koordiniert, um das Risiko des Neueintrags von Pflanzen aus dem Umland zu minimieren?
Zu 5.: Das Problem der Ambrosia ist auch in Brandenburg bekannt. Größere Vorkommen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind insbesondere im Südosten des Landes zu finden. Das Brandenburgische Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz hat das Berliner Angebot zur kostenfreien Nutzung der Online-Erfassung von Befunddaten für die Darstellung der Brandenburger Fundmeldungen angenommen. Dazu wird die Website des Ministeriums mit dem Berliner Meldeformular verlinkt. Die weiteren Schritte wird der Brandenburger Arbeitskreis Ambrosia mit den Berliner Behörden abstimmen. Eine Koordinierung der Maßnahmen mit dem Land Brandenburg, um das Risiko des Neueintrags von Pflanzen aus dem Umland nach Berlin zu minimieren, ist nur begrenzt erforderlich, da sich die Pflanzen über Samen vermehren und diese aufgrund der Größe sich nicht durch Lufttransport ausbreiten können.
6. Erwägt der Senat den Einsatz von Herbiziden gegen Ambrosia-Pflanzen und - sofern der Fall - erfolgt dieser auch außerhalb land-, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen?
Zu 6.: Kleinere Bestände der Ambrosia um die 100 Pflanzen sollten möglichst noch vor der Blüte durch Ausreißen mit den Wurzeln entfernt und die Pflanzen anschließend vernichtet werden. Ein Einsatz von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln) darf nach dem Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen – Pflanzenschutzgesetz - nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen erfolgen.
Sollen Herbizide außerhalb dieser Flächen angewandt werden, z. B. auf Wegen, an Böschungen, Feldrainen oder in Grünflächen und sonstigen Außenanlagen, die nicht oder nicht vorwiegend für gärtnerische Zwecke genutzt werden, so ist nach dem Pflanzenschutzgesetz eine Genehmigung des Pflanzenschutzamtes Berlin erforderlich. In solchen Fällen kann dort eine auf den Einzelfall bezogene Beratung eingeholt und ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Anträge auf Genehmigung eines Herbizid-Einsatzes zur Bekämpfung der Ambrosia außerhalb landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen wurden bisher nicht gestellt.
7. Welche Relevanz hat nach Kenntnis des Senates Ambrosia artemisiifolia im ökologischen Gleichgewicht der Fauna und Flora Berlins (Verdrängung anderer Arten, mittel- und unmittelbare Folgen für die Nahrungskette)?
Zu 7.: Nach den bisherigen Erkenntnissen tritt Ambrosia in Berlin überwiegend auf Straßenrandstreifen, im öffentlichen und privaten Grün, auf Nichtkulturland oder Ruderalflächen auf und nicht auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen.
Das Bundesamt für Naturschutz kam im Rahmen einer Untersuchung über die Verbreitung der Beifußblättrigen Ambrosie in Deutschland und zur Problematik und zu Handlungsoptionen aus Naturschutzsicht im Jahr 2008 zu dem Schluss, dass die Auswirkungen der Ambrosia auf Naturschutzziele in Deutschland bisher gering sind und voraussichtlich auch bleiben werden.
Zurzeit liegen dem Senat von Berlin keine Erkenntnisse über die Verdrängung von heimischen Pflanzen oder auch Tierarten durch Ambrosia artemisiifolia vor.