Benjamin Hoff
14.07.2009

Situation der MitarbeiterInnen am Berliner Betrieb für Zentrale Aufgaben (BBGes)

Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Grüne)

Nach der Gründung des Landeslabors Berlin-Brandenburg:

1. Welche Aufgaben nimmt der Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben noch wahr?

Zu 1.:

Im Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes) werden alle Auf-gaben der folgenden Einrichtungen in fünf Fachbereichen wahrgenommen: Institut für Tropenmedizin, Klinische Laboratoriumsmedizin im Unfallkrankenhaus Berlin, Institut für Toxikologie mit der Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen (Giftnotruf) und dem Labor für Klinische Toxikologie und Pharmakologie sowie Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie.

2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin sind derzeit mit welcher Qualifikation im BBGes tätig?

3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind davon befristet beschäftigt und wann laufen deren Arbeitsverträge aus?

4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen, mit welcher Qualifikation, wann in den Ruhestand?

Zu 2. bis 4.:

Zum Stichtag 01.06.2009 sind 128 Beschäftigte des Landes Berlin im BBGes tätig mit den Berufsqualifikationen:

Facharzt/Fachärztin 11

Arzt/Ärztin 40

Naturwissenschaftler/in 3

Technische Angestellte 1

Medizinisch-Technische-Laboratoriumsassistent/in (MTLA), Chemisch-

technische Assistent/in (CTA), Biologisch-technische Assistent/in (BTA) 34

Arzthelfer/in - Laborant/in 7

Hilfslaborant/in 2

Angestellte im Informationsservice 10

Mitarbeiter/innen der Fachverwaltung 9

Mitarbeiter/innen der Allgemeinen Verwaltung 9

Auszubildende 2

Gesamt 128


Im BBGes bestehen 30 befristete Beschäftigungsverhältnisse, die in der Zeit vom 30.06.2009 bis 26.04.2011 enden werden.

Folgende Beschäftigte gehen in den Ruhestand:

in 2009 01,

in 2010 03,

aus den Berufsgruppen: Naturwissenschaftler/in, MTLA und Hilfslaborant/in.

5. Trifft es zu, dass der BBGes in die Charite eingegliedert werden soll? Wenn ja, wie soll die Eingliederung rechtlich, inhaltlich, organisatorisch und konzeptionell erfolgen und wann soll der Fusionsprozess abgeschlossen sein?

6. Wenn 5. zutreffend ist, werden sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Charite mit übernommen, oder ist damit zu rechnen, dass einige in das ZeP abgegeben werden?

Zu 5. und 6.:

Es ist zutreffend, dass aktuell Gespräche zur Integration des BBGes in die Charité zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und der Charité stattfinden, allerdings sind noch keine verbindlichen Vereinbarungen getroffen worden.

Eine Integration kann nicht vor 2010 erfolgen. Ein Zeit- und Maßnahmeplan wird derzeit erstellt.

Dazu sind bisher keine Vereinbarungen getroffen worden. Eine genaue Benennung der zu übernehmenden Mitarbeiter/innen muss noch erfolgen.

7. Gibt es Tätigkeiten, die freiberuflich im Rahmen von Werk- und/oder Honorarverträgen erbracht werden? Wenn ja, wie viele und für welche Aufgaben?

Zu 7.:

Ja. Die Zahl der Tätigkeiten im Rahmen der bestehenden Honorarverträge ist zwei-stellig. Diese reichen von speziellen statistischen Auswertungen über die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen bis zur Fertigung rechtlicher Stellungnahmen. Diese Tätig-keiten bzw. Leistungen liegen außerhalb der Arbeitsroutine der sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigten des BBGes und die Auftragnehmer/innen sind nicht in den regulären Dienstbetrieb eingebunden. Insgesamt entsprechen die Tätigkeiten etwa zwei Vollstellen.



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